Kündigungsschreiben Vorlage - Kategorie wählen und Kündigungsschreiben finden

Das Kündigungsschreiben

 

Im Verlauf seines Lebens kommt der Mensch sehr häufig mit vertraglichen Verpflichtungen in Berührung, die ihn finanziell extrem einschränken können. Insbesondere in der freien Marktwirtschaft wechselt sich jedoch das Angebot sehr häufig und auch die Zahl der Anbieter auf dem Markt steigt stetig an, so dass das Angebot, welches gestern noch aktuell und mit den bestmöglichen Konditionen daherkam, morgen bereits veraltet und überteuert erscheint. Nun ist es jedoch ein Fakt, dass ein Vertrag in Deutschland nicht so einfach aus dem Stand heraus aufgekündigt werden kann, da sowohl die richtige Schriftform als auch die entsprechenden Kündigungsfristen Berücksichtigung finden wollen. Wer sich einmal ausgiebig mit der Materie auseinandergesetzt hat, wird wissen, wie wichtig speziell die richtige Form von einem Kündigungsschreiben ist und dass es bei dieser schriftlichen Willenserklärung zahlreiche weitergehende Faktoren gibt, die ebenfalls einen hohen Stellenwert für die Wirksamkeit der Kündigung genießen.

Wer eine Verpflichtung kündigen möchte, sollte daher neben der Kündigungsfrist vor allen Dingen auf die Wirksamkeit seiner Willenserklärung achten und es dem Unternehmen, dessen Dienstleistungsangebot nicht mehr in Anspruch genommen werden soll, möglichst leicht machen die Kündigung zuzuordnen. Sicherlich gibt es im Internet zahlreiche Muster und auch so manche Vorlage, die verwendet werden kann, jedoch wird mit ein paar simplen Tipps wirklich jeder in die Lage versetzt, ein wirksames Kündigungsschreiben zu erstellen.

 

Wie wird ein Vertragsverhältnis wirksam beendet?


Sei es eine Mitgliedschaft in einem Club oder aber die Verpflichtung in Form von einem Abo, ein Vertragsverhältnis begründet immer die Pflicht beider Seiten zur Ausführung einer Leistung. Als Mitglied besteht die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge und als Abonnement muss selbstverständlich die Rechnung für die Leistung gezahlt werden. Um dieses Vertragsverhältnis rechtswirksam zu beenden sind für unerfahrene Menschen Kündigungstipps regelrecht Gold wert, denn die Kündigung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. Weiterhin gilt in Deutschland die Nachweispflicht für denjenigen, der mit einer Willenserklärung ein vertragliches Verhältnis beenden möchte.

Aus diesem Grund ist neben der Form auch die Zusendung eine wichtige Grundlage. Überdies kommt es auf die eigentliche Inhalte der Kündigung an, da der Anbieter ja schlußendlich das Ansinnen des Absenders auch richtig erfassen muss. Der Grund der Kündigung ist in diesem Zusammenhang optional und richtet sich jeweils nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Ist im Vertrag ausdrücklich geregelt, dass die Kündigung nur unter Angabe eines Kündigungsgrundes wirksam akzeptiert werden kann, so sollte der Kündigungswillige einen Grund angeben.

Dieser ist jedoch nicht gesetzlich geregelt, daher kann eine Kündigung sowohl mit Unzufriedenheit als auch mit einer Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse begründet werden. Zwingend erforderlich ist im Kündigungsschreiben auf jeden Fall das Datum sowie die eigenhändige Unterschrift des Kündigungswilligen. In jedem Ratgeber wird überdies stets empfohlen, den Wortlaut "ich kündige hiermit ..." zu verwenden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?


Zu den wichtigen Infos im Zusammenhang mit der Kündigung gehören ebenfalls die Fristen. Der Gesetzgeber kennt eine dreimonatige Kündigungsfrist bei der Beendigung eines Mietsverhältnisses oder bei der Aufkündigung einer Versicherung, jedoch kann es durchaus Abweichungen geben. Insbesondere bei einem Abonnement, welches für ein Jahr im Voraus bezahlt wird, können sich abweichende Kündigungsfristen ergeben, aus denen das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Abonnenten fristgerecht gekündigt werden kann.

Die vertraglichen Inhalte sollten daher vor jedem Kündigungsschreiben genauestens eingesehen werden, da diese wichtige Anhaltspunkte für die fristgerechte und wirksame Kündigung geben. Sollte sich der Kündigungswillige über die gesetzlichen Kündigungsfristen seines Vertragsverhältnisses nicht gänzlich sicher sein, so empfiehlt sich die Formulierung "Ich kündige hiermit zum nächstmöglichen / schnellstmöglichen Zeitpunkt!". Aufgrund dieser Formulierung ist der Anbieter gesetzlich verpflichtet, den nächsten Kündigungszeitraum mitzuteilen und die Kündigung zu diesem Zeitpunkt zu akzeptieren.

 

Welche Vertragsverhältnisse werden am Häufigsten gekündigt?

 

Neben Abonnementverpflichtungen und Versicherungen werden in Deutschland am Häufigsten Mobilfunkverträge gekündigt. Dies ist sicherlich nicht verwunderlich angesichts der Tatsache, dass sich dieser Markt aufgrund der immer neuen Angebote von Mobilfunkunternehmen stets sehr schnell ändert. Selbstverständlich hat ein Mobilfunkvertrag in rechtlicher Hinsicht den gleichen Stellenwert wie ein Mietvertragsverhältnis oder ein Versicherungsvertrag, daher kann der Handyvertrag auf die gleiche Art und Weise innerhalb der gesetzlichen Fristen gekündigt werden. Auch das Dienstleistungsangebot diverser Pay-TV-Sender sowie die Mitgliedschaft in einem großen Sportverein werden hierzulande überaus häufig gekündigt.

Was ist eine Sonderkündigung?


In gewissen Fällen kann im Vertragsverhältnis zwischen beiden Parteien eine sogenannte Sonderkündigung vereinbart werden, welche die gesetzlichen Fristen außer Kraft setzt. Diese Sonderkündigung kann jederzeit von beiden Seiten aus gewissen Gründen heraus ausgesprochen werden und gilt demnach als wirksam. Ein sehr gutes Beispiel hierfür ist der Mobilfunkmarkt, bei dem sehr häufig Angebote mit einer sofortigen Kündigung an den Kunden ausgegeben werden. Da das Fenster für eine derartige Kündigung im laufenden Monat sehr klein ist, empfiehlt sich stets aus Gründen der Praktikabilität, die entsprechende Willenserklärung frühzeitig im Monat auszusprechen, damit das Vertragsverhältnis zum Ende des jeweiligen Monats rechtswirksam gekündigt wird.

Der Hauptunterschied zwischen einer normalen Kündigung und einer Sonderkündigung ist aus gesetzlicher Sicht darin zu suchen, dass das Fortbestehen der vertraglichen Vereinbarung beider Parteien aus einem wichtigen Grund heraus nicht mehr als zumutbar anzusehen ist. Dies kann in bestimmten Fällen bei einem Mietverhältnis der Fall sein, beispielsweise wenn der Vermieter eine Baumaßnahme am Mietobjekt plant, die den Lebensablauf des Vermieters extrem und unzulässig einschränken würde. Auch der Vermieter darf in bestimmten Fällen eine Sonderkündigung aussprechen, beispielsweise wenn er dringenden Eigenbedarf für das Mietobjekt anmeldet.

 

Wie lasse ich dem Vertragspartner das Kündigungsschreiben am besten zukommen?

 

Bei einem Kündigungsschreiben, welches formell und inhaltlich richtig aufgesetzt wurde, gibt es stets immer noch den Schwachpunkt des Nachweises, dass der Kündigungsempfänger die Willenserklärung des Kündigungswilligen auch wirklich erhalten hat. Aus gesetzlicher Sicht muss jedoch der Kündigungsabsender dem Empfänger dies jedoch nachweisen. Obgleich die Kündigung per Mail für den Kündigungswilligen sicherlich sehr komfortabel erscheint, so ist sie lediglich in gewissen Fällen auch wirklich rechtswirksam.

Da die Schriftform bei gewissen Vertragsverhältnissen stets zu wählen ist, muss die Mail sowohl das eigentliche Kündigungsdokument mit Unterschrift enthalten oder alternativ eine eindeutig zuordbare Textsignatur. Dies kann jedoch derzeitig nur bei sehr wenigen Mailanbietern kostenpflichtig durchgeführt werden. Eine Kündigung per Telefax ist aus zivilrechtlicher Sicht nicht ausreichend und wird dementsprechend lediglich als Vorabankündigung der Willenserklärung angesehen. Obgleich der Nachweis des Erhalts der Kündigung in Form des Faxprotokolls gegeben ist, so sollte in Zweifelsfällen der Kündigungswillige von dieser Form der Übersendung Abstand nehmen.

 

Kündigungsschreiben per Brief oder Einschreiben

Am Einfachsten ist für eine wirksame Kündigungsübermittlung immer noch der klassische Brief, der perEinschreiben mit Rückschein an den Empfänger übermittelt wird. Sicherlich mag diese Form der Übersendung des Kündigungsschreibens einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen, doch hat der Absender stets den Nachweis, dass der Empfänger den Brief auch wirklich erhalten. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Empfang der Kündigung, also dem Tag, an dem er gegenüber dem Postversandunternehmen den Empfang auf dem Rückschein in Form der Unterschrift bestätigt. Bei großen Unternehmen ist es überdies unerheblich, welcher Mitarbieter den Empfang der Kündigung bestätigt, da sowohl die Unterschrift als auch nochmals der genaue Name des Empfängers in Blockschrift auf dem Rückschein zu finden ist.

In vielen Fällen haben sowohl der Dienstleistungsnehmer als auch der Dienstleister an sich kein persönliches Verhältnis zueinander. Es ist daher überaus empfehlenswert in dem Kündigungsschreiben um eine zusätzliche schriftliche Eingangsbestätigung sowie um eine Bestätigung der Kündigungsabsicht zu bitten. Dieses Verhalten gehört jedoch bei den gängigsten seriösen Unternehmen heutzutage bereits zum Standard, da die Unternehmen diese Gelegenheit gern nutzen, um den Kündigungswilligen von seinem Vorhaben abzubringen und ihn für etwaige bessere Angebote zu überzeugen. Werden alle diese Tipps dieses Ratgebers befolgt, so steht der wirksamen Kündigung nichts mehr im Weg!

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