Bahncard kündigen
Abo Manager hilft und Informiert über die Kündigung der Bahncard
Das musst Du wissen wenn Du deine Bahncard kündigen möchtest
Eine Bahncard ist nicht nur praktisch, sie bietet auch allerhand Vorteile, gerade für Pendler und Reisende, die viel mit der Bahn unterwegs sind. Die in Anspruchnahme der Bahncard spart nicht nur Geld, sondern durch Sammeln von Treuepunkten locken noch attraktive Prämien. So hat der Reisende seine Ersparnis und die Deutsche Bahn AG die Kundenbindung.
- Bahncard kündigen
- Was bedeutet der Begriff Bahncard?
- Warum die Bahncard kündigen?
- An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Bahncard kündigen möchte?
- Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?
- Besonderheit
- Wie sieht das Kündigungsschreiben aus?
- Was passiert im Anschluss?
- Fazit:
Bahncard kündigen
Der Besitzer einer Bahncard ist erleichtert wenn er eine hat. Dabei spielt es keine Rolle ob eine Bahncard 25, 50 oder 100. Die Hauptsache ist nicht mehr den vollen Fahrpreis zahlen zu müssen. Oftmals sind die Kosten einer Bahncard mit zwei bis drei Fahrten gedeckt. Aber was wenn die Bahncard nicht mehr benötigt wird? Haben Sie ihren Vertrag gelesen und wissen über die Kündigungsmodalitäten bescheid? Wir gehen mit dem festen Ziel uns eine Bahncard zu besorgen zur Deutschen Bahn und beantragen diese. Die netten Mitarbeiter reden und reden, aber wir wollen nur unsere Bahncard! „Haben Sie alles verstanden, oder haben Sie noch Fragen?“ Natürlich haben wir keine Fragen mehr und keine Ahnung, was die Kündigung angeht. Hauptsache der Vertrag ist unterschieben. Aber wie kann ich diesen Vertrag rückgängig machen bzw. kündigen.
Was bedeutet der Begriff Bahncard?
Unter einer Bahncard verstehen wir eine kostenpflichtige Rabatt-Karte. Der Besitz dieser Karte autorisiert den Inhaber zu einem günstigeren Preis die Dienste der Deutschen Bahn AG nutzen. Dabei gibt es unterschiedliche Karten-Typen, die sich in den Rabatten unterscheiden:
Bahncard 25
Der Besitzer dieser Karte spart auf normale Tickets und auf Spartickets im Fernverkehr 25% auf den regulären Preis. Die Kosten umfassen derzeit für die 2. Klasse 61 € und für die 1. Klasse 123 €.
Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren, heißt diese Karte „Jugend Bahncard 25 und kostet 10 €
Bahncard 25 mobile plus
Diese Karte kostet zwar 79 € aber bietet neben den 25% Preisermäßigung den Vorteil, das der Besitzer monatlich 10 € Guthaben für das Programm „Call a Bike“ und 15 € Guthaben, für das „Flinkster Car-Sharing“ erhält.
Bahncard 50
Bei der Bahncard 50 erhält der Inhaber 50% Ermäßigung auf den normalen Ticketpreis. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 249 € für die 2. Klasse und 498 € für die 1. Klasse. Für Fahrgäste die berechtigt sind den Ermäßigtensatz zu zahlen, kostet die Karte für die 2. Klasse 127 €.
Bahncard 100
Diese Bahncard berechtigt den Besitzer dazu, ein Jahr lang die Deutsche Bahn zu nutzen ohne das ein Ticket gelöst werden muss. Somit sind alle Fahrpreise in der Bahncard 100 enthalten.
Bahncard 100 als Einmalzahlung
Hier beträgt der Preis für die 2. Klasse 4090 € und für die 1. Klasse 6.890 € pro Jahr. Dieser Betrag wird, wie es der Name erahnen lässt auf einmal gezahlt.
Bahncard 100 im Abo
Die Kosten belaufen sich hier auf 379 € in der 2. Klasse und 639 € in der 1. Klasse. Diese Kosten werden sind monatlich zu begleichen.
Warum die Bahncard kündigen?
Die Kündigungsgründe für die Bahncard können vielfältig sein.
Manche kündigen weil sich die Bahncard nicht mehr rentiert und andere weil sie nicht mehr auf die Deutsche Bahn angewiesen sind. Letzteres vielleicht durch einen Arbeitswechsel, bei den nicht mehr gependelt werden muss. Bei der Bahncard 100 im Abo kann es auch sein, dass sich die persönliche bzw. finanzielle Lage verändert hat. Es gibt natürlich auch Personen, die Ihre Bahncard kündigen, weil sie mit dem Service der Deutschen Bahn nicht zufrieden sind.
• private Gründe
• finanzielle Gründe
• persönliche Gründe
• gesundheitliche Gründe
• Auswanderung
An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Bahncard kündigen möchte?
Es ist immer wichtig, sich vor Vertragsabschluss auch gleich über die Kündigung zu informieren. Manche finden diese Frage unangenehm, aber sie ist völlig legitim.
Lesen Sie sich in aller Ruhe die Geschäftsbedingungen durch. Sie haben 14 Tage nach Vertragsabschluss noch die Möglichkeit vom Vertrag zurück zutreten. Achten Sie auch auf die verschiedenen Kündigungsfristen der einzelnen Bahncards.
Vor Vertragsabschluss Kündigungsklauseln durchlesen bzw. Mitarbeiter fragen
Im Vertrag nach Bindungsklauseln suchen bzw. Sonderkündigungsfristen erfragen
Direkt an die Deutsche Bahn AG wenden (Kündigung auch Online möglich)
Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?
Im großen und ganzen gibt es bei der Kündigung einer Bahncard eine konforme Regelung, was die Kündigung bzw. die Kündigungfrist betrifft. Die Deutsche Bahn AG hat festgelegt, dass eine Kündigung bis spätestens 6 Wochen vor dem Ende der Vertragslaufzeit eine Kündigung vorliegen muss. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich ein Jahr, für die Kündigung ist der erste Geltungstag der Bahncard entscheidend. Den Geltungstag können Sie Ihrem Vertrag entnehmen. Andernfalls können Sie (Nutzung vorausgesetzt) auch im Onlineportal Ihre Vertragsmodalitäten und den Geltungstag nachlesen.
Sollte die Kündigung erst zu einem späteren Zeitpunkt die Deutsche Bahn AG erreichen, verlängert sich das Abo automatisch um ein weiteres Jahr.
Wer bei der Einhaltung der Kündigungsfrist auf nummer sicher gehen möchte, sollte die Bahncard gleich nach erhalt kündigen. So kommen Sie nicht in die Prädulie, den Kündigungstermin zu verschwitzen.
Besonderheit
Haben Sie eine Bahncard 100 und diese per Einmalzahlung genutzt brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Hierbei handelt es sich nicht um ein Abo. Der Vertrag läuft also ohne extra Kündigung automatisch nach einem Jahr aus.
Die Kündigung der Bahncard hat schriftlich zu erfolgen. Um sicherzustellen, dass die Kündigung bei der Deutschen Bahn AG (ohne Verspätung) eingegangen ist, bietet es sich an diese per Einschreiben zu senden. So haben Sie, falls es zu unstimmigkeiten kommt, einen Nachweis in den Händen. Sinnvoll ist es auch ein Einschreiben per Rückschein aufzugeben. So muss der Empfänger, den Erhalt des Schreibens mit seiner Unterschrift bestätigen.
Wie sieht das Kündigungsschreiben aus?
Ort und Datum sind wichtig für die Bestimmung des Kündigungszeitpunkts.
Senden Sie Ihre Kündigung an die Deutsche Bahn AG, Abteilung Kundenservice.
Bei der Anschrift des Vertragspartners ist es wichtig den Namen komplett auszuschreiben und am besten die zuständige Abteilung dazuzuschreiben.
Damit sich die Bearbeitung nicht verzögert und der Kundenservice die Kündigung schneller zuordnen kann, ist es wichtig die Kunden- bzw. Vertragsnummer, mitzuteilen.
In einem Zusatz sollte nochmals erwähnt werden, dass um eine Eingangsbetätigung der Kündigung gebeten wird und Lösung der persönlichen Kundendaten.
Hierfür wird in dem Schreiben nicht nur die eigene Adresse angegeben, sondern am besten noch eine E-Mail Adresse. Kündigungsgründe brauchen nicht unbedingt angegeben werden, es sei denn, es handelt sich um besondere bzw. außerordentliche Gründe. Der Kündigungszeitpunkt kann entweder zum Saisonende oder zum nächst möglichen Zeitpunkt angegeben werden. Um die Kündigung abzurunden und wirksam zu machen, wird sie natürlich eigenhändig unterschrieben.
Bei dem Kündigungsschreiben gilt es als einiges zu berücksichtigen, damit die Kündigung auch wirksam ist. So ist es wichtig darauf zu achten, das folgende Punkte niedergeschrieben werden:
• Anschrift des Veranstalters/Vertragspartner
• Kundennummer
• Name, Vorname
• Anschrift
• Telefonnummer
• evtl. E-Mail Adresse
• Kündigungszeitpunkt
• eigenhändige Unterschrift
Was passiert im Anschluss?
Nach dem Eingang und der Bearbeitung der Kündigung erhält der Kündigende ein Bestätigungsschreiben. In diesem ist zu entnehmen zu, wann der Vertrag ausläuft, ob noch etwaige Kosten zu begleichen sind. Des Weiteren wird in diesen Schreiben genau beschrieben, wie mit der überlassenen Dauerkarte weiter verfahren wird. Manche Veranstalter bzw. Vertragspartner sehen die Dauerkarte als ihr Eigentum an und fordern diese zurück. Sollte diesem Wunsch nicht entsprochen werden, drohen zusätzliche Kosten für den Kündigenden. In manchen Fällen ist es auch möglich, die Dauerkarte an einen Verwandten bzw. Bekannten umzuschreiben zu lassen.
• Kündigungsbestätigung abwarten
• ggf. Kundenkonto ausgleichen
• überlassene Dauerkarten an Veranstalter zurücksenden
• ggf. Kundenaccount im Internet deaktivieren und löschen
Fazit:
Schon vor dem Vertragsabschluss die AGBs bezüglich einer Kündigung durchlesen und etwaige Fragen umgehend klären. Wichtig ist es auf die Vertragslaufzeit und Kündigungszeit zu achten. Die Kündigung einer Dauerkarte ist in der Regel relativ problemlos. Dabei ist es egal ob es sich um eine Dauerkarte für Sport-, Kultur- oder Freizeitveranstaltungen handelt. Das Kündigungsschreiben hat schriftlich und eigenhändig unterschrieben zu erfolgen. Es ist oftmals nicht einmal nötig, einen Kündigungsgrund anzugeben, es sei denn es handelt sich um Krankheit oder Tod. Als Nachweis ist es günstig, den Brief per Einschreiben zu senden. Wer auf Nummerischer gehen möchte, schickt es sogar per Einwurfeinschreiben mit Rückschein. Es kostet zwar etwas mehr, allerdings kann es bei Komplikationen mit dem Veranstalter sehr viel Geld sparen. Etwaige Dauerkarten umgehend an den Veranstalter zurücksenden und das Kundenkonto ausgleichen bzw. den Kundenaccount löschen.
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