Leasingvertrag kündigen
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Infos und Tipps zur Kündigung des Leasingvertrages
Unter einem Leasingvertrag versteht man einen Nutzungsüberlassungsvertrag. Heutzutage steht der Begriff aber eher für eine Finanzierungsalternative. Hier wird ein sogenanntes Leasingobjekt von dem Leasinggeber bereitgestellt und finanziert. Der Leasingnehmer kann dieses Objekt dann gegen einen vertraglich vereinbarten Leasingentgeltes nutzen.
- Warum den Leasingvertrag kündigen?
- An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Leasingvertrag kündigen möchte?
- Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?
- Was passiert im Anschluss?
- Fazit:
Warum den Leasingvertrag kündigen?
Die Kündigungsgründe für ein Leasingvertrag sind so vielgestaltig wie ein Leasingvertrag per See. Manche Kunden kündigen, weil es Ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Lage nicht mehr zulässt, die etwaigen Gebühren weiter zu bezahlen oder Sie es vorziehen zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
• finanzielle Gründe, Leasingbetrag, Gebühren sind zu hoch
• private Gründe, Vorstellung entsprach nicht den Tatsachen
• persönliche Gründe, unzufrieden mit dem Preis- Leistungsverhältnis
• gesundheitliche Gründe, nicht mehr in der Lage Angebot zu nutzen
• Tod des Vertrag Nehmers
An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Leasingvertrag kündigen möchte?
Bevor der Vertrag abgeschlossen wird, ist es das A und O sich über den Leasingvertrag bis ins Kleinste belehren zu lassen. Sollten währenddessen Fragen aufkommen, diese vorab schleunigst klären. Haben Sie idealerweise einen persönlichen Ansprechpartner, kontaktieren Sie diesen falls Ihnen noch Dinge im Vertrag als unklar erscheinen. Ansonsten lesen Sie sich in aller Ruhe die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch und überfliegen Sie diese nicht nur.
Dieses ist wichtig, denn die meisten Verträge sind an Mindestlaufzeiten gebunden oder enthalten sonstige (versteckte) Bindungsklauseln. Daher ist es sehr wegweisend, einen (suchenden) Blick ins Kleingedruckte zu werfen. Bei den überwiegenden Leasinganbietern ist es in den meisten Fällen so, dass sie unmittelbar bei dem Unternehmen aufgekündigt werden können. Dies ist ebenso in den allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergeschrieben und für Sie nachzulesen. Es zeigt sich also abermals, dass Sie dem Kleingedruckten mehr Interesse widmen sollten.
- zuerst an den Leasing- bzw. Vertragspartner wenden
- im Vorfeld die AGBs des Vertrages prüfend durchlesen, alles Wichtige steht auch schwarz auf weiß drin, sollte das nicht der Fall sein, ist der Vertrag nichtig
- vor Vertragsabschluss die Kündigungsfristen erfragen, (bei Unklarheiten ist es angebracht sich diese genauestens erklären zu lassen bzw. selber nachzulesen)
Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?
Das Konto bei einem Otto-Normalen Kreditinstitut ist zeitlich unbeschränkt. Möchten Sie einen Vertrag abstoßen, müssen Sie diese zwingend kündigen.
Bei vereinzelten Leasingpartnern ist es inzwischen schon möglich per E-Mail oder Vordruck zu kündigen. Dieses können Sie im Vorfeld den AGBs entnehmen. Wenn Sie die Kündigung via E-Mail versenden setzten Sie unbedingt zur Sicherheit bei „Sendebestätigung“ und „Lesebestätigung“ ein Häkchen und stellen Sie die „“Priorität“ auf „hoch“. Erbitten Sie trotz aller dem um eine Eingangsbestätigung. Nach dem erhalt kann es sein, dass der Leasingpartner Ihnen noch Unterlagen zukommen lässt, die Sie dennoch unterschrieben zurückschicken müssen.
Sollten Sie die Kündigung per Post abschicken, senden Sie diese wenn es Ihnen möglich ist per Einwurf Einschreiben an den Vertragspartner. Besonderes Augenmerk gilt es der frist- und termingerechten Zusendung des Schreibens zu schenken. Bei einer Kündigung geht es um das Eingangsdatum (E-Mail) bzw. den Briefmarkenstempel und nicht um das Datum in Ihrem Schreiben. Bei manchen Leasingpartnern ist auch erst das Datum, an dem das Schreiben beim Unternehmen eingegangen ist, ausschlaggebend.
Ein besonderer Beleg könnte durch die Entscheidung der Zustellmethode bei der Post gewählt werden. Sollte es bei Ihrem Anliegen zu Streitigkeiten kommen, haben Sie einen Beweis in der Hand, dass Sie die Kündigung bei dem Zustelldienst abgegeben haben. Deswegen ist es angebracht wenn Sie sich für die Wahl des Einschreibens mit Rückschein entscheiden, so wissen Sie haar genau, dass der Vertragspartner Ihre Kündigung auch erhalten hat. Dieser muss den Eingang des Briefes mittels seiner Unterschrift protokolieren.
Den Ort sowie das aktuelle Datum, sind für die Bestimmung des Kündigungszeitpunkts irrelevant. Bei der Anschrift des Leasingpartners ist es bedeutend den Namen vollständig auszuschreiben und die zuständige Abteilung (Support) zu notieren. Damit sich die Prüfung Ihres Schreibens nicht verzögert und der Support die Kündigung schneller lokalisieren kann, ist es zweckmäßig die Leasing- bzw. Vertragsnummer, mitzuteilen. In einem Absatz sollten Sie nochmals darauf hinweisen, dass Sie dringendst um eine Eingangsbetätigung Ihrer Kündigung bitten.
Manche Leasingpartner bieten Ihren Vertragsnehmern einen eigenen Zugang zu einem Onlineportal an, in dem sie unteranderem ihren gegenwärtigen Kreditrahmen kontrollieren können. Deaktivieren Sie in jedem Fall Ihren Account und teilen dem Leasingunternehmen mit, dass dieser dringendst Ihre persönlichen Daten zu löschen hat. Da in einem solchen Fall Ihre E-Mail Adresse als bekannt gelten dürfte, ist es nicht zwingend von Nötigen diese abermals mit anzugeben. Eventuelle Kündigungsgründe brauchen Sie nicht unbedingt mitangegeben, es sei denn es handelt sich um besondere bzw. außerordentliche Gründe die zu einer Kündigung zwingen. Den Kündigungszeitpunkt können Sie mit „Fristgerecht zum…“ oder „zum schnellst möglich Termin“ angeben. Um das Schreiben wirkungsvoll zu gestalten, wird sie selbstredend von Ihnen eigenhändig unterzeichnet.
Bei Ihrem Kündigungsschreiben gibt es einiges zu beachten, damit das Schreiben auch im vollen Umfang wirksam wird. Es ist bedeutsam, dass Sie folgende Punkte Beachtung schenken:
• Ort und Datum
• Anschrift des Leasingunternehmens oder Vertragspartners
• Vertragsnummer und eventuell Aktenzeichen
• ggf. Kündigungsgrund angeben
• Name, Vorname
• Anschrift
• Telefonnummer
• evtl. E-Mail Adresse
• Kündigungszeitpunkt
• Hinweis, dass kein Interesse auf Kundenrückgewinnung gewünscht wird
• eigenhändige Unterschrift
Was passiert im Anschluss?
Nach dem Ihre Kündigung bei Ihrem Vertragspartner eigegangen ist und überprüft wurde, erhalten Sie normalerweise eine Kündigungsbestätigung. Aus jener Bestätigung können Sie dann folgern, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag endet und wie es mit Ihrem Vertragskonto weitergeht bzgl. eines etwaigen Ausgleiches.
Sollte Sie dem Anliegen des Vertragspartners nicht auf der Ferse folgen, können für Sie zusätzliche Kosten aufkommen.
• Kündigungsbestätigung des Vertragspartners abwarten
• ggf. selbst Kundenaccount im Internet deaktivieren und löschen lassen
• ggf. Vertragskonto ausgleichen bzw. anfallende Gebühren begleichen
Fazit:
Bereits bevor es zum Vertragsabschluss kommt, unbedingt das Kleingedruckte betreffend der Kündigungsfristen beachten und nicht nur durchblättern und entstehende Fragen vorzeitig klären. Beachten Sie bitte die Vertragslaufzeit samt Kündigungsfrist. Die Enthebung eines Leasingvertrages ist genauso schnell niedergeschrieben, wie ein Antrag bei dem zuständigen Vertragspartner gestellt wurde. Dies ist in der Regel eine völlig komplikationslose Angelegenheit. Dabei ist es Bedeutungslos, um welche Art von Leasingvertrag es sich handelt. Das Kündigungsschreiben hat schriftlich und von persönlich unterzeichnet zu erfolgen, es sind auch je nach AGBs andere Kündigungsmethoden erdenklich. Sie brauchen keinen explizierten Grund für Ihre Kündigung anzugeben.
Es sei denn, es handelt sich um einen außerordentlichen Beweggrund, der Sie zur Kündigung bewegt. Als Nachweis kann es richtungweisend sein, das Schriftstück per Einwurfeinschreiben oder per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Einen eventuell bestehenden Kundenaccount deaktivieren und löschen lassen. Bei frühzeitiger Vertragskündigung können Bearbeitungsgebühren oder andere Gelder anfallen. Bei einer vorzeitigen Kündigung kann der Vertragspartner, das Leasingobjekt zurück fordern bzw. die noch ausstehende Summe.
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