Kreditinstitut kündigen
Abo Manager hilf bei der Kündigung des Kreditinstitues
Infos und Tipps zur Kündigung des Kreditinstitutes
Die Zweckmäßigkeit eines Kreditinstitutes liegt in einer volkswirtschaftlichen Arbeitsteilung. Mit Schwerpunkt in der Überwachung von Geld- und Kapitalströme und der Durchführung vom baren und unbaren Zahlungsverkehr.
Zu den Aufgaben gehören
- Welche Arten werden unterschieden?
- Warum das Kreditinstitut kündigen?
- An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Kreditkarte kündigen möchte?
- Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?
- Was passiert im Anschluss?
- Fazit:
- die Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- die Entgegennahme verzinster Einlagen
- die Versorgung von Krediten und Darlehns
- die Abwicklung des Wertpapier- und Emissionsgeschäftes
Welche Arten werden unterschieden?
Der Begriff Kreditinstitut ist lediglich ein Oberbegriff und unterteilt sich in:
Zentralbank nimmt als Notenbank nur staatliche Aufgaben wahr
Universalbank betreiben alle Arten von Bankgeschäften:
- Banken
- Sparkassen und Landesbanken
- Genossenschaftsbanken
Spezialbanken betreiben nur eine bestimmte Art von Bankgeschäften:
- Realkreditinstitute
- Bausparkassen
- Teilzahlungsbanken
- Kreditinstitute mit Sonderaufgaben
Warum das Kreditinstitut kündigen?
Die Kündigungsgründe für ein Kreditinstitut sind so vielgestaltig wie die Institute an sich. Manche Kunden kündigen, weil es Ihre persönliche und finanzielle Lage es nicht mehr zulässt, die etwaigen Gebühren zu bezahlen (nicht alle Kreditkonten sind monatlich kostenlos!) oder Sie es nicht einsehen für das Gebotene noch zu bezahlen. Viele Besitzer merken auch relativ zügig, dass sich die Karte überhaupt nicht rechnet und sie eher zum Geld ausgeben animiert.
• finanzielle Gründe, Kontogebühren, Zinsen sind zu hoch
• private Gründe, Vorstellung entsprach nicht den Tatsachen
• persönliche Gründe, unzufrieden mit dem Preis- Leistungsverhältnis
• gesundheitliche Gründe, nicht mehr in der Lage Angebot zu nutzen Tod des Kunden
An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Kreditkarte kündigen möchte?
Am besten ist es sich vor Vertragsabschluss zu belehren, wie es sich mit den Kündigungsmodalitäten verhält. Erkundigen Sie sich dafür bei Ihrem Berater oder wenden Sie sich im Vorfeld an eine Servicenummer. Indes kennt es jeder, die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden überflogen oder quergelesen. Warum auch nicht? In erster Linie geht es ja nur darum, endlich Kunde bei einem Kreditinstitut zu werden. Diese Gewohnheit ist leider grundliegend unkorrekt, denn viele Verträge sind an Mindestumsätze und Mindestlaufzeiten gebunden oder enthalten sonstige (versteckte) Bindungsklauseln. Daher ist es sehr wertvoll, einen (prüfenden) Blick ins Kleingedruckte zu werfen. Bei den meisten Kreditinstituten ist es in der Regel so, dass Sie unmittelbar bei dem Institut gekündigt werden können. Dies ist ebenfalls in den allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeschrieben und nachzulesen. Es zeigt sich also mal wieder, dass wir dem Kleingedruckten zu wenig Interesse widmen.
- zuerst an das Kreditinstitut bzw. Anbieter wenden
- Kleingedrucktes des Vertrages prüfend durchlesen, alles was benötigt wird steht auch schwarz auf weiß drin, und wenn nicht, ist der Vertrag nichtig
- vor Vertragsabschluss nach Kündigungsmodalitäten fragen, (bei Unsicherheiten ist es angezeigt sich diese genauestens erklären zu lassen bzw. selbst nachzulesen)
Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?
Das Konto bei einem Otto-Normalen Kreditinstitut ist zeitlich unbeschränkt. Möchten Sie einen Vertrag abstoßen, müssen Sie diese zwingend kündigen.
Bei vereinzelten Anbietern ist es sogar schon denkbar per E-Mail oder Vordruck zu kündigen. Dieses können sie den AGBs ersehen. Bevor Sie die Mail versenden setzten Sie unbedingt zur Sicherheit bei „Sendebestätigung“ und „Lesebestätigung“ ein Häkchen und setzen Sie die „“Priorität“ auf „hoch“. Erbitten Sie dennoch eine Eingangsbestätigung. Sollten Sie die Kündigung per Zustelldienst versenden, schicken Sie diese wenn möglich per Einwurf Einschreiben an den Empfänger. Besonderes Augenmerk muss der frist- und termingerechten Zusendung des Schreibens gewidmet werden. Bei der Kündigung geht es um das Eingangsdatum (E-Mail) bzw. dem Poststempel und nicht um das Datum in dem Schriftstück. Bei manchen Kreditinstituten zählt auch erst das Datum, an dem das Schreiben bei denen eingegangen ist.
Ein besonderer Beweis könnte durch die Wahl der Zustellmethode bei dem Zustelldienst gewählt werden. Sollte es bei der Kündigung zu Differenzen kommen, haben Sie einen Nachweis in der Hand, dass Sie das Schreiben bei dem Zustelldienst abgegeben haben. Daher ist es zweckmäßig wenn Sie sich für das Einschreiben mit Rückschein anordnen, so wissen Sie ganz genau, dass der Empfänger das Schreiben erhalten hat, da dieser den Eingang quittieren muss.
Den Ort und das Datum sind wichtig für die Bestimmung des Kündigungszeitpunkts. Bei der Anschrift des Vertragspartners ist es bedeutend den Namen vollständig auszuschreiben und die zuständige Abteilung (Kundenservice) zu notieren. Damit sich die Überprüfung Ihrer Kündigung nicht hinauszögert und der Kundenservice das Schreiben schneller zuordnen kann, ist es ratsam die Konto- bzw. Kartennummer, mitzuteilen. In einem Zusatz sollten Sie erneut erwähnen, dass Sie dringendst um eine Eingangsbetätigung Ihrer Kündigung bitten.
Manche Kreditinstitute bieten Ihren Kunden einen eigenen Zugang zum Onlineportal an, in dem sie unteranderem ihren aktuellen Kreditrahmen überprüfen können. Deaktivieren Sie unter allen Umständen Ihren Account und teilen dem Institut mit, dass dieser Ihre persönlichen Angaben unbedingt zu löschen hat. Da in diesem Fall die E-Mail Adresse als bekannt gelten dürfte, brauchen Sie diese in der Regel nicht nochmals zu mitzuteilen. Eventuelle Kündigungsgründe brauchen Sie nicht zwangsläufig mitangegeben, abgesehen es handelt sich um besondere bzw. außerordentliche Gründe. Den Kündigungszeitpunkt können Sie mit „schnellst möglich“ angeben. Um das Kündigungsschreiben wirkungsvoll zu machen, wird sie Selbstverständlich von Ihnen eigenhändig unterschrieben.
Bei dieser Kündigung gilt es manches zu beachten, damit die Kündigung auch voll und ganz wirksam wird. Es ist bedeutend, dass Sie folgende Aspekte Beachtung schenken:
• Anschrift des Kreditinstitutes oder Anbieters
• Kontonummer eventuell Kartennummer
• ggf. Kündigungsgrund angeben Name, Vorname
• Anschrift
• Telefonnummer
• evtl. E-Mail Adresse
• Kündigungszeitpunkt
• eigenhändige Unterschrift
Was passiert im Anschluss?
Nach dem Ihre Kündigung eingegangen und bearbeitet wurde, erhalten Sie in der Regel eine Kündigungsbestätigung. Aus diesem Schreiben können Sie dann ersehen, zu welchem Datum der Vertrag ausläuft und wie es mit Ihrem Kundenkonto weitergeht bzgl. des Ausgleiches. Des Weiteren werden Sie zudem in Kenntnis gesetzt was Sie mit der Kreditkarte zu machen haben, die Ihr Kreditinstitut zur Verfügung gestellt hat. Bei einigen Instituten muss eine etwaig übergebene Karte zurückgesendet werden, oder ggf. beim Anbieter direkt abgegeben werden.
Sollte dem Anliegen des Kreditinstitutes nicht nachgekommen werden, können Ihnen zusätzliche Kosten aufkommen.
• Kündigungsbestätigung des Institutes abwarten
• ggf. Kundenaccount im Internet deaktivieren und löschen lassen
• überlassene Kreditkarten an Anbieter zurücksenden bzw. abgeben
• ggf. Kundenkonto ausgleichen bzw. anfallende Gebühren begleichen
Fazit:
Bereits vor dem Vertragsabschluss unbedingt das Kleingedruckte betreffend der Kündigungsfristen lesen und nicht nur durchblättern und auftretende Fragen frühzeitig klären. Geben Sie Acht auf die Vertragslaufzeit samt Kündigungszeiten. Die Kündigung eines Kreditinstitutes ist genauso schnell niedergeschrieben, wie ein Antrag bei einem Kreditinstitut gestellt wurde. Also normalerweise ist es völlig komplikationslos. Dabei ist es nicht von Bedeutung, um welche Art von Kreditinstitut es sich handelt. Der Kern ist es, dass Sie im Anschluss der Kündigung das Sie Ihr Konto ausgleichen. Das Kündigungsschreiben hat brieflich und von eigener Hand unterschrieben zu erfolgen, hier sind je nach AGBs auch andere Kündigungsmethoden denkbar. Sie benötigen keinen genauen Kündigungsgrund anzugeben. Es sei denn, es handelt sich um einen außerordentlichen Beweggrund. Als Bestätigung kann es wegweisend sein, das Schreiben per Einwurfeinschreiben oder per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Etwaige Kreditkarten die Ihnen das Kreditinstitut zur Verfügung gestellt hat, umgehend an den Anbieter zurückgeben und einen eventuell bestehenden Kundenaccount deaktivieren und löschen lassen. Bei frühzeitiger Vertragskündigung können Bearbeitungsgebühren oder andere Gelder anfallen.
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