Server Hosting kündigen

Abo Manager hilft bei der Kündigung des Server Hosting

Kündige einen individuellen Vertrag erinnerung
kundigung

Infos und Tipps zu Server Hosting kündigen

 

Das Internet als Gastgeber, lädt jederzeit zum Surfen ein. Wer sich jetzt fragt was das heißen soll, dem sei gesagt, das Hosting nicht anderes Bedeutet als „Gastgeber sein“. Es gibt nicht nur viele Hosting Anbieter, sondern noch viel mehr Hosting Angebote. Darunter zählen beispielsweise das Webhosting, E-Mail-Hosting, Datenbank Hosting. Darüber hinaus zu erwähnen sind natürlich auch Shop-Systeme die von Hosting Anbietern in verschiedenen Formen geboten werden.

 

 

Warum den Server Hosting Vertag kündigen?


Warum der Server Hosting Vertrag abgestoßen wird, kann vielerlei Gründe haben. Manche Nutzer sind mit dem geleisteten Angebot einfach nicht mehr zufrieden, weil Störungen auftreten. Wendet dieser Nutzer sich dann an die Servicehotline, verbringt er mehr Zeit in der Warteschleife als das sein Problem behoben wird. Ist ein Vertragsnehmer Kunde für Webhosting und hat einen Vertrag für eine Firmen-Website, wird diese beispielsweise bei Firmenauflösung nicht mehr benötigt. Die meisten Gründe liegen allerdings in der Unzufriedenheit der einzelnen Kunden, die auf Grund des abnehmenden Preis- Leistungsverhältnisses ihre Verträge auflösen.

  • „versteckte“ Kosten, Gebühren
  • Gebühren können nicht mehr gezahlt werden
  • Umzug in eine andere Stadt, die vom Anbieter nicht versorgt wird
  • allgemein unzufrieden mit Netzqualität oder schlechter Kundenservice

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Das wichtigste ist es, dass Sie Ihre Kündigung nicht kurz vor knapp versenden. Die Kündigungsfrist beträgt, wenn in den AGBs nichts anders geregelt ist, drei Monate zum Vertragsende. Bei manchen Vertragshändlern zählt allerdings nicht der Poststempel Ihres Schreibens, sondern das Datum an dem die Kündigung zugestellt wurde. Wenn Sie Pech haben, senden Sie zwar Ihre Kündigung noch zur rechten Zeit ab, sie trifft aber letzten Endes zu spät beim Hosting Anbieter ein. Dies kann der Fall sein wenn Feiertage unglücklich fallen oder bei Arbeitsniederlegung des Postdienstleisters.

Ort und Datum sind nicht wichtig zur Bestimmung des Kündigungszeitpunkts. Wie Sie gerade gesehen haben, ist dies allerdings nur bedingt der Fall. Es hängt jeweils von den einzelnen Vertragsbedingungen ab. Bei der Adresse des Hosting Anbieters ist es wichtig den Firmennamen und etwaige Firmenzusätze vollständig auszuschreiben und am optimalsten ist es die zuständige Abteilung dazu zuschreiben, beispielsweise „Kundenservice“. Für den Fall, dass Sie einen persönlichen Ansprechpartner bei Ihrem Hosting Anbieter haben und sicherstellen möchten das auch der Richtige Ihr Kündigungsschreiben erhält, können Sie auch „zu Händen von …“ oder „persönlich“ auf dem Umschlag notieren. Damit sich die Überprüfung, bei großen Anbietern nicht verzögert und die Serviceabteilung Ihre Kündigung schnellst möglich bearbeiten kann, ist es wichtig die Vertragsnummer mitanzugeben.

In einem Abschnitt sollten Sie darauf hinweisen, dass Sie um eine Eingangsbetätigung Ihrer Kündigung bitten. Hierfür wird in Ihrer Kündigung nicht nur Ihre eigene Adresse angegeben, sondern am besten noch Ihre Haupt- E-Mail Adresse. Warum Sie Ihren Vertrag kündigen brauchen Sie nicht grundlegend mit anzugeben, es sei denn, es handelt sich um besonders gravierende Gründe. Letzteres beispielsweise wäre der Fall beim Ableben des Vertrag Nehmers, wenn Sie für einen verstorbenen Angehörigen kündigen.

  • Schriftform zwingend erforderlich
  • handschriftlich Unterzeichnet bzw. Digitale Signatur
  • Kündigungsgründe nur in besonderen Fällen anzugeben

 

Wie ist die Kündigung aufgebaut?


Bei Ihrer Kündigung für den bestehenden Hosting Vertrag gibt es ein paar Details zu berücksichtigen, damit diesem Wunsch auch entsprochen werden kann. So ist es von Bedeutung darauf Wert zu legen, dass folgende Punkte berücksichtigt werden:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Hosting Anbieters
•    Vertragsnummer
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    keine Kundenrückgewinnung erwünscht
•    eigenhändige Unterschrift bzw. Digitale Unterschrift

Wenn Sie den Hosting Vertrag für einen verstorbenen Angehörigen kündigen müssen, sollten Sie als Bevollmächtigter, noch die Kopie der Sterbeurkunde und die Kopie Ihrer Vollmacht mitsenden.

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Vertag kündigen möchte?


Der erste Weg bei Ihrer Kündigung des Server Hosting Vertrags, führt Sie direkt zu dem Bereitsteller des Anschlusses. Die Kündigung kann je nach Anbieter schriftlich oder auch per Vordruck aus dem Internet erfolgen. Alle benötigten Details können Sie auch dem Hosting Vertrag angehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen.

 

Was passiert im Anschluss?


Nachdem bei Ihrem Server Hosting Anbieter das Schreiben eingetroffen ist und dieses geprüft und bearbeitet wurde, wird Ihnen in der Regel eine Kündigungsbestätigung zugesandt. Dieser Bestätigung können Sie dann entnehmen zu welchem Zeitpunkt Ihr Vertag endet. Des Weiteren werden Sie darüber aufgeklärt, wie es sich mit Ihrem Kundenkonto verhält. Sollte Ihr Vertragskonto ein Minus aufweisen, müssen Sie dieses umgehend auszugleichen. Im besten Falle weißt Ihr Konto ein Plus auf, welches Ihnen nach der Bearbeitung auf Ihr Konto zurücküberwiesen wird.

Die meisten Anbieter versuchen Ihre Kunden mit vermeintlich lukrativen Angeboten zurückzugewinnen, beachten Sie die Kundenrückgewinnung einfach nicht oder schreiben Sie in Ihre Kündigung hinein, dass von solchen Maßnahmen abgesehen werden soll. Denn denken sie daran, dass Sie sich ansonsten wieder über mehrere Monate binden und wenn Sie Pech haben, gilt dieser Hosting Vertrag dann als Neuvertrag und läuft wieder über mehrere Jahre.

 

Wichtig zu beachten


Die meisten Verträge verfügen über eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, kündigen Sie nicht pünktlich, verlängert sich der Vertrag automatisch um nochmals 12 Monate.

 

Fazit:


Schon bevor Sie einen Hosting Vertrag abschließen, lesen Sie sich bitte unbedingt die Kündigungsabschnitte Ihres Vertrages genau durch. Neuverträge haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und Vertragsverlängerungen von zwölf Monaten. In beiden Fällen besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Laufzeitende, wenn durch die AGBs nicht anderes geregelt ist. Nach Ablauf der drei Monatsfristen verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate. Die Vertragskündigung erfolgt unbedingt schriftlich, kann aber je nach Anbieter variieren.

Manche Anbieter bieten Onlineformulare an die direkt ausgefüllt und versendet werden können (denken Sie an Ihre Digitale Signatur!). Handelt es sich um eine ordnungsmäßige Kündigung, brauchen Sie keinerlei Angaben über den Grund Ihrer Kündigung zu machen. Als Ende der Vertragslaufzeit können Sie einfach „Fristgerecht zum“ oder „zum nächst möglichen Termin“ schreiben.

Damit Sie einen Beweis über die Übergabe der Kündigung empfangen, senden Sie diese per Einschreiben mit Rückschein. Dies kostet mittlerweile zwar etwas mehr Briefporto, aber Sie können so auf Nummer sicher gehen, dass Ihr Schreiben dem Anbieter auch zugestellt wurde. Letztendlich können Sie die Kündigung auch persönlich bei einer Zweigstelle vor Ort abgeben. Lassen Sie sich aber auch in hier eine Bestätigung für die Übergabe aushändigen. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, weil der Anbieter der Auffassung ist, dass er Ihre Kündigung nicht zur rechten Zeit erhalten hat, haben Sie immer einen adäquaten Nachweis.

 

Diese Server Hosting Verträge wurden vor kurzem gekündigt

Dein Server Hosting Anbieter ist nicht dabei? Nutze doch ganz einfach unsere Suche oben auf dieser Seite oder lass dir Alle Server Hosting Anbieter anzeigen.