Kabelanschluss kündigen

Abo manager hilft bei der Kündigung des Kabelanschlusses

Kündige einen individuellen Vertrag erinnerung
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Infos und Tipps zu Kabelanschluss kündigen

 

Was würden wir nur ohne Kabelfernsehen machen? Wie wäre ein Tag ohne im Internet zu surfen, oder sinnlos stundenlang am Telefon zu hängen? Ein Leben ohne Kabelanschluss ist doch undenkbar und so lange alles funktioniert, direkt traumhaft. Und hier ist der Hase im Pfeffer begraben, was wenn der Anschluss holprig ist und die Verbindung immer wieder abbricht? Spätestens in diesem Moment ist es angeraten sich einen neuen Anbieter zu suchen.

 

 

 

Was bedeutet der Begriff Kabelanschluss?


Als Kabelanschluss wird die Verbindung an ein Breitbandkabelnetz bezeichnet.
Ein Breitbandkabelnetz besteht zumeist aus Koaxialkabeln. Wobei viele Anbieter inzwischen auf Glasfaserkabel umstellen. Dieses Kabelnetz dient der Übermittlung von Signalen von beispielsweise Kabelfernsehen, Telefon und Internet. Dieses Breitbandnetz wird von verschiedenen Kabelnetzanbietern geboten. Früher hatte das Monopol darauf die Deutsche Bundespost, später die Deutsche Telekom, die das Netz auch weiter ausbaute. Inzwischen haben sich allerdings mehrere Anbieter auf dem Markt etablieren können und verkaufen ihre Kabelanschlüsse.

 

Warum den Kabelanschluss kündigen?


Warum der hauseigene Kabelanschluss gekündigt wird, kann vielerlei Gründe haben. Bei vielen Kabelnutzern ist das Internet zu langsam oder wird immer unterbrochen. Genau das Gleiche passiert beim abendlichen Fernsehprogramm oder beim Telefonieren. Wendet man sich dann an die Servicehotline, verbringt man mehr Zeit in der Warteschleife als bei der Problemlösung. Selbstverständlich ist eine Kabelanschlusskündigung auch durch einen Umzug begründet. Die meisten Gründe liegen allerdings in der Unzufriedenheit der Kunden, die auf Grund des abnehmenden Preis- Leistungsverhältnisses ihre Verträge abstoßen. Auch wenn Sie Ihren Wohnort wechseln und der aktuelle Anbieter keine Möglichkeiten hat Sie weiter mit seinen Leistungen zu beliefern, stellt dies einen Kündigungsgrund dar.

  • „versteckte“ Kosten
  • zu langsames Internet
  • andauernder Ausfall des Fernsehens
  • Kabelgebühren können nicht mehr gezahlt werden
  • Wechsel in eine andere Stadt, die vom Anbieter nicht versorgt wird
  • allgemein unzufrieden mit Netzqualität oder Kundenservicegestörtes

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Das A und O ist es, dass Sie darauf Acht geben, dass Ihre Kündigung nicht kurz vor knapp versendet wird. Die Kündigungsfrist beträgt (wenn in den AGBs nicht anders geregelt) drei Monate zum Vertragsende. Bei manchen Kabelanbietern zählt allerdings nicht der Poststempel, sondern das Datum an dem die Kündigung zugegangen ist. Wenn Sie Unglück haben, schicken Sie zwar Ihre Kündigung noch termingemäß ab, sie trifft aber zu letzten Endes zu spät beim Anbieter ein. Dies kann der Fall werden wenn Feiertage ungünstig fallen oder bei Arbeitsniederlegung des Postdienstleisters.

Ort und Datum sind wichtig für die Bestimmung des Kündigungszeitpunkts. Wie Sie gerade gelesen haben, ist dies allerdings nur bedingt der Fall. Es hängt jeweils von den allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.

Bei der Adresse des Kabelanbieters ist es wichtig den Firmennamen und Firmenzusätze komplett auszuschreiben und am optimalsten die zuständige Abteilung dazu zuschreiben, beispielsweise „Support“. Falls Sie einen persönlichen Berater bei Ihrem Kabelanbieter haben und sicherstellen möchten das auch der Richtige Ihre Kündigung erhält, können Sie auch „zu Händen“ oder „persönlich“ auf dem Umschlag notieren. Damit sich die Überprüfung, bei großen Kabelanbietern nicht verzögert und die Serviceabteilung Ihre Kündigung schnellst möglich bearbeiten kann, ist es wichtig die Vertrags mitzuteilen.

In einem Punkt sollten Sie erneut anführen, dass Sie um eine Eingangsbetätigung der Kündigung bitten. Hierfür wird in Ihrem Schreiben nicht nur Ihre eigene Anschrift angegeben, sondern am besten noch Ihre aktuelle E-Mail Adresse. Kündigungsgründe brauchen Sie nicht unbedingt mit anzugeben, es sei denn, es handelt sich um besonders gravierende Gründe. Letzteres beispielsweise wäre der Fall beim Ableben des Vertrag Nehmers, wenn Sie für einen verstorbenen Angehörigen kündigen.

  • Schriftform zwingend erforderlich
  • handschriftlich Unterzeichnet bzw. Digitale Signatur
  • Kündigungsgründe nur in besonderen Fällen anzugeben

 

Wie ist die Kündigung aufgebaut?


Bei der Kündigung für Ihren bestehenden Kabelvertrag gilt es einige Punkte zu beachten, damit diesem Wunsch auch entsprochen werden kann. So ist es von Bedeutung darauf Wert zu legen, dass folgende Punkte niedergeschrieben werden:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Kabelanbieters/Vertragspartner
•    Vertragsnummer
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    keine Kundenrückgewinnung erwünscht
•    eigenhändige Unterschrift bzw. Digitale Unterschrift

Wenn Sie den Kabelvertrag für einen verstorbenen Angehörigen kündigen, sollten Sie als Bevollmächtigter, noch die Sterbeurkunde und Ihre Vollmacht mitschicken.

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Kabelanschlussvertrag kündigen möchte?


Der erste Weg bei einer Kündigung des Kabelanbieters, führt Sie zu dem Bereitsteller Ihres Kabelanschlusses. Die Kündigung kann je nach Anbieter schriftlich wie auch per Vordruck aus dem Internet erfolgen. Alle benötigten Informationen können Sie auch dem Vertrag angehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen.

 

Was passiert im Anschluss?


Nachdem bei Ihrem Kabelanschlussanbieter Ihr Kündigungsschreiben eingegangen ist und dieses geprüft und bearbeitet wurde, wird Ihnen in der Regel eine Kündigungsbestätigung zugesendet. Dieser Bestätigung können Sie dann ersehen zu welchem Termin Ihr Vertag ausläuft. Des Weiteren werden Sie darüber informiert, wie es sich mit Ihrem Kundenkonto verhält. Sollte Ihr Vertragskonto ein Minus aufweisen, gilt es dieses umgehend auszugleichen. Im besten Falle weißt Ihr Konto ein Plus auf, welches Ihnen nach der Bearbeitung auf Ihr Konto zurücküberwiesen wird. Die Mehrzahl der Kabelanbieter werden versuchen Sie mit attraktiven Angeboten umzustimmen, ignorieren Sie die Kundenrückgewinnung einfach. Bedenken Sie, dass Sie sich ansonsten wieder über mehrere Monate binden und wenn Sie Pech haben, gilt dieser dann als Neuvertrag.

 

Wichtig zu beachten


Die meisten Kabelanschlüsse haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, kündigen Sie nicht pünktlich, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

 

Fazit:


Schon bevor Sie einen Kabelvertrag abschließen, lesen Sie sich bitte genauestens
die Kündigungsklauseln durch. Neuverträge haben in der Regel eine Laufzeit von 24 Monaten und Vertragsverlängerungen von zwölf Monaten. In beiden Fällen besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende, wenn in den AGBs nicht anderes geregelt ist. Nach Ablauf der drei Monatsfrist verlängert sich der Vertrag automatisch um zwölf Monate. Die Vertragskündigung erfolgt normalerweise schriftlich, kann aber je nach Anbieter. Manche Händler bieten Onlineformulare an die direkt ausgefüllt und gesendet werden können (inkl. Ihrer Digitalen Unterschrift!).

Handelt es sich um eine ordnungsgemäße Kündigung, brauchen Sie keinerlei Angaben über den Grund zu schreiben. Als Ende der Vertragslaufzeit können Sie einfach „Fristgerecht zum nächst möglichen Termin“ angeben. Damit Sie einen Beleg über die Übergabe der Kündigung empfangen, senden Sie diese per Einschreiben mit Rückschein. Dies kostet mittlerweile zwar etwas mehr Geld, aber Sie können auf Nummer sicher gehen, dass Ihre Kündigung beim Kabelanbieter auch zugestellt wurde. Alternativ können Sie die Kündigung auch persönlich abgeben. Lassen Sie sich auch in diesem Fall eine Bestätigung für die Übergabe aushändigen. Sollte es zu Disputen kommen, weil der Anbieter der Ansicht ist, dass er Ihre Kündigung nicht zur rechten Zeit erhalten hat, haben Sie immer einen Nachweis.

 

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