Infos und Tipps zu Mietvertrag kündigen

 

Jeder Mieter der einen Vertrag für seine Vierwände unterzeichnet ist am Anfang froh, wenn er ihn hat. Keine lange Suche mehr nach der richtigen und bezahlbaren Wohnung. Der Mieter kann ganz gemütlich seine neue Wohnung einrichten und sich freue, dass er sie hat. Allerdings stellt sich spätestens in dem Augenblick in dem die Wohnung zu teuer wird, das nächste Problem dar. Oder Sie haben bereits einen Mietvertrag unterschrieben und erhalten kurz danach den Zuschlag für eine größere und schönere Wohnung? Einen Mietvertrag für eine vermeintliche Traumwohnung zu unterschreiben geht zumal sehr schnell und ist komplikationslos. Was aber können Sie tun um von diesem Vertrag zurücktreten bzw. wie können Sie einen bestehenden Vertrag kündigen?

 

 

 

Was bedeutet der Begriff Mitvertrag?


Der Unterzeichner eines Mietvertrages ist ab dem Datum der aus dem Mietvertrag hervorgeht, stolzer Bewohner bzw. Besitzer einer Wohnung oder eines Hauses. Er kann diese offiziell bewohnen und hat das Hausrecht. Dafür zahlt er monatlich einen vereinbarten Mietzins. Die Mietkosten werden in Warm- und Kaltmiete unterschieden. Die Warmmiete schließt sämtliche Nebenkosten, wie Garagennutzung, Müllentsorgung und Heizkosten mit ein. In einem Mietvertrag können außerdem beidseits verschiedene Abkommen getroffen werden. Darunter zählen Untervermietung, Haustierhaltung, Reinigungsdienste und Ruhezeiten und ggf. Kaution. Andere Vereinbarungen können separat vereinbart werden. Bei Mietverträgen können auch individuelle Kündigungszeiten vereinbart werden, solange diese sich nicht negativ für den Mieter niederlegen.

•    günstiger als Eigentum
•    Besitzer kann beliebig oft an Veranstaltungen teilnehmen
•    zum Teil kostenfreie An- und Abreise bei Sportereignissen (z.B. Fußball)
•    keine weiteren Platzreservierungen bei Sportveranstaltungen nötig, da fester Sitzplatz gebucht werden kann

 

Warum den Mietvertrag kündigen?


Die Kündigungsgründe für einen Mietvertrag sind so mannigfaltig wie die Wohnungssuche.
Die einen Mieter kündigen, weil sie in eine andere Stadt ziehen und von daher die bis dato bezogene Wohnung nicht mehr bewohnen können. Andere Mieter kündigen, weil es die persönliche und finanzielle Lage nicht mehr zulässt, die Miete zu bezahlen. So manche Mieter kündigen auch ihr Mietverhältnis, weil es zu Streitereien in der Nachbarschaft gekommen ist oder sie sich von dem Vermieter bevormundet fühlen (besonders oft der Fall, bei privater Vermietung). Auch kommt es oft zu Kündigungen, weil die Mietzustände so desolat sind, dass das wohnen die reinste Qual wird (beispielsweise bei Schimmel in der Wohnung).

•    private Gründe, Umzug in eine andere Gegend
•    finanzielle Gründe, Miete wird unbezahlbar
•    persönliche Gründe, Nachbarschaftsstreit, Bevormundung durch Vermieter
•    gesundheitliche Gründe, Schimmel in der Wohnung

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Mietvertrag kündigen möchte?


Am sinnvollsten ist es sich vor Vertragsabschluss zu erkundigen, wie es sich mit den Kündigungsmodalitäten verhält. Ein jeder kennt es allerdings, die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden stiefmütterlich behandelt und übergangen. Warum auch nicht? In erster Linie geht es schließlich darum, endlich einen Mietvertrag zu unterschreiben. Diese Haltung ist aber grundliegend falsch, denn manche Mietverträge sind mit Mindestlaufzeiten verbunden oder enthalten sonstige Klauseln. Daher ist es unabdingbar, einen (gründlichen) Blick ins Kleingedruckte zu werfen. Meistens verhält es sich aber so, dass direkt bei dem (privaten) Vermieter oder der Wohnungsgesellschaft gekündigt werden kann, auch dieses ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergeschrieben. Es zeigt sich also mal wieder, dass wir im Allgemeinen dem Kleingedruckten zu wenig Interesse schenken.

•    zuerst an den Vermieter bzw. Wohnungsbaugesellschaft wenden
•    Kleingedrucktes des Vertrages aufmerksam durchlesen
•    vor Vertragsabschluss nach Kündigungsmodalitäten fragen bzw. nachlesen

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Bei Mietverträgen gilt es zwei Arten zu unterscheiden, zum einen gibt es die befristeten Mietverträge und zum anderen unbefristeten Mietverträge. Befristete Verträge enthalten eine im Vorfeld vereinbarte Wohndauer, daher ist es nicht nötig zusätzlich zu kündigen. Der Vertrag endet also mit dem vereinbarten Datum. Bei einem unbefristeten Mietvertrag verhält es sich dagegen ganz anders. Es bestehen feste Kündigungsfristen, die ebenfalls vertraglich geregelt sind. Meistens betragen diese drei Monate zum Monatsende, wenn nicht anders geregelt. damit finanzieren.

Bei manchen Vermietern kommen Sie aber auch vorzeitig aus dem Vertrag, wenn Sie einen Nachmieter vorweisen können.

Die schriftliche Kündigung muss also schwarz auf weiß erfolgen und sollte per Einschreiben an den Vermieter geschickt werden. Sollte es bei der Kündigung zu Komplikationen kommen, hat der Mieter einen Nachweis in der Hand, dass er die Kündigung bei der Post aufgegeben hat. Folgerichtig wäre auch ein Rückschein zu fordern, so kann der Mieter ganz sicher gehen,  dass der Vermieter das Schreiben auch erhalten hat.

 

Was muss die Kündigung enthalten?


Ort und Datum sind wichtig für die Bestimmung des Kündigungszeitpunkts. Bei der Adresse des Vermieters ist es wichtig den Namen und ggf. die Firma komplett auszufüllen und am besten die zuständige Abteilung (bei Wohnungsbaugesellschaften) dazuzuschreiben.

Damit sich die Bearbeitung nicht verzögert und der Mietservice die Kündigung schneller zuordnen kann, ist es wichtig bei großen Gesellschaften das Geschäftszeichen mit an zu geben. In einem Zusatz sollte erneut erwähnt werden, dass eine Eingangsbetätigung der Kündigung gewünscht wird. Hierfür wird in dem Schreiben nicht nur die aktuelle Adresse angegeben, sondern am besten noch eine E-Mail Adresse. Kündigungsgründe brauchen nicht unbedingt angegeben zu werden, es sei denn, es handelt sich um besondere bzw. außerordentliche Gründe. Beispielsweise bei unzumutbaren Wohnungszuständen.

Der Kündigungszeitpunkt kann entweder zum nächst möglichen Zeitpunkt angegeben werden. Haben Sie mit Ihrem Vermieter einen anderen, als die im Mietvertrag angegeben Kündigungsfrist vereinbart, wird diese selbstverständlich erwähnt. Um die Kündigung abzurunden und wirkungsvoll zu machen, wird sie natürlich persönlich unterschrieben.

Bei der Kündigung des Mietverhältnisses gilt es einiges zu berücksichtigen, damit die Kündigung auch wirksam ist. So ist es wichtig darauf zu achten, dass folgende Punkte niedergeschrieben werden:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Vermieters
•    Geschäftszeichen bei Wohnungsbaugesellschaften
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    eigenhändige Unterschrift

Was passiert im Anschluss?


Nach dem Eingang und der Bearbeitung der Kündigung erhält der Mieter ein Bestätigungsschreiben. In diesem kann er entnehmen, zu wann der Mietvertrag ausläuft und ob noch etwaige Mietkosten zu begleichen sind. Des Weiteren wird in diesen Schreiben genau beschrieben, wie es sich mit der Wohnungs- bzw. Schlüsselübergabe verhält. Die Wohnung muss in beiden Fällen Besenrein übergeben werden, das heißt in dem Zustand wie beim Einzug übergeben werden (also ordentlich). Sollte im Mietvertrag enthalten sein, das die Wände weiß zu halten sind und der Mieter streicht diese bunt, muss er diese in den alten, also weißen Zustand bringen. Tut er dieses nicht kann der Vermieter die hinterlegte Mietkaution (in der Regel drei Monatsmieten) zurückhalten oder die Malerarbeiten damit begleichen. Sollte es keinen Grund zur Beanstandung geben, überweist der Vermieter in der Regel die hinterlegte Mietkaution, binnen Wochen.

•    Kündigungsbestätigung abwarten
•    ggf. ausstehende Miete überweisen
•    Wohnung Besenrein übergeben
•    alle überlassenen Schlüssel zurückgeben (auch nachgemachte Schlüssel)
•    Kontoauszüge prüfen wegen etwaiger Rückzahlung der Mietkaution

 

Fazit:


Schon vor dem Vertragsabschluss die AGBs bezüglich Kündigung durchlesen und etwaige Fragen klären. Anderweitig vereinbarte Regelungen unbedingt niederschreiben. Wichtig ist es auf die Vertragslaufzeit, bei befristeten Mietverhältnissen zu achten.

Die Kündigung eines Mietvertrages ist vom Grundsatz her relativ problemlos. Die Kündigung hat schriftlich und eigenhändig unterschrieben zu erfolgen. Es ist oftmals nicht einmal nötig, einen Kündigungsgrund anzugeben, es sei denn es handelt sich um außerordentliche Kündigungsgründe, beispielsweise Krankheit oder Tod. Als Nachweis ist es günstig, den Brief per Einschreiben zu versenden. Wer auf Nummerischer gehen möchte, schickt es sogar per Einwurfeinschreiben mit Rückschein. Es ist zwar etwas teurer, allerdings kann es bei Unklarheiten mit dem Vermieter sehr viel Geld sparen. Etwaige Mietsachen umgehend an den Vermieter abgeben und das Mietkonto ausgleichen. Bankkonto im Auge behalten bei der hinterlegten Mietkaution.

 

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