Gebäudeversicherung kündigen
Abo Manager hilft bei der Kündigung der Gebäudeversicherung
Infos und Tipps zu Gebäudeversicherung kündigen
Über den Abschluss einer Gebäudeversicherung sollte sich jeder Gedanken machen der Eigner von Wohneigentum ist. Handelt es sich beispielsweise um ein Mehrfamilienhaus, sollten alle Wohnungseigentümer gemeinsam eine Gebäudeversicherung abschließen. Dieses gilt selbstverständlich auch dann, wenn Sie Besitzer eines Einfamilienhauses sind. Sollte es bei Ihrem Eigentum zu Schäden wie beispielsweise Wasserrohrbruch, Brandschäden oder ähnliches kommen, stehen Sie wenn Sie keine Gebäudeversicherung haben, schnell vor dem finanziellen Ruin. Wichtig vor Vertragsabschluss ist es zu wissen gegen welche Schäden man sich versichern möchte, denn viele Versicherer bieten Zusatzleistungen an. Zum einen können Sie dadurch Ihre Deckungssumme erhöhen und zum anderen können Sie sich gegen weitere Naturkatastrophen versichern, die in den Regelversicherungen nicht enthalten sind. Die Versicherungssumme richtet sich aber nicht nur nach den zu versicherten Optionen, sondern auch nach folgenden Kriterien:
- Was bedeutet der Begriff Gebäudeversicherung?
- Warum die Gebäudeversicherung kündigen?
- Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?
- Wie ist die Kündigung aufgebaut?
- An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Gebäudeversicherung kündigen möchte?
- Was passiert im Anschluss?
- Wichtig zu beachten
- Fazit:
- Wie ist das Gebäude gebaut, Beton- oder Holzbauweise?
- Handelt es sich um ein Hart- oder Weichdach?
- Befindet sich das Gebäude in einer Risikozone?
- Wie wird das Gebäude genutzt?
- Wie ist das Gebäude ausgestattet?
Was bedeutet der Begriff Gebäudeversicherung?
Eine Gebäudeversicherung ist eine Versicherung die sich einzig und alleine um den Schutz des Gebäudes bezieht welches im Versicherungsvertrag angegeben wurde. hierrunter fallen allerdings auch Nebengebäude und Garagen. Andere Gebäude die sich auf dem gleichen Grundstück befinden, wie beispielsweise Gartenhäuschen oder Schuppen, sind hingegen nicht im Versicherungsschutz enthalten. Diese müssen separat mit versichert werden. Versichert sind:
- Wasserschäden
- Brandschäden
- Hagelschäden
- Sturmschäden ab Stärke 8
- Einbruchdiebstahl
Des Weiteren können folgende Elementarschäden mitversichert werden:
- Starkregenschäden
- Lawinenschäden
- Überschwemmungen
- Erdbebenschäden
Warum die Gebäudeversicherung kündigen?
Eine Gebäudeversicherung abzustoßen kann viele Gründe haben. Manche Versicherungsnehmer können sich ihre Gebäudeversicherung schlicht weg nicht mehr leisten, da es das finanzielle Befinden nicht mehr zulässt, beispielsweise bei Verlust der Arbeit. Manche Bedingungen und Tarife sind auch so, für den Laien unverständlich geschrieben, dass es im ersten Moment so erscheint als handle es sich um eine rundum Schadensabdeckung. Dies stellt sich allerdings spätesten nach dem ersten Schaden als Irrtum heraus.
- Gebäude verkauf
- „versteckte“ Kosten
- private Gründe, anderes Versicherungsunternehmen ist günstiger
- Monatsbeiträge können nicht mehr gezahlt werden
- allgemein unzufrieden mit dem Preis- Leistungsverhältnis
- gestörtes Vertrauensverhältnis
Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?
Das A und O ist es, dass Sie darauf Acht geben Ihre Kündigung nicht kurz vor knapp zu senden. Die Frist beträgt (wenn in den AGBs nicht anders geregelt) drei Monate zum Ende des Vertrags. Bei manchen Gebäudeversicherungsanbietern zählt allerdings durchaus nicht der Poststempel, sondern das Datum an dem die Kündigung bei der Versicherung eingegangen ist. Wenn Sie Pech haben, schicken Sie zwar Ihr Austrittgesuch noch zur rechten Zeit ab, es trifft aber zu spät beim Versicherer ein. Dies kann der Fall sein wenn Feiertage unpassend fallen oder bei Arbeitsniederlegung des Zustelldienstleisters.
Ort und Datum sind wichtig für die Bestimmung des Kündigungszeitpunkts.
Bei der Anschrift des Anbieters ist es von Bedeutung den Versicherungsnamen vollständig auszuschreiben und am besten die zuständige Abteilung dazu zuschreiben, beispielshalber „Kundenservice“. Im Falle, dass Sie einen persönlichen Ansprechpartner bei Ihrer Versicherung haben und gewährleisten möchten das der Richtige die Kündigung bekommt, können Sie sowohl „zu Händen“ als auch „persönlich“ auf dem Umschlag notieren. Damit sich die Ausarbeitung, bei großen Versicherungen nicht verzögert und die Serviceabteilung die Kündigung so schnell wie möglich zuordnen kann, ist es von Bedeutung die Versicherungsnummer bzw. das Aktenzeichen mitzuteilen.
In einem Nebensatz sollten Sie nochmals erwähnen, dass Sie um eine Eingangsbetätigung Ihrer Kündigung ersuchen. Zu diesem Zweck ist es günstig in Ihrem Schreiben nicht nur die eigene Adresse angegeben, sondern am besten noch die eigene E-Mail Adresse. Kündigungsgründe brauchen Sie nicht unbedingt angegeben, es sei denn, es handelt sich um besonders schwerwiegende Gründe. Letzteres beispielsweise wäre der Fall im Todesfall, wenn Sie als Erbe eines Gebäudes zu einer anderen Versicherung wechseln.
- handschriftlich Unterzeichnet
- Schriftform zwingend erforderlich
- Kündigungsgründe nur in besonderen Fällen anzugeben
- Totenschein bzw. Erbschein
Wie ist die Kündigung aufgebaut?
Bei der Kündigung für die Gebäudeversicherung gilt es ein paar Aspekte zu beachten, damit die Kündigung auch anerkannt werden kann. So ist es von Wichtigkeit darauf Acht zu geben, dass folgende Punkte fixiert werden:
• Ort und Datum
• Anschrift des Versicherungsunternehmens/Vertragspartner
• Name des persönlichen Beraters
• Vertragsnummer bzw. Aktenzeichen
• Name, Vorname
• Anschrift
• Telefonnummer
• evtl. E-Mail Adresse
• Kündigungszeitpunkt
• eigenhändige Unterschrift
An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Gebäudeversicherung kündigen möchte?
In allererster Linie ist es von Bedeutung sich unmittelbar an den Versicherer zu wenden. Dieses kann bei den meisten Versicherungsunternehmen sowohl postalisch als auch per Vordruck geschehen. Der Vordruck kann Online ausgefüllt werden, ausgedruckt und unterschrieben gemailt oder gefaxt werden. Alle nötigen Informationen, auch auf welchem Versandweg die Kündigung zu erfolgen hat, können Sie auch Ihrem Vertrag bzw. den angeschlossenen allgemeinen Geschäftsbedingungen ableiten.
- an den Versicherer wenden
- allgemeine Geschäftsbedingungen nach Versandmethode durchlesen
- bei Unklarheiten telefonischen oder E-Mail Kontakt mit Versicherung aufnehmen
Was passiert im Anschluss?
Nachdem Ihre Versicherung das Kündigungsschreiben empfangen hat und dieses überprüft hat erhalten Sie den meisten Fällen eine Bestätigung über die Wirksamkeit Ihrer Kündigung. Diesem Brief können Sie dann ersehen zu wann der Vertag endet. Des Weiteren werden Sie darüber in Erkenntnis gesetzt ob Ihr Vertragskonto ausgewogen ist oder ein Defizit aufweist. Meistens probieren die Versicherungsanbieter Sie noch mit scheinbar attraktiven Angeboten zu locken. (Zusatzpolicen oder Prämien).Am besten ignorieren Sie diese einfach, denn ansonsten binden Sie sich nochmals für mehrere Monate.
Wichtig zu beachten
Viele Gebäudeversicherungen haben eine Mindestlaufzeit, kündigen Sie nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag automatisch, um einen in den AGBs stehenden Zeitraum.
Fazit:
Schon vor dem Vertragsabschluss ist es immens wichtig sich die Kündigungsbedingungen durchzulesen und auftretende Fragen umgehend zu klären. Das A und O ist es auf die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist zu achten. Die Kündigung der Gebäudeversicherung ist in der Regel relativ unkompliziert. Das Kündigungsschreiben hat unbedingt schriftlich und mit eigener Hand unterschrieben zu erfolgen. Manche Versicherer haben allerdings unterdessen schon im Onlineportal Formblätter. Diese können direkt ausgefüllt und weggeschickt werden. Handelt es sich um eine ordnungsgemäße Kündigung, brauchen Sie keine Angaben zum Grund der Beendigung zu schreiben. Vermerken Sie einfach „Fristgerecht zum nächst möglichen Termin“. Damit Sie eine Bestätigung über die Abgabe der Kündigung empfangen, senden Sie diese per Einschreiben mit Rückschein. Dies kostet mittlerweile zwar etwas mehr Geld, aber Sie können auf Nummer sicher gehen, dass Ihre Kündigung beim Versicherungsunternehmen oder Ihrem Berater eingegangen ist. Alternativ können Sie das Schreiben auch persönlich abgegeben. Lassen Sie sich auch hier unbedingt eine Bescheinigung über die Abgabe aushändigen. Sollte es zu Debatten kommen, weil der Versicherer der Ansicht ist, dass er die Kündigung nicht zur rechten Zeit erhalten hat, haben Sie immer eine arte Quarte Bestätigung.
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