Pensionsfond kündigen
Abo Manager hilft bei der Kündigung des Pensionsfonds
Infos und Tipps zur Kündigung des Pensionsfonds
Unter dem Begriff des Pensionsfonds verstehen wir, eine versicherungsähnliche und rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Diese räumt Arbeitnehmern und ggf. dessen Hinterbliebenen eine rechtliche Grundlage für deren Leistungen ein. Der Pensionsfond gilt seit dem 01.01.2002 als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge.
- Der Pensionsfond und seine Funktion
- Was passiert mit dem Pensionsfond bei einem Arbeitgeber Wechsel?
- Sind die Beitragssätze bei einem Pensionsfond immer gleich?
- Die Geschichte der allgemeinen Altersvorsorge
- Was gilt es, bei der Kündigung des Pensionsfonds zu beachten?
- An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Pensionsfond kündigen möchte?
- Fazit:
- Direktzusagen
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- Direktversicherung
- Pensionsfond
Der Pensionsfond ist also eine betriebliche Altersvorsorge. Das heißt, dass ein Arbeitgeber seinem angestellten Arbeitnehmer Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod gewährt.
Der Pensionsfond und seine Funktion
Bei einem Pensionsfond können die Beitragszahlungen, sowohl vom Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder sogar von beiden zusammen geleistet werden. Zahlt auch der Arbeitnehmer, so werden seine Beiträge über die Entgeltumwandlung eingezahlt. Wenn der Arbeitnehmer sich für die Entgeltumwandlung entscheidet hat er einem geringeren Nettoeinkommen zu rechnen. Anders als bei anderen Altersvorsorgen, kann der Pensionsfond im Alter nicht auf einmal Ausgezahlt werden, sondern in Form einer monatlichen Rente.
Was passiert mit dem Pensionsfond bei einem Arbeitgeber Wechsel?
Bei einem Arbeitgeber Wechsel, hat der Arbeitnehmer entweder die Möglichkeit seinen Fond mit zu dem neuen Arbeitgeber zu nehmen oder er führt den Fond in eigener Regie fort. Sollte der Arbeitnehmer weder das eine noch das andere in Erwägung ziehen, so kann er die Beitragszahlungen auf ruhend legen.
Sind die Beitragssätze bei einem Pensionsfond immer gleich?
Nein, die Beiträge sind gesetzlich nicht geregelt, das heißt sie können auf Arbeitnehmerseite variieren. Wenn zu Engpässen kommt können die Beiträge minimiert werden. Andererseits können Extragelder, wie das Weihnachtgeld, Urlaubsgeld und 13tes und 14tes Monatsgehalt, direkt an den Pensionsfond weitergeleitet werden.
Die Geschichte der allgemeinen Altersvorsorge
Früher war es so, dass die leistungsfähige und aktive Generation sowohl die heranwachsende sowie die alternde Generation einer Familie unterstützte. Die mittlere Generation hatte so nicht nur die Verantwortung für sich und seine Nachkommen, sondern auch für die Alten. Damit dieses System funktionieren konnte, war es wichtig viele Nachkommen in die Welt zu setzen. Durch die Industrialisierung und der zunehmenden weltweiten Mobilität kam trat das Gegenteil ein. Die Nachkommen konnten sich nicht mehr ausreichend um die alternde Generation kümmern, so dass diese schlussendlich verarmte.
Zum Ende des 19. Jahrhunderts wurden die Bismarck’schen Sozialgesetzgebungen bekanntgegeben. Diese beinhalteten unteranderem eine gesetzliche Invaliditäts- und Altersrente. Die letzten 150 Jahre haben gezeigt, dass die Altersvorsorge sich rapide verlagert hat. War es damals die Vorsorge im Familienverband, ist es heute die Verantwortung jedes Einzelnen. Letzteres beinhaltet beispielsweise Staat und das Kollektiv der Versicherungsgemeinschaften. Nicht nur der Altersaufbau, auch andere Punkte führten dazu, dass seit der 1990er Jahre Eigenverantwortung in der Altersvorsorge großgeschrieben wird.
Die in Deutschland gängige Altersvorsorge beruht auf drei Säulen:
- Die gesetzliche Vorsorge. Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Ergänzende erwerbsbasierte Altersversicherung. Dazu zählt hauptsächlich die betriebliche Altersvorsorge sowie Zusatzversorgung aus dem öffentlichen Dienst.
- Private Vorsorge. Ansparung von Kapital mit der Möglichkeit des späteren Verzinsens. Riester-Rente, Rürup-Rente, Immobilienbesitz.
Was gilt es, bei der Kündigung des Pensionsfonds zu beachten?
Bei der Kündigung eines Pensionsfonds gilt es nichts zu beachten, da man einen Pensionsfond nicht kündigen kann. Die einzige Möglichkeit, besteht darin (wie bei anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge ebenfalls) eine Beitragsfreistellung zu erwirken. Die bis dahin eingezahlten Beiträge werden, wenn sie die Unverfallbarkeit erfüllen, bis in Pensionsalter auf Eis gelegt. Haben Sie das Pensionsalter erreicht, bzw. es liegt ein Versorgungsfall vor, werden eigezahlte Beiträge als zusätzliche Rente ausbezahlt.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Pensionsfond kündigen möchte?
Am Sichersten ist es, wenn Sie sich bereits vor Vertragsabschluss darüber informieren an wenn Sie sich im Falle einer Stilllegung wenden müssen. Auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nachzulesen, wer der richtige Adressat in diesem Fall wäre. Fragen Sie aber unbedingt, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen, wie es sich mit den Kündigungsmodalitäten verhält. Wie Sie in den oberen Punkten gesehen haben, können Sie einen Pensionsfond nicht kündigen
Wenden Sie sich an das Unternehmen bei dem Sie den Pensionsfond abgeschlossen haben und erkundigen sich dort über das weitere Vorgehen bei Ihrer Stilllegung.
- Als erstes an Versicherungsunternehmen wenden
- Kündigungsmodalitäten vorab erläutern lassen
- AGBs vor Vertragsunterschrift gründlich durchlesen und etwaige Fragen klären
Fazit:
Das Sie für das Alter vorsorgen möchten ist lobenswert, aber denken Sie auch an die Gegenwart. Lässt es Ihre finanzielle Situation zu an private Absicherung zu denken? Was ist, wenn dies in ein paar Jahren nicht mehr der Fall ist? Sie benötigen vielleicht kurzfristig Geld und können sich das bis dato eingezahlte Geld nicht ausbezahlen lassen, da die Auszahlung in monatlichen Beträgen erst ab dem Pensionsalter beginnt? Im Hinterkopf müssen Sie also immer mit den immensen finanziellen Belastungen rechnen, die sich ergeben können. Bevor Sie den Vertrag abschließen, seien Sie sich bewusst, dass Ihnen bei einer Beitragsstillegung auch die staatlichen Fördergelder nicht weiter gezahlt werden.
Da die Beiträge in Kapitalanlagen der freien Marktwirtschaft angelegt werden, kann es passieren, dass der Sparer eine sehr gute Rendite erhält. Tritt allerdings der andere Fall ein, kann es in seltenen Fällen dazu kommen, das der Sparer lediglich seine bis dato geleisteten Beiträge monatlich erhält und das sparen quasi umsonst war und er keinen positiven Nutzen dadurch hat.
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