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Der Widerruf

 

Mit dem Alter von 18 Jahren können Verträge abgeschlossen werden. Einschränkungen gibt es ab dier Volljährigkeit nicht mehr. Ob Kaufvertrag, Vertrag zum Abschluss einer Versicherung, Handyvertrag oder Mietvertrag. Verträge sind die Basis des wirtschaftlichen Miteinanders. Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei oder mehr Parteien gewillt sind, einen Handel einzugehen, also für eine Leistung eine Gegenleistung zu erhalten.

Verträge können uninteressant und überflüssig werden, sei es, weil wir ein günstigeres Angebot gefunden haben oder uns im Moment des Kaufes einfach unsicher waren. Das Widerrufsrecht ermöglicht uns, Verträge jeder Art zu widerrufen. Unterschiede gibt es zwischen einfachen Kaufverträgen, Versicherungsverträgen oder einem Mietvertrag. Mit den unterschiedlichen Vertragsarten sind vor allem unterschiedliche Kündigungsfristen und andere Modalitäten verbunden. Im Bereich der Kaufverträge fand der Gesetzgeber eine einheitliche Lösung zur Vereinfachung und zum Käuferschutz. Wo liegt der Unterschied zwischen den Verträgen und wie wird ein Vertrag richtig gekündigt?

 

Widerruf eines Kaufvertrages


Kaufverträge sind die Verträge, welche seit dem florierenden Internetmarkt am meisten widerrufen werden. Gründe für einen Widerruf des Kaufvertrages gibt es viele: Die Auswahl im Webshops zeigt oft Bilder, welche am Monitor falsch dargestellt werden. Der Eindruck zur Farbe des Artikels kann daher ein Grund sein, den Kauf zu Widerrufen. Auch eine falsche Größe kann ein Grund sein. Für einen Widerruf muss unter gewissen Umständen nicht einmal ein Grund angegeben sein. Als Grund des Widerrufes "gefällt mir nicht" anzugeben, genügt innerhalb von vierzehn Tagen.

Die vierzehn tägige Widerrufsfrist ist gesetzlich festgeschrieben. Beim Kauf im Onlineshop zählt das Datum, an dem die Ware vom Postboten in Empfang genommen wurde. Bei einem Kauf im Ladengeschäft zählt das Datum auf der Rechnung. Dass ein Artikel nicht den Vorstellungen entspricht, die man vor dem Kauf anhand von Produktbeschreibungen oder einer Verpackung gewonnen hat, kommt täglich vor und ist den Mitarbeitern von Webshops und auch von Kaufhäusern nichts neues. Bei einem Widerruf in einem Laden, muss die Quittung vorgelegt werden.

Das Rückgaberecht ist nach vierzehn Tagen abgelaufen. Einen Vertrag als Verbraucher zu widerrufen ist dann nur möglich, wenn der Shop sich kulant zeigt. Die vierzehn Tage sollten dementsprechend eingehalten werden. Nach vierzehn Tagen handelt es sich um eine Retoure, welche unter Umständen auch mit einer Wertminderung geahndet wird.

Die richtige Form


Die schriftliche Form bietet sich für einen Widerruf an. Ob als E-Mail oder, noch sicherer, als Einschreiben, liegt im eigenen Ermessen. Bei Shops, die bereits durch mehrere erfolgreiche Kaufverträge bekannt sind, genügt die E-Mail. Wer sich zu 100% absichern möchte, greift auf ein Einschreiben zurück. Das Datum des Widerrufs entspricht dem Datum auf dem Poststempel. Ein großer Verwaltungsakt ist nicht erforderlich.

Als Angabe genügt der eigene Name, der Name des Vertragspartners, mit dem der Kaufvertrag angestrebt wurde, das Datum des Kaufvertrages und eine optionale Begründung. Der Widerruf kann vorab angekündigt werden oder in einer Rücksendung eingefügt werden. In diesem Fall wird empfohlen, die Rücksendung vorab kurz per Mail anzukündigen. Der Hinweis darauf, dass der Grund für die Rücksendung im Retourenpaket ist, genügt. Im Internet finden sich viele Vorlagen, welche einfach ausgefüllt werden können, oft auch direkt der Widerrufsbelehrung des Shops angehängt.

Ein Widerruf kann auch unmittelbar nach dem Abschluss erfolgen, ohne dass Ware kommissioniert oder ausgeliefert wird. In diesem Fall genügt oft schon ein Anruf mit der Bitte, die Stornierung schriftlich bestätigt zu bekomme. Die meisten Shops wählen dafür eine E-Mail. Wie am besten auf widerspenstige Servicekräfte reagiert werden kann, haben wir am Ende dieses Ratgebers zusammengefasst.

 

Widerruf anderer Verträge


Es gibt Verträge, welche nicht so einfach und in kurzer Zeit Widerrufen werden können. Dazu zählen Abonnements, Leasingverträge und viele Verträge von Versicherungen. Diesen Verträgen hängt eine Widerrufsbelehrung an, welche unbedingt genau studiert werden muss. Eine Nachfrage zu den Bedingungen ist sinnvoll. Nur ein Verkäufer, der das Widerrufsrecht genau erklärt, ist ein guter Verkäufer.

Kündigungsfristen beachten


Zum Beispiel bei Handyverträgen mit monatlichen Kosten, gibt es eine Mindestlaufzeit, auch bei Mietverträgen sind Kündigungsfristen zu beachten. Im Bereich der Versicherungen bestehen viele Anbieter ebenfalls auf eine Mindestlaufzeit. Das Modell der Vertragsbindung bezieht sich auf einen Zeitpunkt der Kündigung und einen Zeitraum, der bis zu dieser vergeht. Handyverträge, Versicherungsverträge und auch Arbeitsverträge sollten auf abweichende Belehrungen zur Kündigung und zum Widerrufsrecht geprüft werden.

Die Gesetzgeber setzen sehr auf den Schutz der Verbraucher: Für Mietverträge und Arbeitsverträge gibt es festgesetzte und unumstößliche Regelungen, welche von allen Parteien beachtet werden müssen. Bei Krediten ist eine Kündigung komplizierter und individuell geregelt.

Direkte Kündigung spart oft Geld


Bei einigen Verträgen spart die sofortige Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt Geld. Wer nach Vertragsabschluss Kündigt, kann bei Handyverträgen und auch der KFZ Versicherung enorm sparen. Der Preiskampf in diesen Segmenten ist hoch und die Anbieter versuchen, Kunden zu halten. Wer einen Vertrag direkt gekündigt hat, wird kurz vor Vertragsende meist mit günstigen Folgeangeboten konfrontiert.

 

Die Macht der sozialen Medien


Dass ein Widerruf abgelehnt wird, ist unüblich. Selbst beim überschreiten der Frist von einigen Tagen, versuchen Webshops und andere Anbieter, welche im Internet Präsent sind meist, eine kulante Lösung zu finden. Die sozialen Medien sind ein Grund dafür: Wenn der Vertragspartner eine Lösung durchsetzen möchte, die nicht Gesetzeskonform ist oder nicht im Rahmen der Kundenzufriedenheit geregelt wird, genügt oft ein kritischer Eintrag in den Sozialen Medien. Die Fakten zur Kündigung und die Unzufriedenheit müssen so nüchtern wie möglich vorgebracht werden. Einige schwarze Schafe reagieren oft erst bei einem Eintrag, der für einen großen Kundenkreis sichtbar ist.

Darf es etwas lauter werden?


Der Einzelhandel versucht gelegentlich, Retouren und Widerrufe in der ersten Instanz abzukanzeln. Wer schon einmal in der zweifelhaften Situation war, dass ein Mitarbeiter in einem Elektrohandel versucht, das Widerrufsrecht oder das Recht auf eine Retoure zu missachten, darf sich der Endverbraucher nicht abschrecken lassen.

Der beste Zeitpunkt für einen Widerruf oder eine Retoure ist, wenn der Laden voll ist und andere Kunden an der Situation teilhaben. Wer die Stimme erhebt und lautstark mitteilt, dass es sich um Betrug handelt, erhält umgehend eine kulante Lösung. Die Höflichkeit sollte gewahrt werden. Sätze wie: Ich weiß was mein gesetzlich verankertes Recht ist, wirken oft wunder. Wenn alle Stricke reißen und keine Antwort auf einen Widerruf erfolgt, muss der Verkäufer schriftlich gemahnt werden. Nach zwei Mahnungen, im Abstand von je zwei Wochen, sollte jeder Verkäufer reagieren, da der Anwalt dann die nächste Instanz ist. Die Angaben müssen dabei immer der Wahrheit entsprechen.

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