Infos und Tipps zur Kündigung der Lebensversicherung

 

 Bei einer Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung. Hierbei unterscheidet man, den Erlebensfall und den Todesfall. Der erste Begriff erklärt sich von selber. Bei dem zweiten Begriff handelt es sich um das Versterben des Versicherten während der Vertragslaufzeit.

 

 

 

Die Geschichte der Lebensversicherung und ihre Unterschiede?


Die ersten Lebensversicherungen gehen bereits auf das antike Rom zurück. Dort bildeten sich sogenannte „Beerdingungsvereine“. Diese haben für Ihre Mitglieder die Beerdigungskosten übernommen und die Hinterbliebenen Familien finanziell unterstützt. Prinzipiell verhält es sich auch heute so.

Folgende Grundformen lassen sich sowohl unterscheiden als auch kombinieren:

  • die Todesfallversicherung, diese Leistungen werden im Todesfall in der während Versicherungszeit ausgezahlt
  • die Erlebensfallversicherung, diese wird bei Erleben der Versicherungsdauer ausgezahlt
  • Berufsunfähigkeitsversicherung, Leistungen erfolgen bei Berufsunfähigkeit
  • Aussteuerungsversicherung, Leistungen erfolgen bei Heirat
  • Geburtenversicherung, Leistungen erfolgen bei Geburt eines Kindes

 

Warum die Lebensversicherung kündigen?


Eine Lebensversicherung macht durchaus Sinn, denn Sie haben später bei der Auszahlung zwei Optionen zur Verfügung. Entweder lassen Sie sich die Lebensversicherung mit einmal Ausbezahlen, oder aber monatlich als Zusatz zu Ihrer Rente. Das heißt, Sie sorgen für Ihre Zukunft und fürs Alter vor. Das ist durchaus Sinnvoll. Allerdings leben Sie im Hier und Jetzt. Was passiert bei Beitragserhöhungen, können Sie diese (auch in zwanzig Jahren) noch aufbringen? Was passiert, wenn Sie kurzfristig Geld brauchen? Bedenken Sie auch im Vorfeld, dass Sie nicht die gesamten Beiträge zurückbezahlt bekommen

Folgende Möglichkeiten, können bestehen um die Lebensversicherung zu kündigen

•    private Gründe, Unzufriedenheit mit den Leistungen
•    finanzielle Gründe,  Bargeld wird benötigt Beiträge können nicht mehr gezahlt werden
•    persönliche Gründe, Versicherung wird nicht mehr benötigt
•    gesundheitliche Gründe

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Lebensversicherung kündigen möchte?


Am natürlichsten ist es wenn Sie vor Vertragsabschluss nachfragen, wie es sich mit den Kündigungsbedingungen verhält. Jeder kennt es allerdings, die Versicherungsvertreter reden gewandt und lassen es erst gar nicht zu, dass Sie einen kontrollierenden Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen werfen. Aber warum auch? Der Versicherungsfachangestellte hat Ihnen ja alles ganz (un-)präzise erklärt und vor allem wollen Sie ja „nur“ für das Alter vorsorgen.

Dieser Gedanke ist allerdings grundliegend unpassend, denn viele Abschlüsse sind mit massiven Bindungsklauseln verbunden. Daher ist es unabdingbar, einen (intensiven) Blick ins Kleingedruckte zu werfen. Meistens ist es allerdings so, dass direkt bei dem Versicherungsvertreter bzw. bei dem Versicherungsunternehmen gekündigt werden muss, auch dieses ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt. Es zeigt sich also wieder einmal, dass wir im Grunde dem Kleingedruckten zu wenig Aufmerksamkeit widmen.

•    zuerst an den Versicherungsberater bzw. -unternehmen wenden
•    Kleingedrucktes des Vertrages aufmerksam und in Ruhe durchblättern
•    vor Vertragsabschluss nach Kündigungsmodalitäten fragen bzw. nachlesen

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Die schriftliche Ablösung muss also in Textform erfolgen und nicht per E-Mail oder Fax. Es bietet sich definitiv an, die Kündigung per Einschreiben an die Versicherung zu schicken. Sollte es bei der Kündigung zu Lästigkeiten kommen, haben Sie als Versender einen Nachweis in den Händen, dass Sie den Brief bei der Post aufgegeben haben. Wertvoll wäre auch ein Rückschein zu fordern, so wissen Sie ganz genau, dass der Annehmer die Kündigung erhalten hat. Dieser muss nämlich den Eingang bestätigen. Der Ort sowie das Datum sind wichtig als Anhaltspunkt für den Kündigungszeitpunkt. Lesen Sie dafür auch etwaige Bestimmungen in den AGBs nach. Bei manchen Versicherungen gilt weder das Datum der Kündigung, noch der Poststempel zur Bestimmung des Kündigungszeitpunktes, sondern lediglich der Posteingang. Schreiben Sie den Namen des Versicherungsunternehmens und die zuständige Abteilung, sowie etwaige Adressenzusätze komplett aus. Haben Sie einen persönlichen Versicherungsberater schicken Sie das Schreiben „zu Händen an…“ oder „persönlich“. Damit sich die Bearbeitung nicht verzögert und der Kundenservice Ihr Schreiben schneller bearbeiten kann, ist es wichtig die Versicherten- bzw. die Vertragsnummer, mitzuteilen.

Weisen Sie in einem Zusatz explizit darauf hin, dass Sie um eine Eingangsbestätigung Ihrer Kündigung bitten. Dabei können Sie auch fragen ob es möglich ist, diese Bestätigung per E-Mail zu erhalten. Für diesen Fall geben Sie Ihre aktuelle E-Mail Adresse an (falls der Versicherung noch nicht bekannt). Nutzen Sie ein angebotenes Onlineportal, lassen Sie Ihre persönlichen Daten löschen. Als Kündigungszeitpunkt wird in der Regel „zum schnellst möglichen Zeitpunkt“ oder alternativ „zum nächst möglichen Zeitpunkt“ angegeben. Damit Ihr Wille, die Versicherung zu kündigen bestätigt wird, müssen Sie diese noch eigenhändig unterzeichnen.

Bei dem Kündigungsschreiben gilt es als also einige Aspekte zu beachten, damit die Kündigung auch wirkungsvoll ist. So ist es wichtig darauf Acht zu geben, dass folgende Faktoren niedergeschrieben werden müssen:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Versicherungsvertreters/Versicherungsunternehmen
•    Versichertennummer bzw. Vertragsnummer
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    eigenhändige Unterschrift

Was passiert im Anschluss?


Nach dem Eingang der Kündigung und der Bearbeitung durch die Versicherung, erhalten Sie in der Regel eine Kündigungsbestätigung. Diesem Schreiben können Sie dann das weitere Vorgehen entnehmen. Es enthält Informationen zu dem genauen Vertragsende, den aktuellen Rückkaufwert und etwaige Kosten die durch die frühzeitige Kündigung entstehen. Ferner wird Ihnen in diesem Schreiben genau erklärt, wie mit dem bis dato eingezahlten Beiträgen weiter verfahren wird. Bei vielen Versicherungsanbietern werden im Falle einer Kündigung noch Bearbeitungsgebühren berechnet. Diese müssten Sie umgehend Begleichen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, drohen Ihnen zusätzliche Kosten.


•    ggf. Kundenkonto ausgleichen
•    anfallende Bearbeitungsgebühren zahlen
•    Kündigungsbestätigung der Versicherung abwarten
•    eigenes Bankkonto auf Zahlungseingang überprüfen
•    ggf. Kundenaccount im Internet selbst deaktivieren und löschen lassen

 

Fazit:


Bevor Sie den Vertrag abschließen lesen Sie sich bitte die AGBs bezüglich der Kündigung durch und klären etwaige Fragen umgehend, am besten vor Ort. Wichtig ist es sowohl auf die Mindestvertragslaufzeit als auch auf die Kündigungsfristen zu achten. Das Kündigungsschreiben einer Lebensversicherung ist in der Regel relativ leicht zu gestalten. Das Kündigungsschreiben hat zwingend schriftlich und selbstverständlich eigenhändig unterschrieben zu erfolgen. Es ist im Grunde nicht einmal nötig, einen Kündigungsgrund anzugeben, es sei denn es handelt sich um Krankheit oder Tod. Zu Ihrer persönlichen Absicherung ist es unabdingbar als Nachweis, den Brief per Einschreiben zu senden. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein möchten, schicken Sie Ihr Kündigungsschreiben sogar per Einwurfeinschreiben mit Rückschein. Diese Versandmethode ist zwar etwas teurer, kann allerdings wenn es zu Komplikationen mit der Versicherung hinterher sehr viel Geld sparen. Etwaige Bearbeitungsgebühren umgehend an die Versicherung überweisen und das Versichertenkonto ausgleichen. Lassen Sie Ihr Kundenaccount deaktivieren bzw. löschen.

 

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