Infos und Tipps zu Pay TV kündigen

 

Was würden wir nur ohne Pay TV machen? Wie wäre ein Tag ohne unsere Lieblingsserie, die einen Tag zuvor erstmalig im amerikanischen Fernsehen ausgestrahlt wurde? Oder in der Fußballsaison, was wäre wenn man(n), keine Konferenz schauen könnte? Ein Leben ohne Pay TV ist undenkbar und so lange alles funktioniert, direkt traumhaft.

Genau hier ist der Hase im Pfeffer begraben, was wenn der Anschluss holprig ist und die Verbindung immer wieder abbricht? Zu überdenken, ob es noch sinnvoll ist für seinen Pay TV Anschluss zu zahlen. Ist der Anschluss wirklich noch rentabel, wenn auch dem Bezahlfernsehen nur Wiederholungen laufen? Wie wird man also den unbequemen Pay TV Vertrag schnellst möglich wieder los?

 

 

Was bedeutet der Begriff Pay TV Anschluss?


Der Begriff Pay TV steht für Bezahlfernsehen. Pay TV Beiträge sind unabhängig von den allgemeinen Rundfunkgebühren zu begleichen. Die Programme werden verschlüsselt gesendet und können nur mittels eines kompatiblen Decoders bildlich empfangen werden.

 

Warum den Pay TV Anschluss kündigen?


Warum der Pay TV Vertrag gekündigt wird, kann vielerlei Ursachen vorweisen. Bei vielen Pay TV Nutzern ist das Fernsehprogramm stets gestört. Wendet der Nutzer sich dann an den Support, wird er entweder abgewimmelt oder schlecht beraten. Die meisten Ursachen liegen allerdings in der Unzufriedenheit der Kunden, die auf Grund des abnehmenden Preis- Leistungsverhältnisses ihre bestehenden Verträge abstoßen. Auch wenn Sie Ihren Wohnort wechseln und der aktuelle Anbieter keine Möglichkeiten hat Sie weiter mit seinen Leistungen zu beliefern, stellt dies einen Kündigungsgrund dar.

  • „versteckte“ Kosten
  • andauernder Ausfall des Fernsehprogramms
  • Pay TV Gebühren können nicht mehr bezahlt werden
  • allgemein unzufrieden mit Anbieterqualität oder Kundenservice

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Das A und O ist es, dass Sie darauf zu achten, dass Ihre Kündigung nicht kurz vor knapp versendet wird. Die Kündigungsfrist beträgt (wenn in den AGBs nicht anders geregelt) drei Monate zum Ende des Vertrags. Bei manchen Pay TV Anbietern zählt allerdings nicht der Poststempel, sondern das Datum an dem die Kündigung zugestellt wurde. Wenn Sie Unglück haben, schicken Sie zwar Ihre Kündigung noch termingerecht ab, sie trifft aber am Ende zu spät beim Betreiber ein. Dies kann der Fall sein wenn Feiertage unpassend fallen oder bei Arbeitsniederlegung des Postdienstleisters.

Ort und Datum sind nicht wichtig für die Bestimmung des Kündigungszeitpunkts. Wie Sie gerade gelesen haben, ist dies allerdings nur bedingt der Fall. Es hängt jeweils von den allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Bei der Anschrift des Pay TV Anbieters ist es wichtig den Firmennamen und etwaige Firmenzusätze komplett auszuschreiben und am optimalsten die zuständige Abteilung dazu zuschreiben, beispielsweise „Support“. Falls Sie einen persönlichen Ansprechpartner bei Ihrem Pay TV Anbieter haben und sicherstellen möchten das auch der Richtige Ihr Schreiben erhält, ist es angebracht, wenn Sie „zu Händen“ oder „persönlich“ auf dem Umschlag schreiben. Damit sich die Prüfung, bei großen Pay TV Anbietern nicht verzögert und die Serviceabteilung Ihre Kündigung schnellst möglich bearbeiten kann, ist es von Nöten Ihre Vertragsnummer mitzuteilen.

In einem Ansatz sollten Sie erneut anführen, dass Sie um eine Eingangsbetätigung der Kündigung bitten. Hierfür wird in Ihrer Kündigung nicht nur Ihre eigene Anschrift angegeben, sondern am besten noch Ihre aktuelle E-Mail Adresse. Kündigungsgründe brauchen Sie nicht um jeden Preis mit anzugeben, es sei denn, es handelt sich um besonders gravierende Gründe. Letzteres beispielsweise wäre der Fall beim Ableben des Vertrag Nehmers, wenn Sie für einen verstorbenen Angehörigen kündigen.

  • Schriftform zwingend erforderlich
  • handschriftlich Unterzeichnet bzw. Digitale Signatur
  • Kündigungsgründe nur in besonderen Fällen anzugeben

 

Wie ist die Kündigung aufgebaut?


Bei der Kündigung für Ihren bestehenden Pay TV Vertrag gilt es einige Aspekte zu beachten, damit diesem Anliegen auch entsprochen werden kann. So ist es von Bedeutung darauf Wert zu legen, dass folgende Punkte unbedingt niedergeschrieben werden:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Pay TV Anbieters/Vertragspartner
•    Vertragsnummer
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    keine Kundenrückgewinnung erwünscht
•    eigenhändige Unterschrift bzw. Digitale Unterschrift

Wenn Sie den Pay TV Vertrag für einen verstorbenen Angehörigen kündigen müssen, sollten Sie als Bevollmächtigter, noch die Sterbeurkunde und Ihre Vollmacht, jeweils in Kopie, mitschicken.

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Pay TV Vertrag kündigen möchte?


Der erste Weg bei der Kündigung des Pay TV Anbieters, führt Sie direkt zu dem Bereitsteller Ihres Pay TV Anschlusses. Die Kündigung kann je nach Anbieter schriftlich wie auch per Vordruck aus dem Internet erfolgen. Alle benötigten Details können Sie auch dem Vertrag angehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen ablesen.

 

Was passiert im Anschluss?


Nachdem bei Ihrem Pay TV Anbieter Ihre Kündigung eingegangen ist und dieses überprüft und bearbeitet wurde, wird Ihnen in der Regel eine Kündigungsbestätigung zugestellt. Dieser Bestätigung können Sie dann entnehmen zu welchem Tag Ihr Vertag endet. Des Weiteren werden Sie darüber informiert, wie es sich mit Ihrem Kundenkonto verhält. Sollte Ihr Vertragskonto ein Minus aufzeigen, gilt es dieses umgehend auszugleichen, damit Ihnen keinerlei weiteren kosten entstehen.

Im besten Falle weißt Ihr Konto ein Plus auf, welches Ihnen nach der Bearbeitung auf Ihr Konto zurücküberwiesen wird. Wurde Ihnen ein Decoder und eine Smartcard zur Verfügung gestellt, müssen Sie auch diese umgehend zurück senden. Die Mehrzahl der Pay TV Anbieter werden versuchen Sie mit attraktiven Angeboten von der Kündigung abzuhalten, ignorieren Sie die Kundenrückgewinnung am besten. Bedenken Sie, dass Sie sich ansonsten wieder über mehrere Monate binden und wenn Sie Pech haben, gilt dieser dann als Neuvertrag.

 

Wichtig zu beachten


Die meisten Pay TV Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, kündigen Sie nicht pünktlich, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate.

 

Fazit:


Schon bevor Sie einen Pay TV Vertrag abschließen, lesen Sie sich bitte genauestens die Kündigungsklauseln durch. Neuverträge haben in der Regel eine Laufzeit von 24 Monaten und Vertragsverlängerungen von zwölf Monaten. In beiden Fällen besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende, wenn in den AGBs nichts anderes geregelt ist. Nach Ablauf der drei Monatsfrist verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate. Die Vertragskündigung erfolgt zwingend schriftlich, kann aber je nach Anbieter variieren. Manche Händler bieten Onlineformulare an die direkt ausgefüllt und weggeschickt werden können (bestenfalls mit Ihrer Digitalen Unterschrift!). Handelt es sich um eine ordnungsgemäße Kündigung, brauchen Sie keinerlei Angaben über den Grund zu schreiben. Als Ende der Vertragslaufzeit können Sie einfach „Fristgerecht zum…“ oder „zum nächst möglichen Termin“ angeben.

Damit Sie einen Anhaltspunkt über die Übergabe der Kündigung empfangen, senden Sie diese per Einschreiben mit Rückschein. Dies kostet mittlerweile zwar etwas mehr Geld, aber Sie können auf Nummer sicher gehen, dass Ihre Kündigung beim Pay TV Anbieter auch zugestellt wurde. Alternativ können Sie die Kündigung auch persönlich in einer Zweigstelle abgeben. Lassen Sie sich auch in diesem Fall eine Bestätigung für die Übergabe aushändigen. Sollte es zu Disputen kommen, weil der Anbieter der Ansicht ist, dass er Ihre Kündigung nicht zur rechten Zeit erhalten hat, haben Sie immer einen Nachweis.

 

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