Tauchschule kündigen
Abo Manager hilft bei der Kündigung der Tauchschule
Tipps und Infos zur Kündigung der Tauchschule
Wer am Meer Urlaub machen möchte, für den bietet es sich an, vorab einen Tauchkurs zu absolvieren. Denn ein Kurs im Urlaub reißt tiefe Löcher in die Urlaubskasse. Wer dann auf den Geschmack gekommen ist und zu Hause weiter an seinen Tauchkünsten Pfeilen möchte, für den ist es ideal sich bei einer Tauchschule anzumelden. Aber was passiert, wenn der Arzt beispielsweise von Tauchgängen abrät? Der Vertrag ist schnell geschlossen, aber wie wir man ihn wieder los?
- Was bedeutet der Begriff Tauchschule?
- Gründe die Tauchschule zu kündigen
- An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Vertrag kündigen möchte?
- Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?
- Was passiert im Anschluss?
- Fazit:
Was bedeutet der Begriff Tauchschule?
Bei einer Tauchschule handelt es sich um ein Unternehmen, Verein oder einer militärischen Einheit, die sowohl Tauchausbildungen organisiert als auch durchführt. Für Tauchanfänger wird die Grundtauchausbildung angeboten und für erfahrene Taucher verschiedene Weiterbildungen. Diese Weiterbildungen dienen der Erweiterung der theoretischen und praktischen Fähigkeiten und Kenntnissen.
Gründe die Tauchschule zu kündigen
Gründe warum ein Tauchschulvertrag gekündigt wird, können verschiedene Ursachen haben. Zum einen sicherlich aus zeitlichen Gründen. Wir sind oftmals beruflich so eingebunden, dass für unsere Hobbies nur wenig Zeit bleibt. Also nutzt es keinem Vertragsnehmer etwas nur zahlendes Mitglied zu sein. Andere Mitglieder können es sich aus finanziellen Gründen nicht mehr leisten die monatlich fälligen Beträge zu bezahlen. Auch kann es vorkommen, dass aus gesundheitlicher bzw. medizinischer Sicht von Tauchgängen abgeraten werden muss.
• private Gründe, keine Zeit für die Tauchschule
• finanzielle Gründe, Beiträge können nicht geleistet werden
• persönliche Gründe, Unzufriedenheit mit den gebotenen Leistungen
• gesundheitliche Gründe, Tauchgänge sind aus medizinischer Sicht untersagt
An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Vertrag kündigen möchte?
Empfehlenswert ist es, sich vor dem Unterschreiben des Tauchschulvertrags genauestens darüber zu informieren an wenn Sie sich im Falle einer Vertragskündigung zu wenden haben. In den Vertragsklauseln können Sie ebenfalls nachlesen, wer der richtige Ansprechpartner in diesem Fall ist. Hierbei handelt es sich entweder unmittelbar um die Tauchschule, als Zweigstelle, oder um den Hauptkonzern. Fragen Sie aber in jedem Fall und unverzüglich, bevor Sie den Vertrag unterschreiben nach, wie es sich mit den Vertragslaufzeiten sowie den Kündigungsbedingungen verhält.
• Als erstes wenden Sie sich an die Tauchschule bzw. den Vertragspartner
• Bei Unklarheiten unbedingt die Tauchschule kontaktieren
• allgemeine Geschäftsbedingungen vorab durchlesen und ggf. erklären lassen
Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?
Sollten Sie den Vertrag bereits unterschrieben haben, bleiben Ihnen Normalerweise (je nach Tauchschule) noch 14 Tage Zeit, von dem Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt nennt sich „Widerrufsrecht“. Erkundigen Sie sich unter allen Umständen vor Vertragsabschluss ausdrücklich über Ihr Widerrufsrecht. Ist der Zeitraum des Widerrufsrechts vergangen, können Sie Ihren Vertrag nur noch „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ bzw. „zum schnellstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen oder eben „Fristgerecht zum…“. Das Kündigungsschreiben der Tauchschule ist zwar formlos muss aber auf alle Fälle schwarz auf weiß geschehen. Es werden inzwischen bei den meisten Tauchschulen auch Kündigungen per E-Mail oder Fax akzeptiert.
Oftmals hören Sie Wochenlang nichts von Ihrer Tauchschule bzgl. Ihrer Kündigung. Irgendwann rufen Sie bei den Schule an, weil es Ihnen zu lange dauert und dann müssen Sie erfahren, dass Ihr Schreiben gar nicht eingegangen ist. Im schlimmsten Fall ist dann auch noch die Kündigungsfrist vergangen und Sie sind erneut ein Jahr vertraglich gebunden. Wenn Sie also gewährleisten wollen, dass Ihre Kündigung auch bei der Tauchschule eingegangen ist, sollten Sie diese per Einwurfeinschreiben versenden. Sie können in Streitfragen dann beweisen, dass Sie das Schriftstück der Post übergegeben und diese beauftragt haben das Schreiben zuzustellen. Am geschicktesten ist es aber, wenn Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein senden. Der elementare Vorteil hierbei besteht darin, dass ein Tauchschulmitarbeiter den Empfang mit seiner Unterschrift quittieren muss.
Sollte es zu Auseinandersetzungen zwischen der Tauchschule und Ihnen kommen, weil Sie angeblich die Kündigungsfrist nicht eingehalten haben, haben Sie so einen handfesten Beweis, dass diese Anschuldigung nicht stimmt. Sie können dann Nachweisen, dass Sie die Kündigung der Post übergeben haben und dass das Kuvert mit dem Schreiben an einen Sonnenstudiomitarbeiter überreicht wurde.
Erkundigen Sie sich im Vorfeld, an wenn Sie Ihre Vertragskündigung schicken müssen. Handelt es sich um den Kundenservice (bei großen Tauchschulketten) oder haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner (bei kleineren Tauchschulen)? Haben Sie einen Berater der sich um Ihre Belange kümmert, können Sie ihm das Schriftstück auch „persönlich“ oder „zu Händen an…“ schicken bzw. übergeben. So umgehen Sie das Drama, das Ihr Schreiben von Zweigstelle zu Hauptstelle gereicht wird und verloren geht. Bitten Sie (trotz Einschreiben mit Rückschein) um eine nachweisbare Eingangsbestätigung per E-Mail.
Folgende Punkte müssen Sie in Ihrer Kündigung unbedingt notieren:
• Name der Tauchschule
• Anschrift der Tauchschule
• ggf. Abteilung bzw. Ansprechpartner
• Vertragsnummer
• Nachname, Vorname
• Anschrift
• Telefonnummer
• E-Mail Adresse (falls vorhanden)
• Kündigungszeitpunkt (meist zum nächstmöglichen Termin)
• Eigenhändige Unterschrift
Was passiert im Anschluss?
Nachdem die Kündigung bei Ihrer Tauchschule eingegangen ist und von den Mitarbeitern überprüft wurde, erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Diesem Schreiben können Sie dann auch den genauen Termin entnehmen an dem Ihr Vertrag endet.
Sollten Sie Ihren Vertrag vorzeitig kündigen wollen, werden Sie benachrichtigt, wie es sich mit den weiteren Beiträgen verhält. Des Weiteren können in diesem Fall Gebühren für die Bearbeitung anfallen, die es gilt unverzüglich zu überweisen. Meist wird Ihnen noch die Chance gegeben bei Unklarheiten Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einzulegen. Durch einen Widerspruch ist auch eine Tauchschule verpflichtet Ihre Kündigung nochmals genauestens unter den Gesichtspunkten die Sie als Widerspruchsgründe angeben haben zu prüfen. Sollte die Kündigungsbestätigung ordnungsgemäß sein, gilt es nun schnellst möglich noch etwaig offen stehende Beiträge zu begleichen, da ansonsten Verzugszinsen drohen.
Sollte es Ihre derzeitige wirtschaftliche Lage nicht ermöglich die offenen Beiträge zu begleichen, erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Tauchschule, ob es möglich ist die Außenstände in Raten zu begleichen. Gut ist es ein realisierbares Angebot über eine ansprechende Ratenzahlung zu vereinbaren. Die Sie aber nicht in finanzielle Schwierigkeiten bringen darf. Bedenken Sie, eine eventuell ausgegebene Mitgliedskarte unverzüglich abzugeben.
• auf die Kündigungsbestätigung warten
• offene Beiträge sowie ggf. anfallende Bearbeitungsgebühren bezahlen
• ggf. überlassene Mitgliedskarte und überlassenes Equipment zurückgeben
Fazit:
Wer es leid ist immer nur auf den Sommer zu warten um Tauchen zu gehen oder das Tauchen erlernen möchte, für den bietet sich eine Tauchschule an.
Besonders dann, weil in den Tauchschulen verschiedene Vertragsangebote angeboten werden. Bedenken Sie aber, dass sich die Beiträge für die Tauchschule mit der Zeit erhöhen können. Lässt Ihre finanzielle Lage eine stetige Beitragserhöhung zu, ohne dass Sie Ihr Existenzniveau umformen müssen? Denken Sie auch darüber nach, dass Sie keine vorgeleisteten Beiträge zurückerhalten bekommen, falls Sie das Vertragsangebot nicht nutzen. Kündigungen Sie am besten immer per Einschreiben mit Rückschein. Stellen Sie sich auf etwaige Bearbeitungsgebühren für Ihre Kündigung ein, die die Tauchschule möglicherweise in Rechnung stellt.
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