Theater Abo kündigen
Abo Manager hilft bei der Kündigung des Theater Abos
Tipps und Infos zur Kündigung des Theater Abos
Wer gerne und regelmäßig ins Theater geht für den kann sich ein Theaterabonnement lohnen. Immerhin werden verschiedene Vergünstigungen für die Eintrittspreise gewährleistet. Auch erhalten Abonnementen oft die Gelegenheit an exklusiven Generalproben sowie Vorstellungen und Premieren teilzunehmen.
Allerdings stellt sich spätestens in dem Moment, in dem das Theater Abo nicht mehr benötigt wird, das nächste Problem ein. Wie werde ich das unliebsame Abo samt Vertrag wieder los?
- Was bedeutet der Begriff Theater Abo?
- Warum das Theater Abo kündigen?
- An wen muss ich mich wenden, wenn ich mein Theater Abo kündigen möchte?
- Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?
- Was passiert im Anschluss?
- Fazit:
Was bedeutet der Begriff Theater Abo?
Ein Theater Abo ist einen Angebot von (meist) mehreren Veranstaltern, bei dem der Eintritt für verschiedene Vorführungen vergünstigt angeboten wird. Die Theaterabonnements haben in der Theaterbetrieb einen großen Stellenwert, da es die Auslastung der Spielhäuser besser planbar macht. Des Weiteren dient es als Marketingstrategie zur Kundenbindung.
Sprechtheater
Tragödie, Komödie, Schauspiel
Musiktheater
Oper, Operette, Musical
Tanztheater
Ballett
Figurentheater
Marionettentheater, Schattentheater
Warum das Theater Abo kündigen?
Die Kündigungsgründe für ein Theater Abo können so vielfältig sein wie die Theaterwelt an sich. Die einen kündigen, weil sie in eine andere Stadt ziehen in dem das aktuelle Theater Abo bei den dortigen Kulturhäusern nicht anerkannt wird. Andere Nutzer kündigen, weil es die persönliche und finanzielle Lage es nicht mehr zulässt, die etwaigen Beiträge zu bezahlen oder weil Sie es nicht einsehen für das Gebotene zu bezahlen. Viele Nutzer finden auch einfach keine Zeit um das Angebot reichhaltig zu nutzen.
• private Gründe, Vorstellung entsprach nicht den Tatsachen
• finanzielle Gründe, Beiträge können nicht mehr erbracht werden
• Umzug in eine neue Stadt, in der Karte nicht genutzt werden kann
• persönliche Gründe, unzufrieden mit dem Preis- Leistungsverhältnis
• gesundheitliche Gründe, nicht mehr in der Lage Angebot zu nutzen
An wen muss ich mich wenden, wenn ich mein Theater Abo kündigen möchte?
Am einfachsten ist es sich vor Vertragsabschluss zu erkundigen, wie es sich mit den Kündigungsmodalitäten verhält. Fragen Sie dafür einen Veranstaltungsmitarbeiter oder wenden Sie sich an die Servicenummer. Allerdings kennt es jeder, die allgemeinen Geschäftsbedingungen auch bei Theater Abos werden überflogen und vernachlässigt. Warum auch nicht? In erster Linie geht es schließlich darum, endlich in den Genuss der langersehnten und günstigeren Theaterkarten zu kommen.
Diese Einstellung ist leider grundlegend falsch, denn manche Verträge sind Mindestlaufzeiten gebunden oder enthalten sonstige Bindungsklauseln. Daher ist es sehr wichtig, einen (intensiven) Blick ins Kleingedruckte zu riskieren. Mit den meisten Theater Abos ist es eigentlich so, dass Sie direkt bei dem Veranstalter kündigen können. Ebenfalls ist dies in allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergeschrieben. Es zeigt sich also wieder einmal, dass wir dem Kleingedruckten zu wenig Aufmerksamkeit schenken.
- zuerst an den Veranstalter bzw. Anbieter wenden
- Kleingedrucktes des Vertrages prüfend lesen, alles was benötigt wird steht auch drin, und wenn nicht ist der Vertrag nichtig.
- vor Vertragsabschluss nach Kündigungsmodalitäten fragen, (bei Unsicherheiten ist es angebracht sich diese genauestens erklären zu lassen bzw. nachlesen)
Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?
Bei Theater Abos gibt es zwei verschiedene Arten, zum einen gibt es die üblichen Theater Abos und zum anderen Abos mit zeitlicher Beschränkung. Theater Abos die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind laufen automatisch nach einer Spielsaison aus, das heißt Sie brauchen diese nicht extra zu kündigen. Die Otto-Normalen Abos sind zeitlich unbeschränkt und verlängern sich ohne Kündigung automatisch um ein Jahr. Möchten Sie ein Theater Abo abstoßen müssen Sie diese schriftlich kündigen.
Bei manchen Veranstaltern ist es bereits möglich per E-Mail zu kündigen. Bevor Sie die Mail versenden setzten Sie zur Sicherheit bei „Sendebestätigung“ und „Lesebestätigung“ ein Häkchen. Bitten Sie dennoch um eine Eingangsbestätigung. Sollten Sie die Kündigung per Post schicken, senden Sie diese am besten per Einwurf Einschreiben an den Vertragspartner. Besondere Aufmerksamkeit muss der frist- und termingerechten Zustellung der Kündigung gewidmet werden. Bei der Kündigung geht es um das Eingangsdatum (E-Mail) bzw. dem Poststempel und nicht um das Datum in dem Schreiben.
Ein besonderes Beweismittel könnte durch die Wahl der Zustellmethode bei der Post gewählt werden. Sollte es bei der Kündigung zu Problemen kommen, haben Sie einen Beweis in der Hand, dass Sie das Schreiben bei der Post aufgegeben haben. Sinnvoll wäre es wenn Sie sich für das Einschreiben mit Rückschein entscheiden, so wissen Sie ganz genau, dass der Veranstalter das Schreiben erhalten hat, da dieser den Empfang quittieren muss.
Ort und Datum sind obligat für ein ordentliches Schriftstück, gerade wenn es um eine Kündigung geht. Bei der Anschrift des Veranstalters ist es wichtig den Unternehmensnamen komplett auszuschreiben und die zuständige Abteilung (Kundenservice) dazu zuschreiben. Damit sich die Bearbeitung Ihrer Kündigung nicht verzögert und der Kundenservice das Schreiben schneller zuordnen kann, ist es bedeutsam die Kunden- bzw. Kartennummer, mitzuteilen. In einem Zusatz sollten Sie nochmals erwähnen, dass Sie um eine Eingangsbetätigung Ihrer Kündigung bitten.
Manche Veranstalter bieten Ihren Theater Abonnenten ein Onlineportal an, in dem sie unteranderem die aktuellen Veranstaltungspläne einsehen und Karten bestellen können. Deaktivieren Sie unbedingt Ihren Account und teilen dem Veranstalter mit, dass er Ihre persönlichen Daten zu löschen hat. Da in diesem Fall die E-Mail Adresse bekannt ist, brauchen Sie diese in der Regel nicht nochmals zu mitzuteilen. Kündigungsgründe brauchen Sie nicht unbedingt mitangegeben, außer es handelt sich um besondere bzw. außerordentliche Anlässe. Den Kündigungszeitpunkt können Sie mit „Fristgerecht zum…“ oder „schnellst möglich“ dokumentieren. Um die Kündigung wirksam zu machen, wird sie natürlich eigenhändig unterschrieben.
Bei Ihrem Kündigungsschreiben gilt es ein paar Aspekte zu berücksichtigen, damit die Kündigung auch wirksam wird. Es ist wichtig, dass Sie folgenden Punkten Beachtung schenken:
• Anschrift des Veranstalters oder Anbieters
• Kundennummer eventuell Kartennummer
• Name, Vorname
• Anschrift
• Telefonnummer
• evtl. E-Mail Adresse
• Kündigungszeitpunkt
• ggf. Kündigungsgrund
• eigenhändige Unterschrift
Was passiert im Anschluss?
Nach dem die Kündigung bei dem Veranstalter eingegangen und bearbeitet wurde, erhalten Sie in den meisten Fällen eine Kündigungsbestätigung.
Aus diesem Schreiben können Sie dann entnehmen, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag ausläuft und was mit Ihren etwaig vorgeleisteten Beiträgen passiert. Des Weiteren werden Sie darüber informiert was Sie mit der Mitgliedskarte zu machen haben. Bei manchen Veranstaltern muss die Karte zurücksendet werden, oder ggf. beim Anbieter direkt abgegeben werden.
Sollte dem Anliegen des Veranstalters nicht entsprochen werden, drohen Ihnen zusätzliche Kosten.
• ggf. Mitgliedskonto ausgleichen
• Kündigungsbestätigung abwarten
• ggf. Kundenaccount im Internet deaktivieren und löschen lassen
• überlassene Mitgliedskarten an Veranstalter zurücksenden bzw. abgeben
Fazit:
Schon vor dem Vertragsabschluss das Kleingedruckte bzgl. der Kündigungsfristen durchlesen und auftretende Fragen umgehend klären. Achten Sie ebenso auf die Vertragslaufzeit und Kündigungszeiten. Die Kündigung eines Theater Abos ist genauso schnell geschrieben, wie die Karte beantragt wurde. Also völlig mühelos. Das Kündigungsschreiben hat zwingend schriftlich und eigenhändig unterschrieben zu erfolgen, hier ist je nach AGBs auch eine Kündigung per E-Mail möglich. Sie brauchen keinen explizierten Kündigungsgrund anzugeben. Als Nachweis kann es dienlich sein, den Brief per Einwurfeinschreiben oder per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Etwaige Theater Mitgliedskarten umgehend an den Veranstalter zurücksenden und einen eventuell bestehenden Kundenaccount löschen lassen.
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