Gewerkschaft kündigen

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Tipps und Informationen zur Kündigung der Gewerkschaft

 

(Fast) Jeder Arbeitnehmer ist froh Mitglied in einer Gewerkschaft zu sein. Unter den Kollegen herrscht das WIR Gefühl und vor allem bietet die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft noch einige Vorteile. Sollte in dem Unternehmen zu einem Streik aufgerufen und dadurch die Arbeit niedergelegt werden, erhalten organisierte (der Gewerkschaft angehörende) Arbeitnehmer Streikgeld für  eine begrenzte Zeit. Die Gewerkschaft unterstützt ihre Mitglieder auch in Punkto Arbeitsrecht. Zum einen werden Beratungen angeboten und zum anderen stellt die Gewerkschaft bei einem Rechtstreit einen Anwalt. Auch in sozialen Fragen stehen Gewerkschaften mit Rat und Tat zur Seite.

Aber was ist, wenn ein Arbeitnehmer nicht mehr der Gewerkschaft angehören möchte?

 

 

Was bedeutet der Begriff Gewerkschaft?


Unter einer Gewerkschaft steckt eine freiwillige und privatrechtliche Vereinigung, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Arbeitnehmer zu Vertreten. Diese Interessenvertretung bezieht sich sowohl auf wirtschaftliche wie auch auf soziale und kulturelle Interessen. Gewerkschaften sind strukturell unabhängig und Beeinflussung von Dritten. Sie agieren auf überbetrieblichen Grundlagen.

Über Arbeitsniederlegung ist geschichtlich schon früh berichtet worden, egal ob Messingschlosser 1329 in Breslau oder Bergleute 1469 in Altenberg. Arbeitskonflikt und Arbeitskampfmaßnahmen waren schon immer an der Tagesordnung. Die erste zentral organisierte Gewerkschaft in Deutschland war übriges, der 1865 in Leipzig gegründete Allgemeiner Deutsche Cigarrenarbeiter-Verein.

 

Warum die Gewerkschaft kündigen?


Die Kündigungsgründe für die Mitgliedschaft einer Gewerkschaft können sehr verschieden sein. Die einen kündigen, weil sie beruflich Auswandern und in der neuen Heimat eine andere Gewerkschaft organisiert ist. Andere Mitglieder kündigen, weil es die persönliche und finanzielle Lage es nicht mehr zulässt, die etwaigen Gebühren zu bezahlen (beispielsweise durch Arbeitslosigkeit) oder Sie es nicht einsehen für das Gebotene zu bezahlen. Viele Arbeitnehmer merken auch relativ schnell, dass sich die Mitgliedschaft überhaupt nicht rentiert.

•    finanzielle Gründe, Mitgliedsbeitrag ist unrentabel
•    persönliche Gründe, unzufrieden mit den Leistungen
•    Auswanderung, in der die Gewerkschaft nichts bringt
•    private Gründe, Vorstellung entsprach nicht den Tatsachen
•    gesundheitliche Gründe, nicht mehr in der Lage Mitgliedschaft zu nutzen

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft kündigen möchte?


Am interessantesten ist es sich vor Mitgliedsbeitritt zu erkundigen, wie es sich mit den jeweiligen Kündigungsbedingungen verhält. Jede Gewerkschaft hat ihre eigenen Satzungen. Fragen Sie dafür direkt bei der Gewerkschaft nach, oder wenden Sie sich direkt an die Servicerufnummer. Allerdings ist es fast schon üblich, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überfliegen und zu vernachlässigen (gerade wenn die Kollegen daneben stehen). Warum auch nicht? In erster Linie geht es schließlich darum, schnellst möglich Mitglied in der Gewerkschaft zu werden und in den Genuss der Vorteile zu kommen. Diese Einstellung ist leider grundliegend falsch, denn manche Gewerkschaftsverträge sind an Mindestlaufzeiten gebunden oder enthalten sonstige Klauseln die Sie an den Vertrag und damit die Gewerkschaft binden.

Bei den vielen Gewerkschaften können Sie jeweils zum Quartalsende, also zum 31.03, 30.06, 30.09, 31.12 kündigen.

Daher ist es sehr wichtig, einen (gründlichen) Blick ins Kleingedruckte zu riskieren, ob es sich bei Ihrer auch so verhält. Bei den meisten Gewerkschaften ist es in der Regel so, dass Sie direkt bei der Verbindung kündigen können. Auch dies ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedruckt. Es zeigt sich also wieder einmal, dass wir dem Kleingedruckten viel zu wenig Wachsamkeit erbringen. 

  • zuerst an die Gewerkschaft wenden
  • Kleingedrucktes der Gewerkschaft prüfend lesen, alles was benötigt wird steht drin, und wenn nicht gilt der Vertrag als nichtig.
  • vor Vertragsabschluss nach Kündigungsmodalitäten fragen, (bei Unklarheiten ist es angebracht sich diese bis ins Detail erklären zu lassen bzw. nachzulesen)

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Bei manchen Gewerkschaften ist es schon möglich die Mitgliedschaft per E-Mail zu kündigen. Bevor Sie diese Mail verschicken, klicken Sie unbedingt zu Ihrer Sicherheit bei „Sendebestätigung“ und „Lesebestätigung“ das jeweilige Häkchen an. Bitten Sie trotzdem um eine Eingangsbestätigung der Kündigung. Sollten Sie das Schreiben per Post schicken, senden Sie dieses am besten per Einwurf Einschreiben an die Gewerkschaft. Besondere Aufmerksamkeit muss der frist- und termingerechten Zustellung der Kündigung gewidmet werden. Bei der Kündigung geht es um das Eingangsdatum entweder der E-Mail bzw. dem Poststempel, und nicht um das Datum das in Ihrer Kündigung steht.

Ein sachdienliches Beweismittel könnte durch die Auswahl der Zustellmethode bei der Post gewählt werden. Sollte es bei Ihrer Kündigung zu Problemen kommen, haben Sie einen legitimen Beweis in den Händen, dass Sie das Schreiben bei der Post aufgegeben haben. Ratsam ist es ebenso, wenn Sie sich für das Einschreiben mit Rückschein entscheiden. Sie können so ganz sichergehen, dass die Gewerkschaft Ihre Kündigung auch erhalten hat. Der Adressat muss den Eingang eigenhändig bestätigen.

Ort und Datum sind nicht wichtig für die Bestimmung des Kündigungszeitpunkts. Gehören aber in eine gut strukturierte Kündigung mit rein. Bei der Anschrift der Gewerkschaft ist es wichtig den Namen komplett auszuschreiben und die zuständige Abteilung (Mitgliederbetreuung) mit anzugeben. Damit sich die Bearbeitung der Kündigung nicht verzögert und die Mitgliederbetreuung die Kündigung schnellst möglich zuordnen kann, ist es obligat die Mitgliedsnummer mitzuteilen. In einem Zusatz sollte Sie abermals erwähnen, dass Sie um eine schriftliche Eingangsbetätigung Ihrer Kündigung bitten.

Manche Gewerkschaften bieten Ihren Mitgliedern ein Onlineportal an, in dem sie unteranderem aktuelle Nachrichten nachlesen können oder weitere Beratungsangebote nutzen können. Deaktivieren Sie diesen Account unbedingt und teilen Sie der Gewerkschaft mit, dass er Ihre persönlichen Daten löschen soll. Da in diesem Falle die E-Mail Adresse bekannt sein dürfte, brauchen Sie diese in der Regel nicht nochmals mitzuteilen. Kündigungsgründe brauchen Sie nicht mitangegeben werden, außer es handelt sich um besondere bzw. außerordentliche Gründe. Den Kündigungszeitpunkt können Sie mit „Fristgerecht zum…“ oder „zum nächstmöglichen Termin“ dokumentieren. Um die Kündigung wirkungsvoll zu fertigen, wird sie natürlich eigenhändig von Ihnen unterschrieben.

Bei der Gewerkschaftskündigung gibt es einiges zu beachten, damit das Schreiben auch wirksam wird. Es ist wichtig, dass Sie folgende Punkte unbedingt beachten:

•    Ort und Datum
•    vollständiger Name der Gewerkschaft
•    Anschrift der Gewerkschaft
•    Mitgliedsnummer
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    ggf. Kündigungsgründe
•    eigenhändige Unterschrift

Was passiert im Anschluss?


Nach dem Ihre Kündigung bei der Gewerkschaft eingegangen ist und geprüft wurde, erhalten Sie eine schriftliche  Kündigungsbestätigung. Aus dieser Bestätigung können Sie dann ersehen, zu welchem Datum Ihre Mitgliedschaft endet. Des Weiteren werden Sie darüber informiert, ob es noch offene Mitgliedsbeiträge zu begleichen gibt. Damit Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen sollten Sie diese umgehend überweisen. Haben Sie einen Dauerauftrag eingerichtet, denken Sie daran diesen zu kündigen.

•    Kündigungsbestätigung abwarten
•    Mitgliedsaccount im Internet falls vorhanden deaktivieren und von der Gewerkschaft komplett löschen lassen
•    Mitgliedskonto ausgleichen bzw. Dauerauftrag kündigen

 

Fazit:


Schon vor dem Beitritt in die Gewerkschaft das Kleingedruckte bzgl. der Kündigungsfristen lesen und auftretende Fragen sofort vor Ort klären. Beachten Sie die Vertragslaufzeiten und Kündigungszeiten. Die Kündigung der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ist ebenso schnell geschrieben, wie das Unterschreiben für den Mitgliedsantrag. Also in der Regel völlig reibungslos. Dabei ist es egal um welche Art von Gewerkschaft es sich handelt.

Das Kündigungsschreiben hat schwarz auf weiß und eigenhändig Unterschrieben zu erfolgen, es ist je nach den jeweiligen Satzungen auch eine Kündigung per E-Mail gestattet. Das heißt, Sie schreiben Ihre Kündigung, drucken diese aus, unterschreiben sie Eigenhändig und scannen diese wieder ein, um die Kündigung anschließend per E-Mail versenden zu können. Sie brauchen keine umfangreichen Kündigungsgründe anzugeben. Als Beweis kann es extrem wichtig werden, die Kündigung per Einwurfeinschreiben oder sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Etwaige Gewerkschaftsutensilien umgehend an die Gewerkschaft zurücksenden und einen etwaigen bestehenden Mitgliedsaccount umgehend löschen.

 

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