Tipps und Infos zur Kündigung der Autovermietung

 

Unter Autovermietung versteht sich ein Leihfahrzeug, Kfz, Lieferwagen oder LKW der von einem Unternehmen zum Zweck der Nutzung Vermietet wird. Das Unternehmen ist Eigentümer des Fahrzeuges, welches gegen eine Mietzahlung in den Besitz des Vertrag Nehmers übergeht. Die monatlichen Kosten für das Fahrzeug richten sich nach der Mietwagenklassifizierung. Die Vertragslaufzeit kann dabei variieren. Sie kann von einem Tag über mehrere Monate schwanken.

 

 

Was bedeutet der Begriff Autovermietung?


Der Unterzeichner eines Automietvertrages ist ab dem Datum der aus dem Mietvertrag hervorgeht, stolzer Besitzer eins Autos. Er kann dieses offiziell fahren. Dafür zahlt er monatlich einen vereinbarten Mietzins. In einem Mietvertrag können außerdem beidseits verschiedene Abkommen getroffen werden. Darunter zählen Untersagung der Weitervermietung, nur der Vertragsnehmer darf das Fahrzeug bewegen, Haustierbeförderung, Rauchen im Fahrzeug und Kaution. Andere Vereinbarungen können separat vereinbart werden. Bei Mietverträgen können auch individuelle Kündigungszeiten vereinbart werden, solange diese sich nicht negativ für den Mieter niederlegen.

•    günstiger als eigener Wagen
•    Mieter kann beliebig oft Fahrzeug nutzen

 

Warum den Automietvertrag kündigen?


Die Kündigungsgründe für einen Automietvertrag sind so mannigfaltig wie die Fahrzeugklassen.
Die einen Mieter kündigen, weil sie in eine andere Stadt ziehen und von daher die bis dato gemietete Auto nicht mehr nutzen können. Andere Automieter kündigen, weil es die persönliche und finanzielle Lage nicht mehr zulässt, die Mietgebühren zu bezahlen. Auch kommt es oft zu Kündigungen, weil die Mietzustände so desolat ist, dass das fahren die reinste Qual wird.

•    private Gründe, Umzug in eine andere Gegend, Auto wird nicht mehr genutzt
•    finanzielle Gründe, Miete kann nicht mehr bezahlt werden
•    gesundheitliche Gründe, Fahrverbot

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Automietvertrag kündigen möchte?


Am sinnvollsten ist es sich vor Vertragsabschluss zu erkundigen, wie es sich mit den Kündigungsmodalitäten verhält. Ein jeder kennt es allerdings, die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden stiefmütterlich behandelt und übergangen. Warum auch nicht? In erster Linie geht es schließlich darum, endlich einen Mietvertrag für ein Auto zu unterschreiben. Diese Haltung ist aber grundliegend falsch, denn manche Mietverträge sind mit Mindestlaufzeiten verbunden oder enthalten sonstige Klauseln. Daher ist es unabdingbar, einen (gründlichen) Blick ins Kleingedruckte zu werfen. Meistens verhält es sich aber so, dass direkt bei dem Autovermieter gekündigt werden kann, auch dieses ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergeschrieben. Es zeigt sich also mal wieder, dass wir im Allgemeinen dem Kleingedruckten zu wenig Interesse schenken.

•    zuerst an den Autovermieter
•    Kleingedrucktes des Vertrages aufmerksam durchlesen
•    vor Vertragsabschluss nach Kündigungsmodalitäten fragen bzw. nachlesen

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Bei Mietverträgen für Autos gilt es zwei Arten zu unterscheiden, zum einen gibt es die befristeten Mietverträge und zum anderen unbefristeten Mietverträge für Autos. Befristete Verträge enthalten eine im Vorfeld vereinbarte Nutzungsdauer, daher ist es nicht nötig zusätzlich zu kündigen. Der Vertrag endet also mit dem vereinbarten Datum. Bei einem unbefristeten Automietvertrag verhält es sich dagegen ganz anders. Es bestehen feste Kündigungsfristen, die ebenfalls vertraglich geregelt sind. Meistens betragen diese drei Monate zum Monatsende, wenn nicht anders geregelt.

Die schriftliche Kündigung muss also schwarz auf weiß erfolgen und sollte per Einschreiben an den Autovermieter geschickt werden. Sollte es bei der Kündigung zu Komplikationen kommen, hat der Automieter einen Nachweis in der Hand, dass er die Kündigung bei der Post aufgegeben hat. Folgerichtig wäre auch ein Rückschein zu fordern, so kann der Mieter ganz sicher gehen,  dass der Vermieter das Schreiben auch erhalten hat.

 

Was muss die Kündigung enthalten?


Ort und Datum sind für die Bestimmung des Kündigungszeitpunkts nicht von Belang. Bei der Adresse des Autovermieters ist es wichtig den Namen und ggf. die Firma komplett auszuschreiben und am besten die zuständige Abteilung dazuzuschreiben.

Damit sich die Bearbeitung nicht verzögert und der Mietservice die Kündigung schneller zuordnen kann, ist es wichtig bei großen Gesellschaften die Vertragsnummer und das Kfz Zeichen mit an zu geben. In einem Zusatz sollte erneut erwähnt werden, dass eine Eingangsbetätigung der Kündigung gewünscht wird. Hierfür wird in dem Schreiben nicht nur die aktuelle Adresse angegeben, sondern am besten noch eine E-Mail Adresse. Kündigungsgründe brauchen nicht unbedingt angegeben zu werden, es sei denn, es handelt sich um besondere bzw. außerordentliche Gründe. 

Der Kündigungszeitpunkt kann entweder “zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ angegeben werden oder „Fristgerecht zum…“. Haben Sie mit Ihrem Autovermieter einen anderen, als die im Mietvertrag angegeben Kündigungsfrist vereinbart, wird diese selbstverständlich schriftlich fixiert. Um die Kündigung abzurunden und wirkungsvoll zu machen, wird sie natürlich persönlich unterschrieben.

Bei der Kündigung des Mietverhältnisses gilt es einiges zu berücksichtigen, damit die Kündigung auch wirksam ist. So ist es wichtig darauf zu achten, dass folgende Punkte niedergeschrieben werden:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Autovermieters
•    Vertragsnummer und Kfz Kennzeichen
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    eigenhändige Unterschrift

Was passiert im Anschluss?


Nach dem Eingang und der Bearbeitung der Kündigung erhält der Mieter des Fahrzeugs ein Bestätigungsschreiben. In diesem kann er entnehmen, zu wann der Mietvertrag über das Auto ausläuft und ob noch etwaige Kosten zu begleichen sind. Des Weiteren wird in diesen Schreiben genau beschrieben, wie es sich mit der Auto- bzw. Schlüsselübergabe verhält. Das Auto sollte nach längerer Nutzung wenigstens ausgesaugt sein, das heißt allgemein in dem Zustand sein wie es übergaben wurde (also ordentlich). Sollte es während der Mietzeit zu Schäden gekommen sein, werden diese meist von der Kaution abgezogen. Sollte es keinen Grund zur Beanstandung geben, überweist der Autovermieter in der Regel die hinterlegte Mietkaution, binnen Wochen.

•    Kündigungsbestätigung abwarten
•    ggf. ausstehende Beiträge überweisen
•    Auto vor Übergabe volltanken
•    überlassenen Kindersitze o.ä. zurückgeben
•    Kontoauszüge prüfen wegen etwaiger Rückzahlung der Mietkaution

 

Fazit:


Schon vor dem Vertragsabschluss die AGBs bezüglich der Kündigung durchlesen und etwaige Fragen umgehend klären. Anderweitig vereinbarte Regelungen unbedingt niederschreiben. Wichtig ist es auf die Vertragslaufzeit, bei befristeten Autovermietungsverträgen zu achten.

Die Kündigung eines Automietvertrages ist vom Grundsatz her relativ problemlos. Die Kündigung hat schriftlich und eigenhändig unterschrieben zu erfolgen. Es ist oftmals nicht einmal nötig, einen Kündigungsgrund anzugeben, es sei denn es handelt sich um außerordentliche Kündigungsgründe, beispielsweise Krankheit oder Tod. Als Nachweis ist es günstig, den Brief per Einschreiben zu versenden. Wer auf Nummerischer gehen möchte, schickt es sogar per Einschreiben mit Rückschein. Es ist zwar etwas teurer, allerdings kann es bei Unklarheiten mit dem Autovermieter sehr viel Geld sparen. Etwaige Mietsachen (beispielsweise Kindersitze) umgehend an den Autovermieter abgeben und das Konto ausgleichen.

 

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