Automobilclub kündigen
Informationen zur Kündigung des Automobilclubs
Abo Manager hilft bei der Kündigung des Automobilclubs
Jeder Autofahrer ist froh Mitglied in einem Automobilclub zu sein. Bei manchen Fahrschulen wird bei bestandener Fahrprüfung sogar dem Prüfling eine zweijährige Automobilclub Mitgliedschaft geschenkt. Der Automobilclub bietet Beratung bei Rechtsfragen (Verkehrsrecht) und sonstige Dienstleistungen an. Was passiert wenn das Mitglied aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Autofahren kann und sein Automobil nicht mehr nutzen kann?
- Was bedeutet der Begriff Automobilclub?
- Warum den Automobilclub kündigen?
- An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Mitgliedschaft im Automobilclub kündigen möchte?
- Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?
- Was passiert im Anschluss?
- Fazit:
Dann stellt sich spätestens in dem Moment, in dem Sie Ihr Auto nicht mehr fahren die nächste Frage. Wie werde ich die unliebsame Clubkarte mit samt Mitgliedschaft wieder los?
Was bedeutet der Begriff Automobilclub?
Das Prinzip einer Mitgliedschaft im Automobilclub ist, bei unerwarteten Zwischenfällen, wie beispielsweise einem Platten oder Motorschaden den Anbieter um Hilfe zu bieten. Dies kann durch Abschleppen gewährleistet werden. Manche Anbieter, bieten auch einen Rückreisetransport bei Autounfällen im Ausland an. Über einen Automobilclub lassen sich zum Beispiel Reiserouten ausdrucken oder Vignetten erwerben. Bei manchen Hotels erhalten Sie als Clubmitglied auch Rabatte oder andere Privilegien.
- Gutscheine oder Prämien
- Kostenlose Angebote per Post oder Newsletter
- kostenloser Abschleppservice, div. Leistungen (Ölwechsel, Wintercheck o.ä.)
- Clubkartenbesitzer können oftmals an exklusiven Gewinnspielen teilnehmen
Warum den Automobilclub kündigen?
Die Kündigungsgründe für eine Automobilclubkarte sind so vielfältig wie die Karte selber. Die einen kündigen, weil sie in ein anderes Land ziehen in der die Clubkarte nicht genutzt werden kann und von daher das bis dato genutzte Angebot unter keinen Umständen mehr wahrgenommen werden kann. Andere Mitglieder kündigen, weil es die persönliche und finanzielle Lage es nicht mehr zulässt, die etwaigen Gebühren zu bezahlen (oder es ist kein Automobil mehr vorhanden) oder Sie es nicht einsehen für das Gebotene noch zu bezahlen. Viele Besitzer merken auch relativ schnell, dass sich die Karte überhaupt nicht rechnet, da manche Angebote bereits mit einer anderen (Grund-)Versicherung abdeckt werden.
- Auswanderung, in der die Karte nicht gilt
- finanzielle Gründe, Mitgliedsbeitrag ist unrentabel
- persönliche Gründe, unzufrieden mit den Leistungen
- private Gründe, Vorstellung entsprach nicht den Tatsachen
- gesundheitliche Gründe, nicht mehr in der Lage Angebot zu nutzen
An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Mitgliedschaft im Automobilclub kündigen möchte?
Am sinnvollsten ist es sich vor Vertragsabschluss zu erkundigen, wie es sich mit den Kündigungsbedingungen verhält. Fragen Sie dafür beim Automobilclub nach oder wenden Sie sich direkt an die Servicenummer. Allerdings ist es fast schon üblich, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überfliegen und zu vernachlässigen. Warum auch nicht? In erster Linie geht es schließlich darum, Mitglied im Automobilclub zu werden und dessen Vorteile zu nutzen. Diese Einstellung ist leider grundliegend falsch, denn manche Automobilclubverträge sind an Mindestlaufzeiten gebunden oder enthalten sonstige Klauseln die Sie an den Vertrag binden.
Daher ist es sehr wichtig, einen (intensiven) Blick ins Kleingedruckte zu werfen. Bei den meisten Automobilclubkarten ist es in der Regel so, dass Sie direkt bei dem Anbieter kündigen können. Ebenfalls ist dies in den allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedruckt. Es zeigt sich also wieder einmal, dass wir dem Kleingedruckten viel zu wenig Aufmerksamkeit widmen.
- zuerst an den Mobilclub bzw. Anbieter wenden
- Kleingedrucktes des Automobilclubs prüfend lesen, alles was benötigt wird steht drin, und wenn nicht gilt der Vertrag als nichtig.
- vor Vertragsabschluss nach Kündigungsmodalitäten fragen, (bei Unsicherheiten ist es angebracht sich diese genauestens erklären zu lassen bzw. nachzulesen)
Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?
Bei manchen Automobilclubs ist es schon möglich die Mitgliedschaft per E-Mail zu kündigen. Bevor Sie diese Mail versenden setzten Sie zur Sicherheit bei „Sendebestätigung“ und „Lesebestätigung“ ein Häkchen. Bitten Sie trotzdem um eine Eingangsbestätigung. Sollten Sie das Kündigungsschreiben per Post schicken, senden Sie diese am besten per Einwurf Einschreiben an den Automobilclub. Besondere Aufmerksamkeit muss der frist- und termingerechten Zusendung der Kündigung gewidmet werden. Bei der Kündigung geht es um das Eingangsdatum (E-Mail) bzw. dem Poststempel und nicht um das Datum in Ihrer Kündigung.
Ein besonderes Beweismittel könnte durch die Auswahl der Zustellmethode bei der Post gewählt werden. Sollte es bei der Kündigung zu Komplikationen kommen, haben Sie einen Beweis in den Händen, dass Sie das Schreiben bei der Post aufgegeben haben. Ratsam ist es wenn Sie sich für das Einschreiben mit Rückschein entscheiden. Sie können so ganz sicherstellen, dass der Empfänger das Schreiben auch erhalten hat. Dieser muss den Empfang eigenhändig bestätigen.
Ort und Datum sind besonders wichtig für die Bestimmung des Kündigungszeitpunkts. Bei der Anschrift des Vertragspartners ist es wichtig den Namen komplett auszuschreiben und die zuständige Abteilung (Kundenservice) mit anzugeben. Damit sich die Bearbeitung Ihrer Kündigung nicht verzögert und der Kundenservice die Kündigung schnellst möglich zuordnen kann, ist es obligat die Kunden- bzw. Kartennummer, mitzuteilen. In einem Zusatz sollte Sie nochmals erwähnen, dass Sie um eine Eingangsbetätigung Ihrer Kündigung bitten.
Manche Händler bieten Ihren Automobilclubkartenbesitzern ein Onlineportal an, in dem sie unteranderem aktuelle Nachrichten nachlesen können oder weitere Serviceangebote nutzen können. Deaktivieren Sie diesen unbedingt Account und teilen dem Anbieter mit, dass er Ihre persönlichen Daten löschen soll. Da in diesem Falle die E-Mail Adresse bekannt sein dürfte, brauchen Sie diese in der Regel nicht nochmals mitzuteilen. Kündigungsgründe brauchen Sie nicht mitangegeben werden, außer es handelt sich um besondere bzw. außerordentliche Gründe. Den Kündigungszeitpunkt können Sie mit „schnellst möglich“ oder „zum nächstmöglichen Termin“ dokumentieren. Um die Kündigung wirksam zu machen, wird sie natürlich eigenhändig unterschrieben (per Mail nicht nötig).
Bei Ihrem Kündigungsschreiben gilt es einiges zu beachten, damit Ihr Kündigungsschreiben auch wirksam wird. Es ist wichtig, dass Sie folgende Punkte unbedingt beachten:
• Anschrift des Automobilclubs
• Kundennummer eventuell Kartennummer
• Name, Vorname
• Anschrift
• Telefonnummer
• evtl. E-Mail Adresse
• Kündigungszeitpunkt
• eigenhändige Unterschrift
Was passiert im Anschluss?
Nach dem die Ihre Kündigung beim Automobilclub eingegangen ist und bearbeitet wurde, erhalten Sie überwiegend eine Kündigungsbestätigung.
Aus dieser Bestätigung lässt sich dann ersehen, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag endet. Des Weiteren werden Sie darüber in Kenntnis gesetzt was Sie mit der Automobilclubkarte zu machen haben. Bei manchen Anbietern muss die Karte zurückgeschickt werden, oder ggf. beim Vertragspartner direkt abgegeben werden. Sollte dem Wunsch des Automobilclub-Anbieters nicht entsprochen werden, drohen Ihnen zusätzliche Kosten, beispielsweise Entschädigung für die zur Verfügung gestellte Clubkarte.
- Kündigungsbestätigung abwarten
- Kundenaccount im Internet falls vorhanden deaktivieren und vom Betreiber komplett löschen lassen
- Kundenkonto ausgleichen bzw. bestehende Punkte eintauschen
- überlassene Automobilclub-Karte an Anbieter zurücksenden bzw. abgeben
Fazit:
Schon vor dem Unterschreiben das Kleingedruckte bzgl. der Kündigungsfristen lesen und auftretende Fragen sofort vor Ort klären. Beachten Sie die Vertragslaufzeiten und Kündigungszeiten. Die Kündigung der Mitgliedschaft in einem Automobilclub ist ebenso schnell geschehen, wie das Unterschreiben für den Mitgliedsantrag. Also in der Regel völlig problemlos. Dabei ist es egal um welche Art Automobilclub es sich handelt.
Das Kündigungsschreiben hat schriftlich und eigenhändig Unterschrieben zu erfolgen, hier ist je nach AGBs auch eine Kündigung per E-Mail gestattet. Das heißt, Sie schreiben die Kündigung, drucken diese aus, unterschreiben sie Eigenhändig und scannen diese wieder ein, um die Kündigung anschließend per E-Mail wegschicken zu können. Sie brauchen keine umfangreichen Kündigungsgründe angeben werden. Als Beweis kann es wichtig sein, die Kündigung via Einwurfeinschreiben oder sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Etwaige Automobilclubkarte umgehend an den Anbieter zurückschicken und einen eventuell bestehenden Kundenaccount umgehend löschen.
Diese Automobilclub Mitgliedschaften wurden vor kurzem gekündigt
Dein Automobilclub Anbieter ist nicht dabei? Nutze doch ganz einfach unsere Suche oben auf dieser Seite oder lass dir Alle Automobilclub Anbieter anzeigen.