Hilfsorganisation kündigen
Abo Manager hilft bei der Kündigung der Hilfsorganisation
Tipps und Infos zur Kündigung der Hilfsorganisation
(Fast) Jeder kennt es, gerade in der Vorweihnachtzeit. Hilfsorganisationen die darum buhlen Mitglieder zu gewinnen. Viele unterschreiben dann einen Mitgliedvertrag aus Mitleid, oder um ihr Gewissen zu beruhigen und sind sich über die Konsequenzen nicht im Klaren. Andere wiederum sind überzeugt und gehören schon jahrelang einer Hilfsorganisation an und sind auch froh, dass sie aktiv helfen können.
Aber was ist, wenn man es sich gar nicht mehr leisten kann finanziell zu helfen, oder wenn man einfach nicht mehr der Hilfsorganisation angehören möchte?
- Was bedeutet der Begriff Hilfsorganisation?
- Warum der Hilfsorganisation kündigen?
- An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Mitgliedschaft bei einer Hilfsorganisation kündigen möchte?
- Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?
- Was passiert im Anschluss?
- Fazit:
Was bedeutet der Begriff Hilfsorganisation?
Unter einer Hilfsorganisation steckt eine freiwillige und privatrechtliche Vereinigung, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Menschen oder Tieren zu helfen. Des Weiteren schützen sie Kulturgüter und Sachwerte. Damit lässt sich sagen, dass sich Hilfsorganisationen sowohl auf wirtschaftliche, wie auch auf soziale und kulturelle Interessen beziehen.
Hilfsorganisationen lassen sich wie folgt unterscheiden:
- Humanitäre Hilfsorganisationen (Entwicklungshilfe, Nothilfe und Notfallvorsorge)
- Gesundheitshilfe
- Kinderhilfswerke
- Tierhilfsorganisationen
Warum der Hilfsorganisation kündigen?
Die Kündigungsgründe für die Mitgliedschaft in einer Hilfsorganisation können sehr verschieden sein. Die einen kündigen, weil sie sich mit dem Leitbild der Organisation nicht mehr identifizieren können. Andere Mitglieder kündigen, weil es die persönliche und wirtschaftliche Lage es nicht mehr zulässt, die etwaigen Beiträge zu zahlen (beispielsweise durch Arbeitslosigkeit) oder Sie es nicht mehr vertreten können für das Hilfsprogramm zu bezahlen.
• private Gründe, Vorstellung entsprach nicht den Tatsachen
• persönliche Gründe, keine Identifikation mehr mit dem Leitbild
• finanzielle Gründe, Mitgliedsbeitrag kann nicht mehr geleistet werden
• gesundheitliche Gründe, nicht mehr in der Lage Mitgliedschaft zu nutzen
An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Mitgliedschaft bei einer Hilfsorganisation kündigen möchte?
Am entscheidendsten ist es sich vor dem Mitgliedsbeitritt zu erkundigen, wie es sich mit den jeweiligen Kündigungsmodalitäten verhält. Jede Hilfsorganisation hat ihre eigenen Statuten. Fragen Sie dafür direkt bei der Organisation nach, oder wenden Sie sich direkt an eine Zweigstelle vor Ort. Allerdings ist es fast schon üblich, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überfliegen und zu vernachlässigen. Warum auch nicht? In erster Linie geht es schließlich darum, das Sie was Gutes tun wollen und helfen Diese Einstellung ist leider grundliegend falsch, denn manche Hilfsorganisationen sind an Mindestlaufzeiten gebunden oder enthalten sonstige Klauseln die Sie an den Vertrag und damit an die Hilfsorganisation binden.
Daher ist es sehr von Bedeutung, einen (intensiven) Blick ins Kleingedruckte zu riskieren, ob es sich bei Ihrer auch so verhält. Bei den meisten Hilfsorganisationen ist es in der Regel so, dass Sie direkt bei der Verbindung kündigen können. Auch dies ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedruckt. Es zeigt sich also wieder einmal, dass wir dem Kleingedruckten viel zu wenig Wachsamkeit erbringen.
- zuerst an die Hilfsorganisation wenden
- Kleingedrucktes der Hilfsorganisation prüfend lesen, alles was benötigt wird steht drin, und wenn nicht gilt der Vertrag als nichtig.
- vor Vertragsabschluss nach Kündigungsmodalitäten fragen, (bei Unklarheiten ist es angebracht sich diese bis ins Detail erklären zu lassen bzw. nachzulesen)
Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?
Bei manchen Hilfsorganisationen ist es schon möglich die Mitgliedschaft per E-Mail zu kündigen. Bevor Sie Ihre Mail verschicken, klicken Sie unbedingt zu Ihrer Sicherheit bei „Sendebestätigung“ und „Lesebestätigung“ das jeweilige Häkchen an. Bitten Sie trotzdem um eine Eingangsbestätigung Ihres Schreibens. Sollten Sie die Kündigung per Post versenden, schicken Sie dieses am besten per Einwurf Einschreiben an die Hilfsorganisation. Besondere Aufmerksamkeit muss der frist- und termingerechten Zustellung der Kündigung gewidmet werden. Bei der Kündigung geht es um das Eingangsdatum entweder der E-Mail bzw. dem Poststempel, und nicht um das Datum das in Ihrer Kündigung steht.
Ein sachdienlicher Beleg könnte durch die Auswahl der Zustellmethode bei der Post gewählt werden. Sollte es bei Ihrer Kündigung zu Konflikten kommen, haben Sie einen legitimen Nachweis in den Händen, dass Sie das Schreiben bei der Post aufgegeben haben. Ratsam ist es ebenso, wenn Sie sich für das Einschreiben mit Rückschein entscheiden. Sie können so ganz sichergehen, dass die Hilfsorganisation Ihre Kündigung auch erhalten hat. Der Adressat muss den Eingang eigenhändig bestätigen.
Ort und Datum sind nicht zwingend für die Bestimmung des Kündigungszeitpunkts. Gehören aber in eine gut strukturierte Kündigung mit rein. Bei der Anschrift der Hilfsorganisation ist es wichtig den Namen komplett auszuschreiben, sowie etwaige Zusätze zu erwähnen und die zuständige Abteilung (Mitgliederbetreuung) mit anzugeben. Damit sich die Bearbeitung der Kündigung nicht verzögert und die Mitgliederbetreuung die Kündigung schnellst möglich einordnen kann, ist es obligat die Mitgliedsnummer mit an zu geben. In einem Zusatz sollte Sie abermals erwähnen, dass Sie um eine schriftliche Eingangsbetätigung Ihrer Kündigung bitten.
Manche Hilfsorganisationen bieten Ihren Mitgliedern ein Onlineportal an, in dem sie unteranderem die Möglichkeit haben aktuelle Nachrichten nachlesen zu können oder weitere Beratungsangebote zu nutzen. Deaktivieren Sie diesen Account unbedingt selbständig und teilen Sie der Hilfsorganisation mit, dass dieser Ihre persönlichen Daten löschen soll. Da in diesem Falle die E-Mail Adresse als bekannt gelten dürfte, brauchen Sie diese in der Regel nicht nochmals mitzuteilen. Kündigungsgründe brauchen nicht mitangegeben werden, außer es handelt sich um besondere bzw. außerordentliche Gründe. Den Kündigungszeitpunkt können Sie mit „Fristgerecht zum…“ oder „zum nächstmöglichen Termin“ dokumentieren. Um die Kündigung wirkungsvoll zu fertigen, wird sie natürlich eigenhändig von Ihnen unterschrieben.
Bei der Kündigung für eine Hilfsorganisation gibt es einige Punkte zu beachten, damit das Schreiben auch wirksam wird. Es ist wichtig, dass Sie folgende Aspekte unbedingt berücksichtigen:
• vollständiger Name der Hilfsorganisation
• Anschrift der Hilfsorganisation
• Mitgliedsnummer
• Name, Vorname
• Anschrift
• Telefonnummer
• evtl. E-Mail Adresse
• Kündigungszeitpunkt
• ggf. Kündigungsgründe
• eigenhändige Unterschrift
Was passiert im Anschluss?
Nach dem Ihre Kündigung bei der Hilfsorganisation eingegangen ist, wird diese kontrolliert und auf ihre Richtigkeit überprüft, anschließend erhalten Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Aus dieser Bestätigung können Sie dann entnehmen, zu welchem Termin Ihre Mitgliedschaft endet. Des Weiteren werden Sie darüber informiert, ob es noch offene Mitgliedsbeiträge zu begleichen gilt. Damit Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen, sollten Sie diese umgehend bezahlen. Haben Sie einen Dauerauftrag eingerichtet, denken Sie daran diesen unbedingt zu kündigen.
- Kündigungsbestätigung abwarten
- Mitglieder Account im Internet falls vorhanden deaktivieren und von der Hilfsorganisation komplett löschen lassen
- Mitgliedskonto ausgleichen bzw. Dauerauftrag kündigen
Fazit:
Schon vor dem Beitritt in eine Hilfsorganisation immer das Kleingedruckte bzgl. der Kündigungsfristen lesen und auftretende Fragen sofort vor Ort abklären. Beachten Sie nicht nur die Vertragslaufzeiten sondern auch die Kündigungszeiten. Die Kündigung der Mitgliedschaft in einer Hilfsorganisation ist ebenso schnell geschrieben, wie das Unterschreiben für den Mitgliedsantrag. Also in der Regel völlig simpel. Dabei ist es egal um welche Art von Hilfsorganisation es sich handelt.
Das Kündigungsschreiben hat schwarz auf weiß und eigenhändig Unterzeichnet zu geschehen, es ist je nach den jeweiligen Satzungen auch eine Kündigung per E-Mail möglich. Das heißt, Sie schreiben Ihre Kündigung, drucken diese aus, unterschreiben sie eigenhändig und scannen diese wieder ein, um die Kündigung anschließend per E-Mail versenden zu können. Sie brauchen der Hilfsorganisation keine umfangreichen Kündigungsgründe mittzuteilen. Als Beweis kann es extrem von Bedeutung werden, die Kündigung per Einwurfeinschreiben oder sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Etwaige Utensilien die Ihnen die Hilfsorganisation zur Verfügung gestellt haben, umgehend an die Organisation zurückschicken und einen etwaigen bestehenden Mitglieder Account umgehend deaktivieren.
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