Auslandsversicherung kündigen
Abo Manager hilf bei der Kündigung der Auslandsversicherung
Tipps und Infos zur Kündigung der Auslandsversicherung
Die Auslandskrankenversicherung ist eine Unterart der Krankenversicherung. Sie ist sowohl Bestandteil der privaten Krankenversicherung, als auch Bestandteil im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz. Diese bietet sich gerade für Personen an, die nicht nur reisen sondern im Ausland auch arbeiten wollen. Beachten Sie, dass sich ein großer Unterschied bei den Beträgen ergibt, wenn Sie nach Kanada bzw. in die Vereinigten Staaten reisen. Dies liegt an den dortigen Gesundheitssystemen.
• Reisen ins Ausland bis zu sechs Wochen
• Langzeitversicherung für Reisen und Arbeiten im Ausland bis zu fünf Jahre
- Gründe für eine Auslandskrankenversicherung
- Gründe die Auslandskrankenversicherung zu kündigen
- An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Auslandsversicherung kündigen möchte?
- Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?
- Was passiert im Anschluss?
- Fazit:
Gründe für eine Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung deckt im Ernstfall die Kosten für plötzlich auftretende körperliche Krankheiten, medizinisch notwendige Operationen sowie der Rücktransport aus dem Urlaubsgebiet. Des Weiteren trägt die Auslandsreiseversicherung auch Kosten für Arznei- und Hilfsmittel sowie akute Zahnbehandlungen, die keinen Aufschub bedürfen. In der Regel deckt diese Art von Versicherung einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen ab. Eine andere Art der Versicherung ist mit der Langzeitversicherung gewährleistet. Diese deckt einen Zeitraum von bis zu fünf Jahre Höchstreisedauer ab.
Übernahme der Kosten für
• Arznei- und Hilfsmittel
• medizinisch notwendige Operationen
• den Rücktranstort aus dem Urlaubsland
• die Behandlung von akut auftretende Krankheiten
Gründe die Auslandskrankenversicherung zu kündigen
Die Auslandskrankenversicherung kann zum Beispiel gekündigt werden, wenn Sie in Zukunft beispielsweise gesundheitlich nicht mehr in der Lage sein sollten zu Reisen. Ein anderer Grund wäre bei einer neuen Situation Ihrer finanziellen Lage gegeben. Wenn Sie die Beiträge nicht mehr zahlen können ohne Ihren eigenen Lebensunterhalt in Gefahr zu bringen, ist es grundgenug die Versicherung zu kündigen.
• private Gründe,
• finanzielle Gründe, Beiträge können nicht geleistet werden
• persönliche Gründe, Unzufriedenheit mit den Leistungen
• gesundheitliche Gründe, Auslandsreisen sind in Zukunft unmöglich
• Todesfall
An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Auslandsversicherung kündigen möchte?
Ratsam ist es, sich vor dem Unterzeichnen des Versicherungsvertrages genauestens darüber zu informieren an wenn Sie sich im Falle einer Kündigung zu wenden haben. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ebenfalls nachzuvollziehen, wer der richtige Ansprechpartner in diesem Fall ist. Hierbei handelt es sich entweder direkt um das Versicherungsunternehmen oder Ihren Versicherungsvertreter. Fragen Sie aber unbedingt und unverzüglich, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen, wie es sich mit den Vertragslaufzeiten und den Kündigungsbedingungen verhält.
Suchen Sie nach versteckten Leistungseinschränkungsklauseln. Diese beinhalten beispielsweise Vorerkrankungen, gefährliche Lebenssituationen sowie Hobbies oder reisen in Krisenländer. Bedenken Sie ebenfalls, dass Sie die geleisteten Beiträge nicht im vollen Umfang erstattet bekommen. Dem endsprechend können Sie unter Umständen mit hohen Verlusten rechnen. Wenden Sie sich an die Versicherung oder den Vertreter bei dem Sie die Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben und erfragen Sie dort das weitere Vorgehen.
• Als erstes wenden Sie sich an das Versicherungsunternehmen bzw. den Vertreter
• Kündigungsbedingungen vorab durchlesen und ggf. erläutern lassen
• Bei Unklarheiten Servicetelefon der Versicherung nutzen
Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?
Sollten Sie den Vertrag bereits unterschrieben haben, bleiben Ihnen meistens (je nach Versicherungsanbieter) noch 14 Tage Zeit, von dem Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt nennt sich „Widerrufsrecht“. Fragen Sie vor Vertragsabschluss ausdrücklich nach Ihrem Widerrufsrecht. Ist die Zeitspanne des Widerrufsrechts verstrichen, können Sie Ihre Versicherung nur noch „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ bzw. „zum schnellstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen. Die Kündigung der Auslandskrankenversicherung ist zwar formlos muss aber zwingend schriftlich erfolgen. Es werden zumal weder E-Mail noch Fax oder gar telefonische Kündigungen akzeptiert.
Oftmals hören Sie Wochenlang nichts von Ihrer Versicherung bzgl. der Kündigung. Dann rufen Sie bei dem Unternehmen an und erfahren, dass Ihre Kündigung niemals eingegangen ist. Im schlimmsten Fall ist nun auch noch die Kündigungsfrist verstrichen und Sie sind erneut ein Jahr gebunden. Wenn Sie also sicherstellen möchten, dass Ihre Kündigung auch bei der Versicherung eingegangen ist, sollten Sie diese per Einwurfeinschreiben senden. Sie können im Zweifelsfall nun nachweisen, dass Sie das Schreiben bei der Post aufgegeben haben. Am sichersten ist es aber, wenn Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein schicken. Der große Vorteil hierbei besteht darin, dass ein Versicherungsmittarbeiter dem Empfang mit seiner Unterschrift quittieren muss.
Sollte es zu Streitigkeiten zwischen der Versicherung und Ihnen kommen, weil angeblich die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, haben Sie so einen eindeutigen Beweis. Sie können Nachweisen, dass Sie das Schreiben bei der Post abgegeben haben und dass das Kuvert mit der Kündigung an einen Versicherungsangestellten übergeben wurde.
Informieren Sie sich im Vorfeld, an welche Abteilung Ihre Kündigung geschickt werden muss. Handelt es sich nur um den Kundenservice oder haben Sie einen persönlichen Berater? Haben Sie einen Ansprechpartner der sich um Ihre Angelegenheiten kümmert, können Sie ihm das Schriftstück auch „persönlich“ oder „zu Händen an…“ senden. So umgehen Sie das Drama, das Ihre Kündigung in den Irrungen und Wirrungen des Versicherungsunternehmens verloren geht.
Manche Versicherungen bieten Ihren Kunden ein Onlineportal an. Fordern Sie das Versicherungsunternehmen auf Ihre persönlichen Daten zu löschen. Bitten Sie (trotz Einschreiben mit Rückschein) um eine schriftliche Eingangsbestätigung per E-Mail.
Folgende Punkte müssen Sie in Ihrer Kündigung niederschreiben:
• Name des Versicherungsunternehmens
• Anschrift des Versicherungsunternehmens
• Abteilung bzw. Ansprechpartner
• Vertragsnummer bzw. Aktenzeichen
• Nachname, Vorname
• Anschrift
• Telefonnummer
• E-Mail Adresse (falls vorhanden)
• Kündigungszeitpunkt (meist zum nächstmöglichen Termin)
• Eigenhändige Unterschrift
Was passiert im Anschluss?
Nachdem die Kündigung bei dem zuständigen Versicherungsunternehmen eingegangen ist und von den Mitarbeitern bearbeitet wurde, erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Dieser Bestätigung können Sie dann auch den genauen Zeitpunkt entnehmen an dem Ihr Vertrag ausläuft. Des Weiteren werden Sie noch auf etwaig offene Beiträge erinnert, die es gilt zu begleichen.
Ferner wird Ihnen mitgeteilt, wie es sich mit den bis dahin geleisteten Beiträgen verhält. Meist wird Ihnen noch die Möglichkeit geboten bei Unklarheiten Widerruf binnen 14 Tagen nach Eingang einzulegen. Durch diesen Wiederspruch muss das Versicherungsunternehmen Ihre Kündigung nochmals unter den Gesichtspunkten die Sie als Widerspruchsgründe angeben prüfen. Sollte die Kündigungsbestätigung ordnungsgemäß sein, gilt es nun schnellst möglich noch etwaig offenen stehende Beiträge zu begleichen, da ansonsten Verzugszinsen drohen. Auch bei einer Kündigung können Bearbeitungsgebühren anfallen, die es gilt unverzüglich zu zahlen.
Sollte es Ihre derzeitige finanzielle Lage nicht möglich machen, fragen Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen nach ob es möglich ist die offenen Forderungen in Raten zu bezahlen. Machen Sie am besten hierfür ein realisierbares Angebot über eine ansprechende Ratenzahlung, die Sie nicht in private finanzielle Schwierigkeiten bringt.
• auf Kündigungsbestätigung warten
• Kundenaccount selber deaktivieren und löschen lassen
• offene Beiträge sowie ggf. anfallende Bearbeitungsgebühren begleichen
Fazit:
Das Sie für den Ernstfall im Ausland vorsorgen möchten ist löblich.
Denken Sie daran, dass sich die Beiträge im Laufe der Zeit erhöhen werden. Lässt Ihre finanzielle Lage eine stetige Beitragserhöhung zu, ohne dass sich Ihr Lebensstandard ändern muss? Denken Sie auch daran, dass Sie nicht Ihre ganzen monatlichen Beiträge zurückerhalten. Sollten Sie kurzfristig Geld benötigen, kommen Sie an die Beiträge nicht ran. Kündigungen am besten immer per Einschreiben mit Rückschein. Stellen Sie sich auf etwaige Bearbeitungsgebühren für Ihre Kündigung ein, die die Versicherung eventuell in Rechnung stellt.
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