Zeitungsabo kündigen

Abo Manager hilft bei der Kündigung des Zeitungsabos

Kündige einen individuellen Vertrag erinnerung
kundigung

Infos und Tipps zu Zeitungsabo kündigen

 

Das erste Nachrichtenblatt, das den Namen Zeitung verdient hat, war die „Relation“. Diese wurde im Jahr 1605 von Johann Carolus gegründet und erschien einmal wöchentlich in Straßburg. Inzwischen sind in Deutschland 21 Wochenzeitungen bei der IVW gemeldet.

Die weltweit erste Tageszeitung erschien 1650 und hat ihren Ursprung in Leipzig. Heutzutage erscheinen alleine in Deutschland 396 verschiedene Tageszeitungen.

 

 

Was bedeutet der Begriff Zeitung?


Weitläufig betrachtet bedeutet der Begriff Zeitung lediglich ein Druckerzeugnis mit einem überschaubaren Seitenumfang. Dieses Druckerzeugnis erscheint in festgesetzten Zeitspannen, wie beispielsweise täglich oder wöchentlich. Bei einer Zeitung ist es nicht entscheidend ob der Endverbraucher dafür bezahlen muss oder nicht. Daher umfasst der Oberbegriff Zeitung auch Gratiszeitungen und ebenso Anzeigenblätter. Um von einer Zeitung zu sprechen, müssen vier Kriterien erfüllt werden.

Aktualität
Berichte müssen aktuell sein, also zeitnahe Berichterstattung

Periodizität
das Druckerzeugnis muss regelmäßig erscheinen

Publizität
das Druckerzeugnis muss für alle Leser öffentlich zugänglich sein

Universalität
das Druckerzeugnis muss eine Vielfalt von Inhalten vorweisen

Im Gegensatz zu einer Zeitschrift, ist eine Zeitung der Aktualität verpflichtet.

 

Warum ein Zeitungs Abo kündigen?


Die Kündigungsgründe für ein Zeitungsabo sind so vielseitig wie eine Zeitung an sich. Die einen kündigen, weil sie mit dem Preis- Leistungsverhältnis nicht mehr zufrieden sind. Beispielsweise wenn die Zeitschriften unpünktlich oder gar nicht zugestellt werden oder Schäden aufweisen. Andere Nutzer kündigen, weil es Ihre persönliche und finanzielle Lage es nicht mehr zulässt, die Kosten zu begleichen. Woran auch gedacht werden muss, ist das ein verstorbener Angehöriger vielleicht zu Lebzeiten noch ein Zeitungsabo abgeschlossen hat.

•    private Gründe, Zeitung entspricht nicht mehr den Vorstellungen
•    persönliche Gründe, Preis- Leistungsverhältnis stimmt nicht mehr
•    finanzielle Gründe, Abo Kosten können nicht mehr gezahlt werden
•    Sterbefall des Abo Nehmers

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich mein Zeitungsabo kündigen möchte?


Am logischsten ist es, wenn Sie sich bereits bevor Sie den Vertrag abschließen erkundigen, wie es sich mit den einzelnen Kündigungsmodalitäten verhält. Jedermann kennt es allerdings, die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden abneigend behandelt und übersprungen. Warum auch nicht? In erster Linie geht es schließlich darum, endlich nicht mehr für seine morgendliche Zeitung bei Wind und Wetter vor die Tür gehen zu müssen.

Dieser Gedanke ist allerdings grundliegend verkehrt, denn viele Verträge sind an Mindestlaufzeiten gebunden oder enthalten sonstige Bindungsklauseln. Daher ist es notwendig, einen (gründlichen) Blick ins Kleingedruckte zu riskieren. Meistens verhält es sich allerdings so, dass direkt bei dem Verlag oder Händler gekündigt werden kann, auch dieses beinhalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es zeigt sich also wiederum, dass wir im Großen und Ganzen dem Kleingedruckten zu selten Aufmerksamkeit widmen.

•    zuerst an den Verlag oder Händler wenden
•    Kleingedrucktes des Vertrages aufmerksam durchlesen
•    vor Vertragsabschluss nach Kündigungsmodalitäten fragen bzw. nachlesen

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Bei einem Zeitungsabo gibt es zwei Arten. Zum einen das Probeabo und zum anderen das normale Abo. Ein Probeabo umfasst einige Testausgaben Ihrer Zeitung und endet in der Regel automatisch. Beachten Sie aber auch hier die AGBs. Wenn manche Probeabos nicht abbestellt werden, gehen sie in ein Festes- Abo über. Diese sind an Mindestvertragslaufzeiten gebunden. Meist handelt es sich dabei um zwölf Monate.

Die Kündigung des Zeitungsabos muss also schwarz auf weiß erfolgen und sollte per Einschreiben an den Verlag bzw. Händler gesendet werden. Sollte es bei der Kündigung zu Ungereimtheiten kommen, haben Sie als Absender einen Nachweis in der Hand, wann Sie das Schreiben bei der Post aufgegeben haben. Ratsam ist es ebenso einen Rückschein zu fordern, so haben Sie die Gewissheit, dass der Vertragspartner Ihr Schreiben auch erhalten hat. Dieser muss den Zugang schriftlich bestätigen.

Der Ort und das Datum, an dem Sie das Schreiben erstellt haben, sind bei der Kündigung, für die Bestimmung des Kündigungszeitpunkts, eigentlich uninteressant. Bei der Anschrift des Verlags bzw. des Händlers ist es wichtig den Namen komplett auszuschreiben und am besten die zuständige Abteilung (Abo Service) dazu zu notieren. Damit sich die Überprüfung und anschließende Bearbeitung nicht verzögert und der Aboservice Ihre Kündigung schneller zuordnen kann, ist es wichtig die Kunden- bzw. Vertragsnummer, anzugeben. In einem Textabschnitt sollten Sie nochmals erwähnen, dass Sie um eine Eingangsbetätigung Ihrer Kündigung bitten und um Löschung der persönlichen Kundendaten.

Hierfür wird in dem Schreiben nicht nur die Ihre persönliche Anschrift angegeben, sondern am besten noch Ihre genutzte E-Mail Adresse. Kündigungsgründe brauchen Sie nicht zwingend anzugeben, es sei denn, es handelt sich um besondere bzw. außerordentliche Gründe. Der Kündigungszeitpunkt kann entweder Fristgerecht zum Vertragsende oder zum schnellst möglichen Zeitpunkt angegeben werden. Um die Kündigung abzurunden und wirksam zu machen, wird sie natürlich eigenhändig von Ihnen unterschrieben.

Bei dem Kündigungsschreiben für ein Zeitungsabos gilt es einiges zu bedenken, damit Ihre Kündigung von Vertragspartner auch als wirksam anerkannt werden kann. So ist es zentral darauf zu achten, dass folgende Punkte fixiert werden:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Verlages/Händlers
•    Kundennummer bzw. Vertragsnummer
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    ggf. Kündigungsgrund
•    Kundenrückgewinnung nicht erwünscht
•    eigenhändige Unterschrift

Sollten Sie als Bevollmächtigter für einen verstorbenen Angehörigen handeln, schicken sie ebenfalls eine Kopie Ihrer Vollmacht sowie eine Kopie der Sterbeurkunde mit.

 

Was passiert im Anschluss?


Nach dem Eingang Ihrer Kündigung bei dem zuständigen Zeitungsverlag und der Bearbeitung der Kündigung erhalten Sie als Kündigender eine Bestätigung Ihrer Kündigung. Aus diesem Schreiben können Sie dann entnehmen, zu welchem Termin der Vertrag endet. Des Weiteren werden Sie auf etwaige Rückstände Ihres Kundenkontos hingewiesen. Diese Außenstände sollten Sie unverzüglich ausgleichen, damit Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Sollten Sie bei dem Vertragsabschluss eine Prämie erhalten haben, wäre es möglich, dass Sie diese zurücksenden müssen (meist aber nur, wenn Sie Gebrauch von Ihrem Widerrufrechts innerhalb von 14 Tagen machen).

•    ggf. Kundenkonto ausgleichen
•    Kündigungsbestätigung abwarten
•    ggf. Kundenaccount im Internet deaktivieren und löschen

 

Fazit:


Schon vor dem Vertragsabschluss eines Zeitungsabo lesen Sie sich die AGBs bezüglich der Kündigung durch und klären auftretende Fragen umgehend. Wichtig ist es auf die Mindestvertragslaufzeit und Kündigungszeit zu achten. Die Kündigung eines Zeitungsabos ist im Normalfall relativ komplikationslos. Dabei ist es egal ob es sich um eine Zeitung aus dem regionalen, überregionalen oder internationalen Bereich handelt.

Das Kündigungsschreiben hat schriftlich und eigenhändig unterschrieben zu erfolgen. Es ist oftmals nicht nötig, einen Kündigungsgrund anzugeben, es sei denn es handelt sich um einen Sterbefall. Als Beleg ist es günstig, den Brief per Einschreiben zu verschicken. Wer auf Nummerischer gehen möchte, sendet seine Kündigung sogar per Einschreiben mit Rückschein. Es kostet zwar etwas mehr, allerdings kann es bei Problemen mit dem Anbieter sehr viel Geld sparen.

 

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