Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen
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Informationen zur Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Unter dem Begriff Berufsunfähigkeit versteht sich die andauernde krankheits-, unfall oder invaliditätsbedingte Unfähigkeit einer Berufstätigen Person, die ihren bis dato ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit liegt eine Berufsunfähigkeit ebenfalls vor, wenn der Versicherte gesundheitlich imstande wäre, einen anderen, jedoch gegebenenfalls sozial weniger angesehenen oder mit (erheblichen) Einkommenseinbußen verbundenen Beruf auszuüben. Dies ist beispielsweise durch eine Umschulungsmaßnahme möglich.
Die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit lassen sich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Da mit erheblichen Einbußen gerechnet werden kann. Dafür muss der gesundheitliche Zustand ärztlich bestätigt und von der Versicherung auch anerkannt sein. Im Allgemeinen zahlen Versicherungen schon bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit von mindestens 50%, gemessen wird am zuletzt ausgeübten Beruf bzw. der zuletzt ausgeübten Tätigkeit. Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag sind automatisch die Erwerbsfähigkeit sowie die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit versichert.
- Ursachen für eine Berufsunfähigkeit
- Gründe die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen
- An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen möchte?
- Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?
- Was passiert im Anschluss?
- Fazit:
Ursachen für eine Berufsunfähigkeit
Die Hauptursachen für die Berufsunfähigkeit gehören unteranderem: Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems und der Gefäße, Erkrankungen des Bewegungs- und Skelettapparates, sowie Krebsleiden, Nervenschäden und Unfälle. Die Beurteilung ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wird zumal auf Grundlage eines medizinischen Gutachtens erstellt. In Zweifelsfällen kann auch ein berufskundiger Gutachter zu Rate gezogen werden.
- Unfälle
- Krebsleiden
- Nervenschädigungen
- Herz-Kreislauferkrankungen
- Erkrankungen des Skelettapparates
- Einschränkungen im Bewegungsablauf
Gründe die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann zum Beispiel gekündigt werden, wenn Sie einen neuen, nichts mit der alten Tätigkeit in Verbindungstehenden, Beruf ausüben. Ein weiterer Grund wäre bei einer neuen Situation Ihrer finanziellen Lage. Wenn Sie sich die Beiträge nicht mehr leisten können ohne Ihren eigenen Lebensunterhalt zu gefährden, ist es sinnvoll die Versicherung zu kündigen.
- private Gründe, Wechsel in einen anderes Berufsfeld
- finanzielle Gründe, Beiträge können nicht gezahlt werden
- persönliche Gründe, Unzufriedenheit mit den Leistungen
- gesundheitliche Gründe
- Todesfall
An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen möchte?
Am Einfachsten ist es, wenn Sie sich vor dem Unterzeichnen des Vertrages genauestens darüber informieren an wenn Sie sich im Falle einer Kündigung wenden müssen. Auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nachzuvollziehen, wer der richtige Adressat in diesem Fall ist. Hierbei handelt es sich entweder um Ihren Versicherungsvertreter oder direkt das Versicherungsunternehmen. Fragen Sie aber unbedingt und unverzüglich, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen, wie es sich mit den Kündigungsfristen und Kündigungsbedingungen verhält. Suchen Sie versteckte Leistungseinschränkungsklauseln. Diese beinhalten zum Beispiel Vorerkrankungen, gefährliche Lebenssituationen oder einfach nur fehlende Berufsfelder. Bedenken Sie ebenfalls, dass Sie die geleisteten Beiträge nicht im vollen Umfang erstattet bekommen. Also müssen Sie unter Umständen mit hohen Verlusten rechnen.
Wenden Sie sich an das Unternehmen oder den Vertreter bei dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben und erkundigen sich dort über das weitere Procedere bei Ihrer Kündigung.
- Kündigungsmodalitäten vorab durchlesen und erläutern lassen
- Als erstes an Versicherungsunternehmen bzw. Vertreter wenden
- AGBs vor Vertragsunterschrift gründlich durchlesen und etwaige Fragen klären
Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?
Die Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt zwar formlos aber unbedingt schriftlich. Es werden meist weder E-Mail noch Fax oder telefonische Kündigungen akzeptiert. Sollten Sie den Vertrag bereits unterschrieben haben, bleiben Ihnen meistens (je nach Versicherungsunternehmen) noch 14 Tage Zeit, von dem Vertrag wieder zurückzutreten. Fragen Sie ausdrücklich nach Ihrem Widerrufsrecht. Ist die Zeit des Widerrufs verstrichen können Sie Ihren Vertrag nur noch „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ bzw. „zum schnellstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Kündigung auch bei der Versicherung ankommt, ist es ratsam diese per Einwurfeinschreiben zu senden. Noch besser hingegen ist Sie senden die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Der Vorteil bei der letzten Versandmethode ist, dass der Empfänger den Eingang quittieren muss. Sollte es zu Streitigkeiten mit der Versicherung wegen der Einhaltung einer Kündigungsfrist kommen, haben Sie so einen Nachweis, dass Sie das Schreiben bei der Post aufgegeben haben und das der Brief an einen Versicherungsmitarbeiter übergeben wurde.
Informieren Sie sich im Vorfeld, an welche Abteilung Ihre Kündigung geschickt werden muss. Handelt es sich nur um den Kundenservice oder haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner? Haben Sie einen Berater der sich um Ihre Belange kümmert, können Sie ihm das Schreiben auch „persönlich“ oder „zu Händen an…“ schicken. So umgehen Sie die Gefahr, dass Ihr Brief in den Irrungen und Wirrungen eines Versicherungsunternehmens verloren geht.
Manche Versicherungen bieten ein online Kundenportal an. Fordern Sie das Unternehmen auf Ihre personenbezogenen Daten zu löschen. Bitten Sie (trotz Einschreiben mit Rückschein) um eine schriftliche Eingangsbestätigung per E-Mail.
Folgende Punkte müssen Sie in Ihrer Kündigung niederschreiben:
- Ort und Datum
- Name des Versicherungsunternehmens
- Anschrift des Versicherungsunternehmens
- Abteilung bzw. Ansprechpartner
- Vertragsnummer bzw. Aktenzeichen
- Nachname, Vorname
- Anschrift
- Telefonnummer
- E-Mail Adresse (falls vorhanden)
- Kündigungszeitpunkt (meist zum nächstmöglichen Termin)
- Eigenhändige Unterschrift
Was passiert im Anschluss?
Nachdem die Kündigung bei dem Versicherungsunternehmen eingegangen ist und bearbeitet wurde, erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Bestätigung. Diesem Schreiben können Sie dann den genauen Kündigungszeitpunkt entnehmen und etwaige noch offene Beiträge die es gilt zu begleichen. Des Weiteren wird ihnen mitgeteilt, wie es sich mit den bis dato geleisteten Beiträgen verhält. Meist wird Ihnen noch die Chance geboten bei Ungereimtheiten Widerruf binnen 14 Tagen nach Posteingang einzulegen. Mit Hilfe dieses Wiederspruchs muss die Versicherung Ihre Kündigung nochmal unter den Gesichtspunkten des Widerspruches prüfen. Sollte die Kündigungsbestätigung legitim sein, gilt es schnellst möglich noch etwaige offenen Beträge zu begleichen, da ansonsten Gebühren anfallen können. Auch bei einer Kündigung können Bearbeitungsgebühren anfallen, die es gilt umgehend zu zahlen.
Sollte es die finanzielle Lage nicht möglich machen, fragen Sie bei Ihm Versicherungsunternehmen nach ob es möglich ist die Forderung in Raten zu bezahlen. Machen Sie am besten hierfür ein adäquates Angebot über eine ansprechende Ratenzahlung, die Sie nicht in finanzielle Schwierigkeiten bringt.
- auf Kündigungsbestätigung warten
- Kundenaccount selber deaktivieren und löschen lassen
- offene Beiträge sowie ggf. Bearbeitungsgebühren begleichen
Fazit:
Das Sie für den beruflichen Ernstfall vorsorgen möchten ist löblich. Bedenken Sie aber auch dass sich die Beiträge im Laufe der Zeit erhöhen werden. Lässt Ihre finanzielle Lage eine stetige Beitragserhöhung zu, ohne dass sich Ihr Lebensstandard ändern muss? Denken Sie auch daran, dass Sie nicht Ihre ganzen Eingezahlten Beiträge zurückerhalten. Sollten Sie kurzfristig Geld brauchen, kommen Sie an die Beiträge nicht ran. Kündigungen am besten immer per Einschreiben mit Rückschein schicken. Stellen Sie sich auf etwaige Bearbeitungsgebühren für Ihre Kündigung ein, die die Versicherung eventuell in Rechnung stellt.
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