Pflegeversicherung kündigen
Tipps und Tricks zur Kündigung der Pflegeversicherung
Infos und Tipps zur Kündigung der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung gehört zu den sogenannten Pflichtversichversicherungen. Diese Versicherungsart dient zur Absicherung bei Pflegebedürftigkeit.
- Die Geschichte der Pflegeversicherung
- Warum die Pflegeversicherung kündigen?
- An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Pflegeversicherung kündigen möchte?
- Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?
- Was passiert im Anschluss?
- Fazit:
Die Geschichte der Pflegeversicherung
Durch den Anstieg der Lebenserwartung gerade im 20. Jahrhundert, hat der prozentuale Anteil der pflegebedürftigen Personen stark zugenommen. Damit die Emesen Kosten für eine Langzeitpflege gedeckt werden konnten, mussten viele Bedürftige Sozialhilfe beantragen. Bei der 48. Gesundheitsministerkonferenz im Jahre 1981, wurde über den „Aufbau und die Finanzierung ambulanter und stationärer Pflegedienste“ beraten. Das Bundesaufsichtsamt für den Bereich Versicherungswesen hat 1984 einen Mustervertrag zur privaten Pflegeversicherung stattgegeben. Bereits zwei Jahre darauf, boten schon 16 Unternehmen diese Art der privaten Vorsorge an. Die bis dahin freiwillige Versicherung, wurde am 01.01.1995 zur Pflichtversicherung. Viele Unternehmen bieten trotz aller dem private Pflegeversicherungen an, die ein umfangreicheres Leistungsspektrum vorweisen.
Warum die Pflegeversicherung kündigen?
Eine zusätzliche Pflegeversicherung ist durchaus von Bedeutung, denn Sie haben im Ernstfall einige Vorteile, da die gesetzliche Pflegeversicherung nicht alle Leistungen abdeckt. In den ersten 14 Tagen nach Vertragsabschluss, haben Sie ein sogenanntes Widerrufsrecht. Das bedeutet, Sie können innerhalb dieser Frist ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurück treten. Handelt es sich während der Vertragslaufzeit um eine außerordentliche Kündigung, müssen zwingend Gründe angegeben werden. Dies ist beispielsweise der Fall, bei Beitragserhöhungen. Hier ist eine außerordentliche Kündigung binnen vier Wochen nach Bekanntgabe möglich. Das heißt, Sie denken an Ihre Zukunft und sorgen fürs Alter und Krankheit vor. Das ist durchaus Sinnreich. Allerdings leben Sie in der Gegenwart. Was ist bei Beitragssteigerungen, können Sie das (auch in fünfzehn Jahren) noch aufbringen? Was passiert, wenn Sie vorübergehend Geld benötigen? Bedenken Sie auch vorher, dass Sie bei einer Kündigung des Vertrags keinesfalls die ganzen Beiträge zurückbezahlt bekommen.
Folgende Möglichkeiten, können bestehen um die Pflegeversicherung zu kündigen
• private Gründe, Unzufriedenheit mit den Leistungen
• finanzielle Gründe, Bargeld wird benötigt Beiträge können nicht mehr gezahlt werden
• persönliche Gründe, Versicherung wird nicht mehr benötigt
• gesundheitliche Gründe und Todesfall
An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Pflegeversicherung kündigen möchte?
Am besten ist es wenn Sie sich vor Vertragsabschluss einer Pflegeversicherung erkundigen, wie es sich mit den Kündigungsbedingungen handhabt. Jeder kennt es aber, die Versicherungsvertreter erzählen gewandt und lassen es erst gar nicht zu, dass Sie einen überprüfenden Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen werfen. Aber weshalb auch? Der Versicherungsfachangestellte hat Ihnen ja alles ganz (un-)genau erläutert und vor allem wollen Sie ja „lediglich“ für den Ernstfall Vorkehrungen treffen. Dieser Gedankengang ist allerdings grundliegend unpassend, denn viele Verträge sind mit massiven Bindungsklauseln gepaart. Daher ist es unabdingbar, einen (gründlichen) Blick ins Kleingedruckte zu werfen. Größtenteils ist es allerdings so, dass direkt bei dem Versicherungsvertreter bzw. bei dem Versicherungsunternehmen gekündigt werden muss, auch dieses ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt. Es deutet also alles darauf hin, dass wir im Grunde dem Kleingedruckten zu wenig Bedeutung schenken.
• zuerst an den Versicherungsberater bzw. -unternehmen wenden
• Kleingedrucktes des Vertrages aufmerksam und in Ruhe durchblättern
• vor Vertragsabschluss nach Kündigungsmodalitäten fragen bzw. nachlesen
Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?
Die niedergeschriebene Kündigung muss also in Textform erfolgen und sollte nicht per E-Mail oder Fax gesendet werden, da dies nicht legitim ist. Es bietet sich abschließend an, die Kündigung per Einschreiben an die Versicherer zu senden. Sollte es bei der Kündigung zu Lästigkeiten kommen, haben Sie als Versender einen Nachweis in den Händen, dass der Brief bei der Post von Ihnen aufgegeben wurde. Wertvoll wäre auch ein Rückschein zu fordern, so wissen Sie ganz verbindlich, dass der Adressart die Kündigung erhalten hat. Dieser muss durch den Rückschein den Eingang bestätigen. Der Ort sowie das Datum sind als Anhaltspunkt für den Kündigungszeitpunkt relativ. Daher lesen Sie dafür auch etwaige Absätze in den AGBs durch. Bei vielen Versicherungen bestimmt weder das Datum des Kündigungsschreibens, noch der Poststempel den Kündigungszeitpunkt, sondern einzig der Postzugang. Füllen Sie den Namen des Versicherungsunternehmens und die zuständige Abteilung, sowie eventuelle Adressenzusätze komplett aus. Haben Sie einen, für sich zuständigen Versicherungsberater, senden Sie das Schreiben „zu Händen an…“ oder „persönlich“. Damit sich die Bearbeitung nicht hinauszögert und der Kundenservice Ihre Kündigung rascher bearbeiten kann, ist es vornehmlich sinnvoll die Versichertennummer bzw. das Aktenzeichen mitzuteilen.
Weisen Sie in einem Zusatz ausführlich darauf hin, dass Sie um eine Eingangsbestätigung Ihres Schreibens bitten. Sie können auch fragen ob es möglich ist, diese Bestätigung per E-Mail zu erhalten. Für diesen Fall geben Sie Ihre derzeitige E-Mail Adresse an (falls bei der Versicherung noch nicht bekannt). Nutzen Sie ein gebotenes Onlineportal, lassen Sie Ihre persönlichen Angaben löschen. Als Kündigungszeitpunkt wird im Allgemeinen „zum schnellst möglichen Zeitpunkt“ oder andererseits „zum nächst möglichen Zeitpunkt“ angegeben. Damit Ihr Anliegen, das Versicherungsverhältnis zu kündigen bestätigt wird, müssen Sie diese noch mit eigenen Händen unterschreiben.
Bei diesem Kündigungsanschreiben gilt es als also einige Aspekte einzuhalten, damit die Kündigung auch ihre volle Wirkung erhält. So ist es wegweisend darauf Acht zu geben, dass folgende Faktoren niedergeschrieben werden müssen:
• Anschrift des Versicherungsunternehmen ggf. Name des Versicherungsvertreters
• Versichertennummer bzw. Aktenzeichen Kündigungsgrund
• Name, Vorname
• Anschrift
• Telefonnummer
• evtl. E-Mail Adresse
• Kündigungszeitpunkt
• eigenhändige Unterschrift
Was passiert im Anschluss?
Nach dem Eingang des Kündigungsschreibens und der Bearbeitung durch die Versicherungsangestellten, erhalten Sie für gewöhnlich eine Kündigungsbestätigung. Dieser Bestätigung können Sie dann das weitere Vorgehen ersehen. Es enthält Hinweise zu dem genauen Vertragsende, den aktuellen Rückkaufwert und etwaige Kosten die durch die frühzeitige Beendigung des Versicherungsverhältnisses entstehen. Des Weiteren wird Ihnen in diesem Schreiben genau erklärt, wie mit dem bis dato abgeführten Beiträgen weiter verfahren wird. Bei vielen Versicherungsanbietern werden im Falle eines Austrittes noch Bearbeitungsgebühren berechnet. Diese müssten Sie umgehend Überweisen. Sollten Sie dieser Forderung nicht nachkommen, drohen Ihnen zusätzliche Kosten.
• ggf. Kundenkonto ausgleichen
• anfallende Bearbeitungsgebühren begleichen
• Kündigungsbestätigung der Versicherung abwarten
• eigenes Bankkonto auf Zahlungseingang kontrollieren
• ggf. Kundenaccount im Internet selber deaktivieren und löschen lassen
Fazit:
Ehe Sie den Vertrag für eine private Pflegeversicherung abschließen, blättern Sie diesen nicht nur durch, sondern lesen Sie sich bitte auch die AGBs bezüglich einer Kündigung durch. Klären Sie etwaige Fragen umgehend, am besten noch vor Ort. Von Bedeutung ist es sowohl auf die Mindestvertragslaufzeit als auch auf die Kündigungsfristen zu achten. Das Kündigungsschreiben einer Pflegeversicherung ist in der Regel relativ leicht zu gestalten. Das Kündigungsschreiben hat zwingend schriftlich und selbstverständlich eigenhändig unterschrieben zu erfolgen. Es ist im Grunde nicht einmal nötig, einen Grund für die Kündigung anzugeben, es sei denn es handelt sich um Krankheit oder Tod. Zu Ihrer eigenen Absicherung ist es unabdingbar als Bescheinigung, den Brief per Einschreiben zu senden. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein möchten, schicken Sie Ihr Kündigungsschreiben sogar per Einwurfeinschreiben mit Rückschein. Diese Versandmethode ist zwar etwas teurer, kann allerdings wenn es zu Komplikationen mit der Versicherung hinterher sehr viel Geld sparen. Eventuell anfahlende Bearbeitungsgebühren umgehend an das Versicherungsunternehmen überweisen und das Versichertenkonto ausgleichen. Lassen Sie ein etwaig angelegten Kundenaccount deaktivieren bzw. umgehend löschen.
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