Infos und Tipps zur Kündigung der KFZ-Versicherung

 

Bei der Kfz Versicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Diese Autoversicherung haftet für Schäden am eigenen Auto, sowie bei Schäden die bei Dritten zu Stande kommen. Ein Pkw kann nur Zugelassen werden, wenn der Zulassungsstelle der Nachweis von der Versicherung vorgelegt wird.

 

 

Wann ist eine reguläre Kündigung möglich?


Eine reguläre Kündigung ist jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Für die meisten Versicherungsverträge würde dass der 30. November sein. Das heißt, dass Ihre Kündigung bis spätestens 30. November bei der Versicherung vorliegen muss. Wenn Sie diese Frist einhalten endet Ihr Versicherungsverhältnis am 31.12 und Sie können ab dem 01.01 des folge Jahres neu versichern lassen.
Manche Versicherungen bieten dagegen auch sogenannte unterjährige Verträge an. Der Unterschied besteht darin, dass diese Verträge nicht an ein Kalenderjahr gebunden sind, sondern regulär zwölf Monate.

Denken Sie daran, dass ein Versicherungswechsel der Kfz Zulassungsstelle mitgeteilt werden muss. Beachten Sie, dass es sich bei dem 30. 11 um einen Stichtag handelt. Fällt dieses Datum auf ein Wochenende, so muss die Kündigung bereits am vorhergegangenen Werktag bei der Versicherung eingegangen sein.

 

Warum die KFZ-Versicherung kündigen?


Die Kündigungsgründe für die Kfz Versicherung können so verschieden sein, wie die Anbieter an sich. Manche Mitglieder kündigen, weil es die persönliche und wirtschaftliche Lage nicht mehr zulässt ein Pkw zu unterhalten, oder bei dem derzeitigen Versicherer die etwaigen Gebühren nicht mehr bezahlen können. Andere Versicherte wechseln die Versicherung, weil sie mit dem Preis- Leistungsverhältnis nicht mehr zufrieden sind. Auch kann die Versicherung im Schadensfall gekündigt werden, hierbei kommt es nicht auf die Größe des Schadens.

  • Abmeldung des Pkw
  • finanzielle Gründe, Kfz Schadensfall (Sonderkündigungsrecht)
  • persönliche Gründe, unzufrieden mit den Leistungen
  • private Gründe, Vorstellung entsprach nicht den Tatsachen
  • gesundheitliche Gründe, Pkw kann oder darf nicht mehr geführt werden, kein Auto, dann auch keine Versicherung von Nöten.

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Versicherung kündigen möchte?


Am sinnvollsten ist es wenn Sie sich vor Vertragsabschluss erkundigen, wie es sich mit der Vertragslaufzeit verhält. Fragen Sie dafür bei Ihrer Kfz Versicherung nach. Heutzutage ist es aber leider fast schon üblich, die allgemeinen Geschäftsbedingungen nur querzulegen und zu ignorieren. Warum auch nicht? In erster Linie geht es ausschließlich darum, eine Versicherung für sein Kfz abzuschließen und endlich die Zulassung zu bekommen. Diese Gewohnheit ist leider grundliegend unpassend, denn manche Kfz Versicherungen sind an vertragliche Mindestlaufzeiten gebunden oder verfügen über sonstige Klauseln die Sie an die Versicherung binden.

Wie bei jedem Vertrag ist auch hier das A und O, einen (intensiven) Blick ins Kleingedruckte zu werfen. Bei den meisten Versicherungen ist es in der Regel so, dass Sie unmittelbar bei der Versicherung kündigen können. Ebenfalls ist dies in den AGBs abgedruckt. Es zeigt sich also abermals, dass wir alle dem Kleingedruckten viel zu wenig Aufmerksamkeit widmen. 

  • zuerst an die Versicherung wenden
  • bei zusätzlichen Fragen Zulassungsstelle kontaktieren
  • vor Vertragsabschluss nach Kündigungsmodalitäten fragen, (bei Unsicherheiten ist es angebracht sich diese genauestens erklären zu lassen bzw. nachzulesen)

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Ein besonderer Nachweis könnte durch die Auswahl der Zustellmethode bei dem Zustelldienst gewählt werden. Sollte es bei der Kündigung zu Unverständlichkeiten kommen, haben Sie einen Beweis in den Händen, dass Sie die Kündigung bei der Post aufgegeben haben. Zweckmäßig ist es wenn Sie sich für das Einschreiben mit Rückschein festlegen. Sie können so gewährleisten, dass der Empfänger die Kündigung auch erhalten hat. Dieser muss den Empfang persönlich bestätigen.

Der Ort und das Datum sind nicht ausschlaggebend für die Bemessung der Kündigungsfrist. Bei der Anschrift der Versicherung ist es wichtig den Namen vollständig auszuschreiben und ggf. die zuständige Abteilung (Kundenservice) mit hinzuschreiben. Damit sich die Bearbeitung Ihres Schreibens nicht hinauszögert und der Versichertenservice Ihre Kündigung schnellst möglich zuordnen kann, ist es das A und O Ihre Versicherten- bzw. Geschäftsnummer, mitzuteilen. In einem Absatz sollten Sie dazuschreiben, dass Sie erstens um eine Eingangsbetätigung Ihrer Kündigung bitten und zweitens von Rückgewinnungsmaßnahmen absehen.

Manche Versicherungsunternehmen bieten Ihren Versicherten obendrein ein Onlineportal an, in dem sie unteranderem aktuelle Nachrichten nachlesen können oder weitere Serviceangebote nutzen können. Deaktivieren Sie unbedingt ihren persönlichen Account und teilen der Versicherung mit, dass er Ihre persönlichen Daten endgültig löschen soll. Da in diesem Falle die E-Mail Adresse als bekannt gelten dürfte, brauchen Sie diese normalerweise nicht nochmals mitzuteilen.

Gründe, warum Sie die Versicherung aufkündigen brauchen nicht zwingend mit angegeben werden. Einzige Ausnahme besteht bei außerordentlichen Kündigungen, beispielsweise wegen einem Schadensfall. Als Kündigungszeitpunkt können Sie „Fristgerecht zum…“ oder „schnellst möglich“ angeben. Damit die Kündigung auch wirksam wird, müssen Sie diese persönlich unterschreiben.

Um Ihre Kfz Versicherung zu kündigen, gibt es ein paar Punkte die unbedingt in dem Schreiben enthalten sein müssen. Nachstehend haben Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte:

•    Ort und Datum
•    Anschrift der Kfz Versicherung
•    Versicherungsschein
•    Kfz Kennzeichen
•    persönlicher Ansprechpartner, wenn vorhanden
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    ggf. Kündigungsgrund
•    Hinweis, dass keine Kundenrückgewinnung gewünscht ist.
•    eigenhändige Unterschrift

Was passiert im Anschluss?


Nachdem Ihr Kfz Versicherer Ihre Kündigung erhalten hat, wird diese zuerst geprüft. Anschließend erhalten Sie in der Regel eine Kündigungsbestätigung.

Aus diesem Schreiben können Sie dann ersehen, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag ausläuft. Ferner erhalten Sie Kenntnis darüber, wie Sie sich gegenüber einer überlassenen Kfz Versicherungskarte zu verhalten haben. Bei manchen Versicherungsunternehmen müssen Sie die Karte zurückschickt, oder ggf. beim Vertragspartner direkt abgegeben. Sollte dem Anliegen der Versicherung nicht nachkommen, drohen Ihnen weitere Kosten, wie beispielsweise Entschädigung für die zur Verfügung gestellte Versicherungskarte oder andere Verzugsgebühren.

•    Kündigungsbestätigung abwarten
•    Versichertenkonto ausgleichen
•    Kundenaccount im Internet falls vorhanden deaktivieren und vom Versicherer komplett entfernen lassen
•    überlassene Versicherungskarte an Anbieter zurückschicken bzw. abgeben

 

Fazit:


Gerade bei der Kfz Versicherung ist es ausschlaggebend vor dem Unterschreiben des Vertrages das Kleingedruckte bzgl. der Kündigungsfristen zu lesen und auftretende Fragen umgehend zu klären. Beachten Sie sowohl die Vertragslaufzeiten als auch die Kündigungszeiten. Die Kündigung der Kfz Versicherung ist ebenso schnell geschrieben, wie das Unterzeichnen an sich. Also prinzipiell gänzlich unkompliziert. Die Kündigung hat unbedingt schriftlich und eigenhändig Unterschrieben zu erfolgen, hier ist je nach AGBs der Versicherung auch eine Kündigung per E-Mail möglich. Das heißt, Sie schreiben die Kündigung oder nutzen einen Vordruck, drucken diese aus, bestätigen diese durch Ihre Unterschrift und scannen sie wieder ein. Nun können Sie die Kündigung ganz bequem E-Mail an die Versicherung schicken. Es ist bei einer ordnungsmäßigen Kündigung nicht von Nöten einen Kündigungsgrund anzugeben.

Um zu umgehen, dass das Versicherungsunternehmen behauptet Ihre Kündigung nie erhalten zu haben, ist es sinnvoll auf die Versandmethode zu achten. Senden Sie Ihr Schreiben entweder per Einwurfeinschreiben oder noch besser als Einschreiben mit Rückschein. Nutzen Sie einen angebotenen Internetaccount, achten Sie darauf, dass Ihre personenbezogenen Daten umgehend gelöscht werden. Als Beweis kann es wichtig sein, die Kündigung via Einwurfeinschreiben oder sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Etwaige Automobilclubkarte umgehend an den Anbieter zurückschicken und einen eventuell bestehenden Kundenaccount umgehend löschen.

 

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