Infos und Tipps zur Kündigung der Reiseversicherung

 

Unter dem Begriff Reiseversicherung versteht man Versicherungsverträge die abgeschlossen werden um Risiken, die in Verbindung mit einer Reise entstehen können, abzudecken.

 

 

 

Verschiedene Arten der Reiseversicherung


Bei Reiseversicherungen handelt es sich um eine besondere Art von Versicherung, da diese im Grunde nur im Zusammenhang mit einer Reise abgeschlossen werden. Darunter fallen:

  • Reisekrankenversicherung, diese bewahrt Sie vor Kosten die für Ärzte, ambulante und stationäre Krankenhausaufenthalten, Medikamente und Rücktransporte anfallen können.

  • Reiserücktrittskostenversicherung, diese wird abgeschlossen um den Reisenden vor anfallenden Gebühren zu bewahren, die entstehen können, wenn dieser die gebuchte Reise nicht antritt.

  • Reiseabbruchversicherung, diese Art schützt den Urlauber vor drohenden Gebühren, bei Reisen die aus zwingenden Gründen abgebrochen werden müssen.

  • Reiseumbuchungsversicherung, muss eine Reise umgebucht werden entstehen Kosten. Diese werden mit dieser Versicherungsart gedeckt.

  • Reisegepäckversicherung, bis zu einer im Vorfeld festgelegten Grenze werden verlorene oder gestohlene Gepäckstücke ersetzt.

  • Reiseunfallversicherung, diese springt ein bei Unfällen, notwendigen Bergungen oder Rücktransporten, ebenso wie bei Unfalltod.

 

Gründe die Reiseversicherung zu kündigen


Im Grunde hängt es von der Vertragsart ab. Handelt es sich um einen normalen oder um einen Jahresvertrag? Der normale Vertrag wird für eine bestimmte Reise, das heißt bekannter Ort, bekannter Zeitraum festgelegt. Da der Zeitpunkt der Wiederkehr und somit das Ende der Reise bekannt ist, läuft der Vertrag am letzten Reisetag aus. Bei einem Jahresvertrag, handelt es sich um einen wie der Name schon sagt, mindestens zwölf Monate laufenden Vertrag. Soll die Versicherung gekündigt werden, muss diese spätestens drei Monate vor Vertragsende gekündigt werden.

•    private Gründe, es sind keine weiteren Reisen geplant
•    finanzielle Gründe, Beiträge können nicht geleistet werden
•    persönliche Gründe, Unzufriedenheit mit den Leistungen
•    gesundheitliche Gründe, Reisen sind aktuell und in Zukunft unmöglich
•    Todesfall

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Reiseversicherung kündigen möchte?


Empfehlenswert ist es, sich vor dem Gegenzeichnen des Versicherungsvertrages genauestens darüber zu erkundigen an wenn Sie sich im Falle einer Kündigung zu wenden haben. In den Vertragsklauseln ist ebenfalls nachzuvollziehen, wer der genaue Ansprechpartner in diesem Fall ist. Hierbei handelt es sich entweder unmittelbar um das Versicherungsunternehmen oder Ihren Versicherungsvertreter. Fragen Sie aber unter allen Umständen und unverzüglich, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen, wie es sich mit den Vertragslaufzeiten sowie den Kündigungsbedingungen verhält. Suchen Sie nach verborgenen Leistungseinschränkungsklauseln. Diese beinhalten etwa Vorerkrankungen, gefährliche Lebenssituationen ebenso wie Hobbies oder aber auch Reisen in Krisenländer und Kriegsgebiete. Bedenken Sie ferner, dass Sie die geleisteten Beiträge nicht im vollen Ausmaß erstattet bekommen. Dem zufolge müssen Sie möglicherweise mit hohen Einbußen rechnen. Wenden Sie sich an die Versicherung oder den Vertreter bei dem Sie die Reiseversicherung abgeschlossen haben und erkundigen Sie dort über das weitere Procedere.

•    Als erstes wenden Sie sich an das Versicherungsunternehmen bzw. den Vertragspartner
•    allgemeine Geschäftsbedingungen vorab durchlesen und ggf. erklären lassen
•    Bei Unklarheiten Servicetelefon der Versicherung nutzen

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Sollten Sie den Vertrag schon unterschrieben haben, bleiben Ihnen erfahrungsgemäß (je nach Versicherungsanbieter) noch 14 Tage Zeit, von dem Vertrag zurückzutreten. Diese Zurücknahme nennt sich „Widerrufsrecht“. Erkundigen Sie vor Vertragsabschluss ausdrücklich über Ihr Widerrufsrecht. Ist der Zeitraum des Widerrufsrechts vergangen, können Sie Ihre Versicherung nur noch „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ bzw. „zum schnellstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen. Das Kündigungsschreiben der Reiseversicherung ist zwar formlos muss aber auf alle Fälle schriftlich erfolgen. Es werden zumal weder E-Mail noch Fax oder gar telefonische Kündigungen akzeptiert.

Oftmals hören Sie Wochenlang nichts von Ihrer Versicherung bzgl. Ihrer Kündigung. Dann rufen Sie bei dem Unternehmen an, weil es Ihnen zu lange dauert und erfahren, dass Ihre Kündigung niemals eingegangen ist. Im schlimmsten Fall ist gegenwärtig auch noch die Kündigungsfrist vergangen und Sie sind erneut ein Jahr abhängig. Wenn Sie also gewährleisten möchten, dass Ihre Kündigung auch bei der Versicherung eingegangen ist, sollten Sie diese per Einwurfeinschreiben versenden. Sie können in Streitfragen nun nachweisen, dass Sie das Schriftstück bei der Post aufgegeben haben. Am zuverlässigsten ist es aber, wenn Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein schicken. Der gewaltige Vorteil hierbei besteht darin, dass ein Versicherungsmittarbeiter den Empfang mit seiner Unterschrift quittieren muss.

Sollte es zu Auseinandersetzungen zwischen der Versicherung und Ihnen kommen, weil hypothetisch die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, haben Sie so einen handfesten Beweis. Sie können dann Nachweisen, dass Sie die Kündigung an die Post weitergegeben haben und dass das Kuvert mit dem Schreiben an einen Versicherungsmitarbeiter übergeben wurde.

Erkundigen Sie sich im Vorfeld, an welche Abteilung Ihre Vertragskündigung geschickt werden muss. Handelt es sich bloß um den Kundenservice oder haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner? Haben Sie einen Berater der sich um Ihre Belange kümmert, können Sie ihm das Schriftstück auch „persönlich“ oder „zu Händen an…“ zustellen. So umgehen Sie das Drama, das Ihr Schreiben von Abteilung zu Abteilung gereicht wird und verloren geht. Manche Versicherungen bieten Ihren Versicherten ein Onlineportal an. Verlangen Sie das Versicherungsunternehmen dazu auf Ihre personenbezogenen Daten zu deaktivieren und zu löschen. Bitten Sie (trotz Einschreiben mit Rückschein) um eine nachweisbare Eingangsbestätigung per E-Mail.

Folgende Punkte müssen Sie in Ihrer Kündigung unbedingt niederschreiben:

•    Ort und Datum
•    Name des Versicherungsunternehmens
•    Anschrift des Versicherungsunternehmens
•    Abteilung bzw. Ansprechpartner
•    Vertragsnummer bzw. Versicherungsnummer
•    Nachname, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    E-Mail Adresse (falls vorhanden)
•    Kündigungszeitpunkt (meist zum nächstmöglichen Termin)
•    Eigenhändige Unterschrift

Was passiert im Anschluss?


Danach die Kündigung bei dem zuständigen Versicherungsunternehmen eingegangen ist und von den Mitarbeitern bearbeitet wurde, erhalten Sie in der Regel eine geschriebene Kündigungsbestätigung. Diesem Schreiben können Sie dann auch den exakten Zeitpunkt entnehmen an dem Ihr Vertrag ausläuft. Des Weiteren werden Sie noch auf etwaig offene Beiträge erinnert, die es gilt zu bezahlen.

Ferner werden Sie benachrichtigt, wie es sich mit den bis dahin abgeführten Beiträgen verhält. Meist wird Ihnen noch die Chance geboten bei Unklarheiten Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einzulegen. Durch diesen Widerspruch ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet Ihre Kündigung nochmals genauestens unter den Gesichtspunkten die Sie als Widerspruchsgründe angeben zu prüfen. Sollte die Kündigungsbestätigung ordnungsgemäß sein, gilt es nun schnellst erdenklich noch etwaig offen stehende Beiträge zu begleichen, da obendrein Verzugszinsen drohen. Auch bei einer Kündigung können Gebühren für die Bearbeitung anfallen, die es gilt unverzüglich zu zahlen.

Sollte es Ihre gegenwärtige finanzielle Lage nicht möglich machen, erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsunternehmen, ob es möglich ist die offenen Außenstände in Raten zu bezahlen. Optimal hierfür ist es ein realisierbares Angebot über eine ansprechende Ratenzahlung zu vereinbaren. Die Sie aber nicht in private finanzielle Schwierigkeiten bringen darf.

•    auf die Kündigungsbestätigung warten
•    Kundenaccount eigenständig deaktivieren und unter allen Umständen löschen lassen
•    offene Beiträge sowie ggf. anfallende Bearbeitungsgebühren bezahlen

 

Fazit:


Das Sie für den Ernstfall bei Reisen Vorkehrungen treffen möchten ist anerkennenswert. Denken Sie daran, dass sich die Beiträge mit der Zeit erhöhen können. Lässt Ihre finanzielle Lage eine stetige Beitragserhöhung zu, ohne dass Sie Ihr Existenzniveau ändern müssen? Denken Sie auch darüber nach, dass Sie nicht Ihre ganzen monatlichen Beiträge zurückerhalten. Sollten Sie vorübergehend Geld notwendig haben, kommen Sie an die Beiträge nicht ran. Kündigungen Sie am besten immer per Einschreiben mit Rückschein. Stellen Sie sich auf etwaige Bearbeitungsgebühren für Ihre Kündigung ein, die die Versicherung möglicherweise in Rechnung stellt.

 

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