Widerruf einer Hausratversicherung

Hausratversicherungen zählen zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt und geben Privatpersonen sowie Geschäftsinhabern die nötige Sicherheit, wenn in Wohnung oder Firma Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände beschädigt, verloren oder gestohlen werden. Des Weiteren umfassen Hausratversicherungen beispielsweise Schäden durch Vandalismus, Raub, Diebstahl, Feuer, Wasser, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Man muss jedoch bedenken, dass nicht jede Versicherung dieselben Leistungen beinhaltet und Verträge von Hausratversicherungen ganz unterschiedliche Versicherungshöhen beinhalten - welche das im Einzelnen sind, findet man jedoch meist erst im Kleingedruckten und im schlimmsten Fall erst dann, wenn die Versicherung für einen gewissen Schaden oder eine bestimmte Schadenshöhe nicht aufkommen will und der Vertrag längst schon unterzeichnet ist. Damit Sie Ihre überteuerte oder unterversicherte Hausratversicherung widerrufen können, finden Sie hier die wichtigsten Daten und Fakten auf einen Blick!

Wie kann ich eine Hausratversicherung widerrufen?

Wenn der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist eingelegt wird, kann dieser in der Regel sogar ohne die Angabe von Gründen erfolgen und ist relativ einfach einreichbar. Im Internet findet man dazu sogar Vordrucke, um den Widerruf bei der kürzlich abgeschlossenen Versicherungsgesellschaft einzureichen. Am besten sendet man diese jedoch per Einschreiben ein, damit man im Zweifel etwas in der Hand hat. Soll der Widerruf nach der Widerrufsfrist eingelegt werden, kann es eventuell zu Problemen kommen. Wer nach Ablauf der Widerrufsfrist widerrufen will, muss einen driftigen Grund dazu angeben!

Widerrufsfristen und Rückgabefristen von Hausratversicherungen

Laut 2 VVG §8 hat man nach Abschluss eines Hausratversicherungsvertrages und der Zustellung des Vertrages ein allgemeines Widerrufsrecht von zwei Wochen. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht zwangsweise am Tag der Vertragsunterzeichnung, sondern erst nach Aushändigung des Vertrages. Zur Wahrung der Frist genügt der Poststempel, welcher den Tag der Absendung datiert.

Rechtliches bezüglich des Widerrufs einer Hausratversicherung

Bei Versicherungen gilt eine große Regel - wer den ersten Beitrag für die Versicherung gezahlt hat, verzichtet auf sein Widerrufsrecht! Diese Regel nutzen sehr viele Versicherungsvermittler aus und nutzen dieses im Kleingedruckten festgeschriebene Gesetz gerne, um direkt bei Vertragsabschluss abzukassieren. Aus diesem Grund sollte man niemals direkt bei Abschluss der Versicherung die erste Versicherungsrate in bar zahlen! Das Widerrufsrecht entfällt jedoch auch, wenn der Versicherungsschutz ab dem Tage der Vertragsunterschrift gilt oder die Vertragsdauer ohnehin weniger als einen Monat besteht. Wird in einem Vertrag nicht ausführlich auf die Widerrufsfrist hingewiesen oder dafür unterschrieben, so beläuft sich die Widerrufsfrist sogar auf 30 Tage. In diesem Fall können selbst schon gezahlte Versicherungsprämien bei der Versicherung geltend gemacht werden - jedoch nur dann, wenn in dieser Zeit noch kein Versicherungsschutz bestand!

Was ist beim Widerruf einer Hausratversicherung zu beachten?

Damit der Widerruf der Hausratversicherung rechtlich und gesetzlich korrekt abläuft finden Sie hier einen Überblick, was Sie beim Widerruf Ihrer Hausratversicherung beachten sollten!

- nie bei Vertragsabschluss die erste Versicherungsprämie bezahlen
- Widerrufserklärungen immer spätestens einen Tag vor Fristende bei der Post einreichen
- nur per Einschreiben versenden
- alle wichtigen Daten wie Kundennummer, Adresse und Ansprechpartner datieren

 

Diese Hausratversicherungen wurden vor kurzem widerrufen

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