Infos und Tipps zum Widerruf der Mitgliedschaft in einer Hilfsorganisation

Immer öfter siehst Du in den Straßen Informationsstände von Hilfsorganisationen, die mit meist angeworbenen Mitarbeitern teilweise sehr aggressiv um eine Spende oder um eine Mitgliedschaft werben. Als Laie weißt Du häufig nicht, wie seriös die betreffende Hilfsorganisation ist. Doch auch, wenn die Ziele der Organisation tatsächlich einen guten Zweck haben, können einige Methoden der Werber in vielen Fällen als nicht seriös bezeichnet werden. Sie verdienen durch das Anwerben von Mitgliedern Provisionen und sind oftmals noch nicht einmal selbst Mitglied der betreffenden Organisation. Für eine neue abgeschlossene Mitgliedschaft hast Du das Recht auf Widerruf.

Widerruf oder Kündigung?

Um eine Mitgliedschaft, die Dir von aggressiven Werbern aufgedrängt wurde, zu widerrufen oder zu kündigen, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Ob Du überhaupt die Mitgliedschaft durch einen Widerruf auf die Schnelle beendigen kannst, ist von der jeweiligen Hilfsorganisation abhängig. Wenn Du an der Haustür, in der Fußgängerzone oder am Telefon überrumpelst wurdest, eine Mitgliedschaft in einem ausschließlich gemeinnützigen Verein abzuschließen, besitzt Du kein Recht auf Widerruf. In dem Fall musst Du Deine Mitgliedschaft kündigen. Für Mitgliedschaften in Vereinen, die Dir an der Haustür an einem Informationsstand oder am Telefon untergejubelt wurden, besteht nur ein Widerrufsrecht, wenn Dir als Mitglied eine Gegenleistung angeboten wird.

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen zum Widerruf von Mitgliedschaften in Hilfsorganisationen

Ein Recht auf Widerruf hast Du beispielsweise, wenn ein Tierschutzverein eine Verlosung von Gutscheinen für Tierfutter durchführt oder Dir einen Vorteil durch Deine Mitgliedschaft gewährt. In dem Fall kannst Du Deine Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wurde Dir die Mitgliedschaft am Telefon angedreht, hast Du noch länger Zeit. Die Frist für den Widerruf beginnt erst, nachdem die Hilfsorganisation bestimmte Informationspflichten Dir gegenüber erfüllt hat. Wenn Du allerdings eine Fördermitgliedschaft bei einem Verein abgeschlossen hast, die sich ausschließlich für wohltätige Zwecke einsetzt, hast Du kein Recht auf einen Widerruf. In dem Fall musst Du Deine Mitgliedschaft bei der Hilfsorganisation fristgerecht zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Hat der Werber jedoch falsche Angaben über die Verwendung der Fördergelder gemacht, kannst Du die Mitgliedschaft anfechten. Auf alle Fälle solltest Du immer die Werbeaussagen, die von der Organisation auf Flugblättern und Printmedien gemacht werden, so genau wie möglich überprüfen.

Fristen und die Form des Widerrufs einer Mitgliedschaft

Die gesetzliche Widerrufsfrist für Haustürgeschäfte und für den Abschluss an Informationsständen beträgt 14 Tage. Deinen Widerruf musst Du per Einschreiben an den Vorstand der Hilfsorganisation richten. Mit dem Widerruf solltest Du gleichzeitig eine von Dir erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. Werden trotz Widerrufs weiterhin Spenden- oder Mitgliedsbeiträge von der Organisation von Deinem Girokonto abgebucht, musst Du Dich an eine Verbraucherschutz-Organisation wenden, um die nötigen Informationen zu bekommen. Eine der besten Lösungen ist, wenn Du eine Spende für einen gemeinnützigen Zweck machen möchtest, Dich vorher beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) über die Seriosität des betreffenden gemeinnützigen Vereins, zu informieren. Falls Du Deine Mitgliedschaft beenden willst, findest Du im Internet Musterschreiben für Widerruf und Kündigung, die Du Dir ausdrucken und anschließend ausfüllen und absenden kannst. Einen Widerruf oder eine Kündigung an einen Verein solltest Du immer per Einschreiben mit Rückschein versenden.

 

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