Reiseversicherung widerrufen
Abo Manager hilft beim Widerruf der Reiseversicherung
Infos und Tipps zum Widerruf einer Reiseversicherung
Nach Angaben der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) gaben die Deutschen im Jahr 2014 knapp 90 Milliarden Euro für mehrtägige Reisen aus. Viele Urlauber sichern sich daher bei Versicherungen gegen Fälle von Krankheit, Tod, Arbeitslosigkeit, Gepäckverlust und anderes ab. Eine große Anzahl an scheinbar undurchdringbaren Policen lässt den Eindruck eines Tarifdschungels bei Verbrauchern entstehen. Manche fühlen sich daher unmittelbar nach Abschluss über den Tisch gezogen, bedienen aber weiterhin ihre Jahrespolice. Dass sie dieses gar nicht müssen, sondern sich mit einem Widerruf aller Pflichten entheben können, ist vielen gar nicht bewusst.
Einen Widerruf formulieren
Gehörst auch Du zu obigem Kreis und möchtest kurz nach Abschluss einer Reiseversicherung wieder aussteigen? Ärgerst Du dich über die viel zu hohen Versicherungsbeiträge oder hast erst nach Abschluss die Ausnahmeklauseln wahrgenommen? Kein Problem! Mit einem Widerruf bist Du den schlechten Vertrag gleich wieder los. Fertige am Besten schriftlich einen Brief an deinem PC an. Als Formulierung kann etwa herhalten: "Hiermit widerrufe ich meine Vertragserklärung zu meiner Reiseversicherung unter der V.-Nr. xyz." Das Kürzel "xyz" musst Du durch deine Vertragsnummer ersetzen. Diese findest Du in den Vertragsunterlagen. Du kannst gerne auch andere Formulierungen verwenden. Es muss für den Empfänger allerdings immer klar erkennbar sein, was Du willst. Ein Widerruf ist auch telefonisch möglich. Allerdings ist hierbei nicht immer die Nachweisbarkeit gegeben. Wenn Du auf Nummer sicher gehen möchtest, verwende ein Einschreiben mit Rückschein. Ein letzter Tipp: Kontrolliere bei einem Brief, ob deine Unterschrift vorhanden ist, weil sonst eigentlich keine Willenserklärung zustande gekommen ist.
Unbedingt die Frist einhalten
Einer der wichtigsten Aspekte eines Widerrufs stellt die Einhaltung der Frist dar. Diese beträgt gewöhnlich zwei Wochen. In den Vertragsunterlagen kann aber auch etwas anderes festgelegt sein. Innerhalb der Zeitdauer muss ein Schreiben dem Versicherer zugestellt werden. Eine Rücksendung aller erhaltenen Unterlagen reicht nicht aus. Nach Angaben von Stiftung Warentest und anderer ist das Unternehmen sogar verpflichtet, auf das Widerrufsrecht hinzuweisen. Der Blick in die Vertragsunterlagen lohnt sich also in jedem Fall. Unterlässt er einen Hinweis oder sind die aufgeführten Informationen unvollständig, kannst Du sogar bis zu einem Jahr nach der ersten Beitragszahlung aussteigen. Führt die Police beispielsweise andere Angaben auf als der Antrag, kannst du bis zu vier Wochen nach Erhalt widersprechen. Da sich hierzu eine Reihe von einschlägigen Gerichtsurteilen aufgetan haben, lohnt vielfach die Einholung einer Rechtsberatung bei den Verbraucherzentralen oder bei Rechtsanwälten. Wenn die Reiseversicherung sofort schützen soll, greift streng genommen kein Widerrufsrecht, sondern ein Rücktrittsrecht. Dieses beträgt aber auch 14 Tage und beginnt nach Empfang des Versicherungsscheins. Begründungen sind dem Versicherungsgeber in keinem Fall darzulegen.
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