Sonnenstudio Mitgliedschaft widerrufen
Abo Manager hilft beim Widerruf der Sonnenstudio Mitgliedschaft
Infos und Tipps zum Widerruf eines Sonnenstudio Vertrages
Was wird einem alles versprochen, um Mitglied zu werden! Es wird einem beispielsweise im Sonnenstudio versichert, dass man bei Vertragsschließung excluxiv im "Members Club" eine spezielle Sonnenbank bekommt, die für alle Hauttypen geeignet ist und somit schonend zur Haut ist. Hier wird die Haut automatisch gescannt und die Besonnung spezifisch auf den eigenen Hautton angepasst. Geworben wird auch mit den Vorteilen von Solarien, dass die Haut bei regelmäßigen Sonnen vor ständigen Verbrennungen im Sommer schütze und bei Hautproblemen wie zum Beispiel Neurodermitis unterstützend helfen kann. Doch in der Realität sieht es nun anders aus. Man hat es einmal übertrieben und denkt sich, der Sommer kommt bald und findet zahlreiche andere Gründe, um nicht mehr ins Sonnenstudio zu gehen. Doch ist es möglich den Vertrag mit dem Sonnenstudio zu widerrufen?
Das Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht meist nur unter bestimmten, gesetzlich geregelten Voraussetzung oder aber, wenn es vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde. Laut § 355 Abs. 2 BGB beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage, wenn du bereits bei deinem Vertragssschluss über dein Vertragswiderrufsrecht aufgeklärt wurdest. Bekommst du diese Information erst später, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Das Widerrufsrecht besteht also, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist.
Wie widerrufst du richtig?
In den Verträgen, in denen dies der Fall ist bedarfst du laut §355 BGB ohne Begründung innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Widerruf einlegen, dies muss in schriftlicher Form per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen. Der Fristablauf kann aber auch unterbleiben, wenn du vom Sonnenstudio beispielsweise nicht ordnungsgemäß über dein Widerrufsrecht belehrt worden bist, denn ohne diese ordnungsgemäße Belehrung läuft die Frist des Widerrufs nach §355 Absatz 4 BGB niemals ab.
Welche Vorraussetzungen gibt es für den Widerruf?
Generell steht dir nach dem deutschen Recht aber auch ein Widerruf zu, wenn du beispielsweise einen Vertrag auf der Grundlage eines Vertreterbesuches abgeschlossen hast, das sogenannte Haustürgeschäft (vgl. §312 BGB) oder aber wenn ein sogenannter Fernabsatzvertrag vorliegt, das heißt wenn der Vertrag per Fernkommunikationsmittel wie Telefon, E-Mail oder SMS abgeschlossen wurde. (vgl. §312b BGB). Wenn man allerdings direkt im Sonnenstudio den Vertrag unterzeichnet hat, so steht leider kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Wenn dann auch im Vertrag kein Widerrufsrecht gewährt wird, ist ein Widerruf aussichtslos. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht wäre aber eventuell denkbar, wenn der Vertragspartner, also das Sonnenstudio, seine vertragliche Pflichten nicht oder nur schlecht erfüllt. Ein Rücktritt wäre auch denkbar, wenn du selbst oder dein Partner beruflich versetzt wird und von daher unvorhersehbar das Studio nicht mehr genutzt werden kann. In allen anderen Fällen müssen laut Gesetz Verträge eingehalten und erfüllt werden!
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