Bahncard widerrufen

Abo Manager hilf Dir die Bahncard zu widerrufen

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So widerrufst Du das Bahncard Abo

Eine Bahncard kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie alle anderen Verträge auch wiederrufen werden. Das ist aber nur in absoluten Ausnahmefällen so, da die Deutsche Bahn eine Klausel in ihrem Vertrag für einen Widerruf nicht vorgesehen hat. Wichtig ist, dass der Widerruf schriftlich erfolgt und die gesetzliche Frist eingehalten wird. Die Bahn stellt für diesen Fall besondere Vordrucke bereit, die online oder per Post an die Deutsche Bahn, Frankfurt gesendet werden können. Zur besseren Zuordnung solltest Du deine Bahncard-Nummer auf dem Schreiben vermerken, damit der Widerrufs schnell bearbeitet werden kann.

Möglichkeiten, die Bahncard zu widerrufen

Um eine Bahncard zu widerrufen ist es also wichtig, ein Schreiben zu verfassen, in dem Du von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst und den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufst. Bitte um eine schriftliche Bestätigung, damit Du auf der sicheren Seite bist. Die Bahn stellt spezielle Formulare bereit, die direkt bei der Deutschen Bahn oder online erhältlich sind. Führe dazu noch einen triftigen Grund an, warum Du vom Vertrag zurücktreten möchtest.

Welche Widerrufsfristen und Rückgabefristen müssen beachtet werden?

Ein Widerruf ist in der Regel nur in den ersten 14 Tagen möglich. Hierfür muss ein zwingender Grund vorliegen. Wurde die Bahncard direkt am Schalter bestellt, ist lässt sich die DB nicht auf einen Widerruf ein. Es handelt sich bei der Bahncard immer um einen Vertrag von einem Jahr, der frühzeitig vor Ablauf gekündigt werden kann. Ansonsten würde sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängern.

Rechtliche Möglichkeiten

Für den Widerruf der Bahncard gibt es keine rechtlichen Möglichkeiten. Auf dem Vertrag oder in den AGBs ist kein Hinweis über eine Widerrufsfrist zu finden. Daher ist die Möglichkeit eines Widerrufs nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Hast Du die Bahncard bestellt und bezahlt und nicht per Post erhalten, oder wurdest Du nachweislich arglistig getäuscht, kannst Du auf jeden Fall versuchen, den Vertrag zu Widerrufen. Hierbei wären Zeugen für den Vorfall natürlich sehr hilfreich.

Was muss bei einem Widerruf beachtet werden?

Bei einem Widerruf solltest Du beachten, dass Du diesen möglichst innerhalb der ersten vierzehn Tage nach Abschluss des Vertrages einreichst. Ein Grund des Widerrufs sollte vermerkt sein. Achte darauf, dass Du zeitnah eine Bestätigung über Deinen Widerruf erhältst.

Voraussetzungen für einen Widerruf

Bist Du nachweislich falsch beraten worden, dann kannst Du versuchen, die Bahncard zu widerrufen. Da die Deutsche Bahn meistens auf ihr Recht besteht, dass es für die Leistung der Bahncard kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt, kannst Du immer noch einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und zur Not anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 

Diese Bahncards wurden vor kurzem widerrufen

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