Infos und Tipps zum Widerruf deiner Lebensversicherung

Wer eine Lebensversicherung abschließt, sichert damit sich selbst (Erlebensfall- bzw. Kapitallebensversicherung) oder seine Familie für den Fall seines Todes (Todesfallversicherung) ab. Doch es gibt Situationen im Leben, die es erfordern, sämtliche zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel mobilisieren zu müssen. Hierzu gehört auch die Kündigung einer Lebensversicherung. Doch gerade bei einer Kapitallebensversicherung sind die möglichen Erträge aufgrund der hohen Zinsen besonders lukrativ, sodass Alternativmöglichkeiten zur Kündigung in Betracht gezogen oder bestimmte Faktoren bei der Kündigungen beachtet werden sollten, um den finanziellen Verlust so gering wie möglich zu halten.

Lebensversicherung kündigen - Voraussetzungen und Alternativmöglichkeiten

Wer mit dem Gedanken spielt, seine Lebensversicherung zu kündigen, tut es in der Regel aus zwei Gründen: entweder benötigt der Versicherungsnehmer dringend Geld oder er kann die Versicherungsbeiträge nicht mehr aufbringen. Doch die Kündigung einer Lebensversicherung ist mit vielen Nachteilen verbunden: Zum einen ist die Vorsorge fürs Alter bzw. die Absicherung von Angehörigen im Todesfall nicht länger gewährleistet, zum anderen ist der Rückkaufwert einer Lebensversicherung viel niedriger als die Summe der bereits eingezahlten Beitragsprämien. Zudem musst Du dich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen, wenn Du zum späteren Zeitpunkt einen neuen Versicherungsvertrag abschließen willst. Der Neuabschluss ist zumeist mit höheren Beiträgen verbunden, zudem fallen erneut Abschlussgebühren an.

Alternativmöglichkeiten zu einer Kündigung der Lebensversicherung

1) Prämienanpassung:
Um die Höhe deiner derzeitigen Beitragszahlung zu reduzieren, kannst Du mit deinem Versicherer eine zeitweise Reduzierung der Beitragshöhe vereinbaren. Durch die Beitragsanpassung bei gleichbleibender Versicherungslaufzeit ist zwar dein Versicherungsschutz gemindert, dennoch profitierst Du weiterhin von dem Leistungsumfang deiner Lebensversicherung.

2) Prämienfreistellung:
Alternativ zur Kündigung kannst Du bei deinem Versicherer eine Prämienfreistellung beantragen. In diesem Fall wird dein Versicherungsvertrag nicht gekündigt, sondern ohne Beitragszahlung bis zu einem bestimmten, vertraglich vereinbarten Zeitpunkt (zumeist sechs oder 12 Monate) fortgeführt. Auf Basis der bereits eingezahlten Beiträge wird eine neue - etwas kleinere - Versicherungssumme ermittelt, die am ursprünglich vereinbarten Vertragsende bzw. im Todesfall ausbezahlt wird.

3) Teilzahlungsoptionen:
Je nach Vertrag und Tarif, räumen viele Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit ein, Teilauszahlungen in Anspruch nehmen zu können.

4) Teilrückkauf:
Du kannst deinen Lebensversicherungsvertrag auch teilweise kündigen (Teilrückkauf). Hierbei bleibt die Vertragslaufzeit und die aktuelle Prämienhöhe bestehen, lediglich die Versicherungsleistung wird um den Auszahlungsbetrag entsprechend gekürzt.

5) Lebensversicherung beleihen:
Je nach Vertragsart hast Du die Möglichkeit, deinen Lebensversicherungsvertrag zu beleihen. Die Beleihung einer Lebensversicherung nennt man auch Vorauszahlung bzw. Policendarlehen und ist bei manchen Versicherungsanbietern bereits ab 1.00. Euro Rückkaufwert möglich. Die Beleihung ist maximal bis zur Höhe des aktuellen Rückkaufwertes deiner Lebensversicherung möglich.

Achtung: Die Zinsen bei einem Beleihungsvertrag sind zumeist höher als die Ertragszinsen für deinen Lebensversicherungsvertrag, sodass Dir durch die Beleihung Verluste entstehen können. Ferner musst Du dich bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, steuerlich beraten lassen. Denn die Beleihung eines Lebensversicherungsvertrages geht in manchen Fällen mit höherer Besteuerung einher.

 

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