Infos und Tipps zum Widerruf der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu der Invaliditätsabsicherung, die am besten noch in den jungen Jahren abzuschließen ist. Doch es muss immer damit gerechnet werden, dass auf Grund verschiedener Umstände die Police einfach zu teuer werden kann und schließlich unbezahlbar wird. Hierbei wäre es am sinnvollsten, die Berufsunfähigkeitsversicherung einfach widerrufen zu können. Doch ist dies überhaupt möglich? Und wenn doch, welche sind die Folgen? Schließlich kann das jahrelang eingezahlte Geld nicht einfach verschwinden, wenn man sich dazu entschieden hat, die Versicherung abzurufen. Zumindest sind dies die Fragen, die dabei aufkommen. Hier haben wir die wichtigsten Fakten zusammengefasst, die dieses Thema näher erläutern.


Wichtiges zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann entweder als Zusatzversicherung oder als selbstständige Versicherung abgeschlossen werden. Als Zusatzversicherung wird sie meist zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen.

Zwar gibt es den Begriff "Berufsunfähigkeit" im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung, doch dies bezieht sich nur auf Personen, die vor dem 2. Januar 1961 zur Welt gekommen sind. Für alle anderen ist der Schutz ziemlich begrenzt im Rahmen der gesetzlichen Versicherung. Daher greifen viele Menschen zu der Möglichkeit, selbst eine private Versicherung abzuschließen, um sich damit rechtzeitig abzusichern. Denn man weiß nie, was im Laufe der Jahre passieren kann und ob man tatsächlich solch eine Versicherung brauchen kann. Die Statistiken jedenfalls sprechen dafür, eine solche Versicherung abzuschließen.

Kann die Berufsunfähigkeitsversicherung widerrufen werden?

Wenn du die Police nicht weiter bezahlen kannst, kann dieses Thema ziemliche Kopfschmerzen bereiten. Dabei hat vor 21 Jahren das Versicherungsgesetz durch die Forderung der EU durch Nachbesserungen den Schutz des Verbrauchers zusätzlich verbessert. Es ist jedoch leider oft der Fall, dass davon nicht Gebrauch gemacht wird. Der Grund dafür ist simpel Unwissenheit.

Das Widerrufen einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Bis zum Ende 2004 hatten die Verbraucher einer Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung eine 14-tägige Frist, um die Versicherung zu widerrufen. Anschließend wurde diese Frist auf 30 Tage verlängert. Laut Versicherungsvertragsgesetz besteht mindestens ein Jahr lang keine Möglichkeit dazu, die Versicherung zu widerrufen, nachdem die 30-tägige Frist abgelaufen ist. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer mindestens ein Jahr lang an die Versicherungsgesellschaft gebunden ist und so lange Prämien einzahlen muss.
Doch dies muss nicht unbedingt der Fall sein. Denn es gibt noch andere Möglichkeiten, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu widerrufen.

Sonstige Möglichkeiten, die Berufsunfähigkeitsversicherung los zu werden

Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast und die 30-tägige Frist für das Widerrufungsrecht abgelaufen ist, könnte es unter Umständen sein, dass du den Versicherungsvertrag weiterhin anfechten kannst.

Jede Versicherungsgesellschaft ist dazu verpflichtet, dir vor der Antragstellung das Produktionsinformationsblatt sowie die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen auszuhändigen. Wenn du jedoch feststellst, dass irgend ein dieser Schriftstücke fehlt, kannst du den Vertrag anfechten. Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen. Den Vertrag kannst du somit nicht anfechten, wenn du ihn direkt bei der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hast, wenn du schriftlich auf diese Schriftstücke verzichtet hast oder das sog. "Invitatio-Modell" gewählt hast.
Ansonsten kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach Ende jedes Versicherungsjahres gekündigt werden. Wenn die Prämien nicht bezahlt werden, ist dies auch früher möglich. Dies betrifft jedoch den Fall, wenn man sich schriftlich nicht für einen bestimmten Zeitraum an die Versicherung gebunden hat.

 

Diese Berufsunfähigkeitsversicherungen wurden vor kurzem widerrufen

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