Zeitungsabo widerrufen

Abo Manager hilft beim Widerruf des Zeitungsabos

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Zeitungsabo-Widerruf - Tipps und Informationen


Abonnements von Zeitungen lassen sich widerrufen. Es ist dabei unwichtig ob diese an der Haustür, im Internet oder am Telefon abgeschlossen worden sind. Ein abgeschlossenes Zeitungsabonnement können Verbraucher nach den Vorschriften geltend für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen widerrufen. Das Widerrufsrecht besteht auch, wenn das Abonnement im Internet, per Telefon oder in schriftlicher Form zustande gekommen ist. Zudem besteht ein Widerrufsrecht, wenn das Abo bis zum ersten Kündigungstermin, der möglich ist, mehr als 200 Euro kostet. Einzelne Bestellungen von Zeitungen sind nicht widerrufbar, auch dann nicht, wenn sie am Telefon abgeschlossen wurden.

Wie kann ich ein Zeitungsabo widerrufen?

Am besten Du verfasst ein Schreiben und sendest es per Einschreiben an die Zeitungsfirma. Das Schreiben muss keine Begründung enthalten, warum Du das Abo widerrufst.

Hier ein Beispiel für ein Zeitungsabo Widerrufsschreiben

Thomas Mistermann, Straße/Hausnummer, PLZ undOrt

Adresse Ort, und Datum, sowie die Vertragsnummer des Abos


Widerruf meines Abonnements

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache hiermit von meinem Recht des Widerrufs Gebrauch und löse den am Tag/Monat/Jahr mit Ihnen geschlossenen Vertrag fristgerecht auf.
Bitte bestätigen Sie mir die Wirksamkeit des Widerrufs.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Widerrufsfristen und Rückgabefristen

Für jeden Abonnent einer Zeitung gilt: Die Frist für einen Widerruf beträgt mindestens 14 Tage und beginnt ab dem Zeitpunkt, wenn der Leser die erste Zeitung erhalten hat, allerdings nicht bevor er ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. Das heißt für Zeitungsabonnements, die nicht in Geschäftsräumen geschlossen wurden, dass der Verbraucher über das Widerrufsrecht ausreichend informiert werden muss. Entweder erfolgen diese Informationen auf Papier oder, wenn der Leser zugestimmt hat, auf einem dauerhaften Datenträger. Bei Aboverträgen, die telefonisch oder online abgeschlossen wurden, reicht es auch, wenn die vom Gesetz geforderten Informationen zum Widerrufsrecht vorgelesen werden oder auf der Internetseite einzusehen sind.

Rechtliches bezüglich des Widerrufs

Der Kunde muss über sein Widerrufsrecht informiert werden. Eine Widerrufsbelehrung muss einige Punkte enthalten, wie zum Beispiel, dass ein Widerrufsrecht besteht und dass der Widerruf ohne Begründung ausgeübt werden darf und dieser in Textform erklärt werden kann. Zudem muss klar definiert werden, an welche Anschrift der Widerruf gehen muss und die
Dauer und den Beginn der Widerrufsfrist, sowie den Namen des Unternehmers.

Was ist beim Widerruf zu beachten?

Für den Widerruf des Zeitungsabos reicht eine Nachricht in Textform, entweder per E-Mail, Post oder Fax. Von dem Widerrufsrecht kannst du innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Vertrags beziehungsweise bis 14 Tage nach Erhalt der Widerrufsbelehrung Gebrauch machen. Das Absendedatum gilt für die Einhaltung der Frist gilt.

Voraussetzungen für einen Widerruf

Um ein Widerrufsrecht für ein Zeitungsabo zu nutzen, muss der Vertrag ausserhalb von Geschätsräumen abgeschlossen worden sein. Zum Beispiel, wenn Du bei einem Vertreter auf der Straße einen Vertrag für ein Zeitungsabo gemacht hast.

Wenn Du das Abo über das Internet, per E-Mail oder per Bestellkarte abgeschlossen hast, ist der Widerruf des Zeitungsabos nur möglich wenn das Abo mehr als 200 Euro kostet, bis zum ersten Kündigungstermin.

 

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