Infos zum Widerruf von Energie Verträgen

Seit mehreren Jahren kennen die Preise für Energie wie Wasser, Strom und Gas nur einen Weg, nämlich nach oben. Als Kunde hat man die Möglichkeit und das Recht, frei seinen Energieanbieter auswählen zu können. In der Praxis bedeutet dies, man darf die Anbieter vergleichen und wechseln. Doch was ist wenn man falsch wechselt oder es sich einfach anders überlegt? Nachfolgend findet man dazu Informationen, welche Rechte Du als Kunde dann hast.

Widerrufsrecht bei Energieverträgen

Seit Juni 2014 hat jeder Kunde bei Abschluss von einem Energievertrag, egal ob es sich um Wasser, Strom oder Gas handelt, ein Recht auf einen Widerruf. Wer seit diesem Zeitraum, egal ob Online oder bei einem Vertriebspartner einen Energieliefervertrag abeschließt, wird automatisch auch über sein Widerrufsrecht informiert. In dieser Erklärung steht im Detail genau, wie und in welchem Zeitraum man seinen Energievertrag widerrufen kann. Diese Information vom Widerrufsrecht ist ein fester Vertragsbestandteil, alles andere ist gesetzlich unzulässig. Doch aber Achtung, dass Widerrufsrecht kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung.

Wann kommt das Widerrufsrecht zur Anwendung?

Grundsätzlich gilt, dass Widerrufsrecht kommt immer nur dann zur Anwendung, wenn der Vertrag im Sinne eines Fernabsatzes abgeschlossen wurde. Dies bedeutet, der Vertrag darf nicht innerhalb der Geschäftsräume des Anbieters abgeschlossen sein. Vielmehr muss der Vertrag, zum Beispiel über das Internet oder über einen Vertreter zustande gekommen sein. Erst dann hast Du als Kunde ein Widerrufsrecht, dass Du ausüben kannst.

Nur so ist ein Widerruf auch wirksam

Wenn Du als Energiekunde deinem neuen Energievertrag widerrufen möchtest, so musst Du hierbei einiges beachten. So kann man den Widerruf schriftlich bei seinem neuen Energieanbieter einreichen. Ganz wichtig für den Kunden, man muss keinen Grund für den Widerruf gegenüber den Energieanbieter angeben. Dies gilt auch, wenn dein Energieanbieter nach dem Grund nachfrägt. Es reicht völlig aus, wenn man in seinem Widerruf schreibt: "Hiermit möchte ich den am XX.XX.XXXX abgeschlossenen Energievertrag, gemäß meinem Widerrufsrecht widerrufen". Damit der Energieanbieter den Widerruf auch zuordnen kann, darf man die Vertragsdaten nicht vergessen. Schriftlich kann man den Widerruf dann via E-Mail, Fax oder über den Postweg an seinen Anbieter senden. Abseits der schriftlichen Variante, kann man seinen neuen Energievertrag auch mündlich, zum Beispiel telefonisch widerrufen. Doch bei dieser Variante sollte man vorsichtig sein, den im Zweifelsfall hat man keinen Beweis das man seinen Vertrag widerrufen hat. Im schlimmsten Fall wäre man dann für einen längeren Zeitraum an den Vertrag gebunden. Den das Widerrufsrecht ist nicht unbegrenzt gültig, den es gibt Fristen die Du als Kunde einhalten musst. Welche Fristen das sind, kannst Du nachfolgend erfahren.

Diese Fristen müssen beim Widerruf eingehalten werden

Wie bei jedem Fernabsatzvertrag, gilt auch bei abgeschlossenen Energieverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Für Kunden bedeutet dies, nach Abschluss des Vertrages hat man ein Zeitfenster von genau 14 Tagen wo man jederzeit den Vertrag widerrufen darf. Wird die Frist von 14 Tagen überschritten, verliert man automatisch sein Widerrufsrecht. Es gelten dann nach Ablauf vom Widerrufsrecht die regulären Vertragsbedingungen und dementsprechend auch die Kündigungsbedinungen. Aufgrund dieses begrenzten Zeitraum sollte man sich gut überlegen, bereits schon im Vorfeld, ob man einen neuen Energievertrag möchte oder nicht.

 

Diese Energie Anbieter wurden vor kurzem widerrufen

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