Server Hosting widerrufen
Abo Manager hilft beim Widerruf des Server Hosting
Rechte beim Server Hosting
Server Hosting und Webhosting sind zwei unterschiedliche Leistungen und haben insofern nichts gemeinsam. Beim Webhosting handelt es sich um einen online Speicherplatz für die eigene Website. Je nach Dienst werden unterschiedliche Leistungen angeboten. Der sogenannte Webhost befindet sich auf einem Server, welcher wiederum von mehreren Kunden geteilt wird. Beim Server Hosting wird ein kompletter Server gemietet. Meist setzten unternehmen auf einen solchen Server. Nicht nur Seiten werden auf einem solchen Server gelagert, sondern auch Daten die z. B.: für mehrere Mitarbeiter zugänglich sind. Mehrere Aspekte können zu fristlosen Kündungen durch den Anbieter oder auch Kunden führen. In diesem Artikel werdet Ihr über alle wichtigen Punkte zu den Verträgen und Kündigungen informiert.
Kündigungen seitens der Anbieter
Auch der Anbieter/Hostingprovider kann einen Vertrag fristlos und vor Ende einer Vertragslaufzeit kündigen. Dies bezieht sich aber nicht nur auf nicht bezahlte Rechnungen. Betreiber eines Servers sind dazu verpflichtet, die Serversoftware regelmäßig zu aktualisieren und alles daran zu setzten, dass die Sicherheit gewährleistet wird. Wird zum Beispiel ein Server durch einen Hacker angegriffen, der wiederum diesen missbraucht um Spammails zu versenden oder Angriffe durchzuführen, so muss der Verantwortliche sofort reagieren. Ist der Serverbetreiber dazu nicht der Lage, kann die Aufgabe an das Hostingunternehmen übergeben werden, welches aber dazu berechtigt, ist diese Leistung in Rechnung zu stellen. Wird seitens des Betreibers nichts unternommen, so kann der Server stillgelegt werden. Im schlimmsten Fall kann eine fristlose Kündigung von der Hostingfirma ausgesprochen werden. Ein Betreiber sollte aber die Möglichkeit bekommen seine Daten zu sichern, tut er dies im vorgegebenen Zeitraum nicht, dann sind die Daten verloren. Wird der Server mit den darauf liegenden Daten ohne jegliche Vorwarnung gelöscht, so ist dieser Vorgang nicht rechtens.
Widerruf oder nicht erbrachte Leistungen
Nach Vertragsabschluss hat man immer noch die Möglichkeit den Vertrag in einer gewissen Zeit zu widersprechen. In der Regel wird ein Zeitfenster von zwei Wochen gegeben, einige Anbieter bieten auch längere Fristen an. Anschließend muss der Vertrag komplett erfüllt werden. Wegfall vom Internetzugang oder ein Umzug sind keine Gründe für eine Sonderkündigung.
Serverpakete zeichnen sich von der Leistung aus. Dazu gehört die Kapazität der Festplatte, Arbeitsspeicher sowie ähnliche Hardwarevorgaben. Werden diese nicht erfüllt, dann kann der Kunde kündigen. Bei technischen Ausfällen muss der Provider reagieren, werden die nach mehrmaliger Aufforderung und einer bestimmten Zeit nicht beseitigt, dann kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dazu gehören auch längere Ausfallzeiten (Geschwindigkeit, offline) der Server. Ansonsten gelten die gleichen Gesetze wie bei anderen Vertragsbindungen. Bei Hostern kommt hinzu, dass diese unterschiedliche Inhalte auf den Servern ausschließen können. Manche AGBs untersagen das speichern von erotischem Inhalt, kommt der Beitreiber diesem nicht nach, dann kann der Betreiber den aktuellen Vertrag kündigen.
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