Information zu ACE Mitgliedschaft kündigen
Mitgliedschaft und Kündigung
Der ACE Auto Club Europa e.V. gehört zu den größten Automobil Clubs Europas. Zu den Leistungen des Automobilclubs gehören selbstverständlich die Pannen- und Unfallhilfe rund um die Uhr, Rücktransport von Fahrzeugen und Kranken aus dem Ausland, Rechtshilfe in Verkehrsrechtsstreitigkeiten oder Beistand für Marder- und Wildschäden, Glasbruch oder andere Schäden. Neben der Basismitgliedschaft für Private bietet der ACE Club auch Firmenmitgliedschaften Daneben können zusätzliche Leistungen hinzugebucht werden. Als "Kunde" des ACES Auto Clubs ist man gleichzeitig Mitglied in dem eingetragenen Verein. Die Rechtsverhältnisse der Mitglieder und dem ACE bestimmen sich somit nach den Vorschriften für Vereine nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 21 ff. BGB) und der Satzung des Vereins. Die Mitgliedschaft beginnt nach der Satzung mit dem gewünschten Eintrittsdatum oder mit Ablauf des Tages, an dem die Erklärung beim ACE eingegangen ist. Die Beendigungsgründe für eine Mitgliedschaft sind ebenfalls in der Satzung aufgeführt.
Austritt und andere Beendigungsgründe
Die Satzung des ACE Auto Clubs sieht es vor, dass die Mitgliedschaft durch Tod, Austritt, Beitragsrückstand, durch Ausschluss wegen Verstoßes gegen die Satzung oder wegen vereinsschädigenden Verhaltens erlischt. Neben dem regulären Austritt sind somit einige Sonderfälle geregelt. Wenn man von Kündigung spricht, ist in aller Regel der Austritt des Mitglieds gemeint. Der Austritt aus dem Auto Club erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand, wobei die Erklärung mindestens drei Monate vor Schluss des Kalenderjahres dem Verein zugehen muss. Die Leistungs- und Beitragsordnung kann dabei vorsehen, dass der Austritt eine bestimmte Mindestdauer der Mitgliedschaft voraussetzt. Eine entsprechende Regelung ist in der Beitragsordnung des ACE tatsächlich enthalten. Die Mitgliedschaft kann danach in der Regel frühestens zum 31. Dezember des nächsten Kalenderjahres, das auf das Eintrittsjahr folgt, gekündigt werden. Dies gilt auch für die Prämien aller Zusatzleistungen des Mitglieds. Für besondere Aktionen kann der Vorstand abweichende Regelungen treffen, sog. Sonderkündigungsrechte vorsehen. In jedem Fall gilt auch hier das allgemeine Sonderkündigungsrecht, wonach eine Kündigung möglich ist, wenn die Fortsetzung für das Mitglied unzumutbar ist.
Form des Austritts
Das Erfordernis der Schriftlichkeit nach der Satzung ist grundsätzlich mit einfachem Brief erfüllt. Dies ist jedoch auch dann erfüllt, wenn der Austritt per Telefax erfolgt, nicht jedoch bei einem E-Mail Austritt. In jedem Fall sollte man den Sendebericht aus Beweisgründen aufbewahren bzw. die Austrittserklärung noch einmal zusätzlich per eingeschriebenen Brief übermitteln. Dies gilt insbesondere dann, wenn es mit der Einhaltung der Kündigungsfrist sehr eng wird, damit keine Streitigkeiten über deren Einhaltung im Nachgang auftreten.