Nürnberger Lebensversicherung » mit Abo-Manager kündigen

 

Nürnberger Lebensversicherung: Alle wichtigen Informationen 2016

Vor allem für Familien ist eine gute Grundabsicherung in der heutigen Zeit unumgänglich, um finanziell über die Runden zu kommen. Fällt der Hauptverdiener aus – beispielsweise durch einen Todesfall –, kann dies für dessen Familienangehörige den finanziellen Ruin bedeuten. Der Abschluss einer Lebensversicherung, die die Hinterbliebenen finanziell absichert, ist daher eine gute Entscheidung.

Wenn Sie nach einem Versicherer suchen, welcher Ihnen hervorragende Leistungen verspricht, sollten Sie sich einmal das Angebot der Nürnberger Lebensversicherung anschauen. Zum fairen Preis werden Ihnen hier umfangreiche Versicherungsleistungen angeboten, damit Ihre Angehörigen rundum gut versorgt sind, sollte es zum schlimmsten Fall kommen.

Sie haben bereits einen Vertrag bei der Nürnberger Lebensversicherung und möchten diesen kündigen? Generell stellt dies kein Problem dar. Jedoch geben wir zu bedenken, dass eine Kündigung unter Umständen mit finanziellen Nachteilen verbunden ist. Nachfolgend erklären wir Ihnen, welche Auswirkungen eine Kündigung der Lebensversicherung hat. Des Weiteren möchten wir Ihnen die verschiedenen Tarife der Gesellschaft vorstellen.

 

Informationen zur Nürnberger Versicherungsgruppe

Bei der Nürnberger Versicherungsgruppe handelt es sich um ein Versicherungsunternehmen, dessen Sitz in Nürnberg ist. Gegründet wurde die Aktiengesellschaft im Jahr 1884. Das Unternehmen beschäftigt derzeit rund 5.300 Mitarbeiter im Innen- und Außendienst und bietet verschiedene Versicherungspolicen an.

Die Leitung des Unternehmens obliegt Armin Zitzmann, der zugleich Vorstands Vorsitzender ist. Vorsitzender im Aufsichtsrat ist derzeit Dr. Hans-Joachim Rauscher.

Ebenfalls zur Nürnberger gehört die GARANTA Versicherung.

(Quelle: Wikipedia)


Sollten Sie Verträge mit der Gesellschaft abschließen, können Sie diese unter anderem unter „MeineNürnberger“ einsehen. Dort erhalten Sie eine praktische Soforthilfe, sollten Sie Fragen zu den Versicherungen haben.

 

Die Lebensversicherungen der Nürnberger

Die Nuernb Versicherungsgruppe bietet verschiedene Tarife an, die je nach Risikogruppe gewählt werden können. Hierzu gehören:

  • Kapitalbildende Lebensversicherungen
  • Risikolebensversicherungen
  • Vermögenswirksame Leistungen als LV
  • Spezielle Produkte für Beamte im öffentlichen Dienst

Bereits ab einem geringen Jahresbeitrag erhalten Sie eine umfangreiche Risikolebensversicherung, die der Hinterbliebenenabsicherung dient und daher sinnvoll ist.

Nachfolgend möchten wir Ihnen die Vorteile der Nürnberger Risikolebensversicherung aufzeigen:

  • Gleichbleibende oder fallende Versicherungssumme
  • Absicherung von zwei Personen in einem Vertrag möglich
  • Günstige Tarife für bestimmte Gruppen – wie beispielsweise Nichtraucher
  • Vereinbarung einer lebenslangen Todesfallabsicherung möglich
  • Möglichkeit des Umtausches in eine kapitalbildende Lebensversicherung
  • Beitragszahlungen als laufende Zahlung oder Einmalzahlung möglich
  • Zusatzversicherungen können eingeschlossen werden

(Quelle: www.nuernberger.de)


Personenversicherungen, wie die Lebens-Versicherung oder die Berufsunfähigkeit, aber auch die Unfallversicherung, dienen nicht nur dem persönlichen Schutz für Angestellte, die den Vertrag abschließen, sondern auch für deren Angehörige. Schließlich stellen Sie beispielsweise eine Art Kindervorsorge bzw. den Ernstfallschutz dar.

Sofortservice, Schadenservice und eine gewünschte Vertragsauskunft erhalten Sie unter der Rufnummer

0911 5310

 

Die Nürnberger Lebensversicherung kündigen: Das ist zu beachten

Obwohl eine Lebensversicherung sehr sinnvoll ist, sind Sie selbstverständlich nicht Ihr Leben lang verpflichtet, diese zu nutzen, sodass Sie die Nürnberger Lebensversicherung kündigen können.

Gründe, aus denen sich Versicherungsnehmer zur Kündigung entscheiden, gibt es zur Genüge. Während einige Versicherte die Beitragszahlungen finanziell nicht mehr aufbringen können, kann auch eine Veränderung der familiären Situation oder der Umstand, einen günstigeren Versicherer gefunden zu haben, zu einer Kündigung des Vertrages führen. Auch die Ratings der Agentur Franke und Bornberg tragen ab und zu dazu bei, dass sich Kunden für einen neuen Versicherer entscheiden.

Ehe Sie sich zur Kündigung entschließen, sollten Sie jedoch bedenken, dass dies einige Nachteile mit sich bringen wird. Beispielsweise verschenken Sie bares Geld, wenn Sie die Nürnberger Lebensversicherung vorzeitig kündigen, denn Sie erhalten längst nicht alle gezahlten Beiträge ausgezahlt und auch auf Versicherungsleistungen können Sie im Falle einer Kündigung in der Regel nicht hoffen. Sollten Sie eine Kapitallebensversicherung besitzen, gehen Ihnen des Weiteren die Garantiezinsen verloren. Ehe Sie sich für eine Kündigung entscheiden, sollten Sie das Risiko demzufolge abwägen.

Wenn Sie aus finanziellen Gründen aktuell nicht in der Lage sind, die Lebensversicherungsbeiträge zu bedienen, können Sie den Vertrag für eine gewisse Zeit beitragsfrei stellen oder die Versicherung beleihen. Ist die Kündigung nicht abzuwenden, lohnt es sich für Sie möglicherweise mehr, wenn Sie den Vertrag an eine spezialisierte Firma verkaufen, da Sie hierdurch mehr Rendite erhalten.

 

Wie führe ich die Kündigung durch?

Sollten Sie sich dennoch für eine Kündigung entscheiden, weil Sie einen günstigeren Anbieter gefunden haben oder den Vertrag nicht mehr benötigen, müssen Sie einiges beachten:

1. Sie müssen die Kündigungsfrist einhalten

Wie lang diese ist und zu wann Sie den Vertrag mit der Nürnberger Lebensversicherung kündigen können, entnehmen Sie der entsprechenden Police. Grundsätzlich muss das Schreiben spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist bei der Nürnberger Versicherungsgruppe eingehen. Es reicht somit nicht, wenn Sie es an diesem Tag in die Post geben.

2. Kündigen Sie schriftlich

Grundsätzlich müssen Sie den Versicherungsvertrag schriftlich kündigen, am besten per Post mit Einschreiben / Rückschein oder per Fax mit Sendebericht. Rückschein und Sendebericht dienen der Eingangsbestätigung beim Unternehmen.

3. Geben Sie Ihre persönlichen Daten und die Versicherungsnummer ein

Dies ist wichtig, damit das Unternehmen die Kündigung Ihrem Vertrag zuordnen kann.

4. Die Kündigung richten Sie an folgende Adresse:

Nürnberger Lebensversicherung AG
Ostendstraße 100
90334 Nürnberg

Auch das Ratgeberhaus wird Ihnen in den verschiedenen Versicherungs Sparten weiterhelfen.

 

Kündigung mit Abo-Manager

Sofern Sie keine Zeit oder Lust haben, sich mit dem Verfassen der Kündigung an die Nürnberger Lebensversicherung zu beschäftigen, können Sie den Abo-Manager nutzen. Mit uns kündigen Sie innerhalb weniger Minuten. Nutzen Sie hierzu unser praktisches Musterschreiben, in welches Sie lediglich die benötigten Daten einfügen. Wir übersenden das Schreiben per Fax an eine geprüfte Nummer und bieten Ihnen diesbezüglich die Kündigungsgarantie an. Sie erhalten per E-Mail eine entsprechende Sendebestätigung.

Nach Eingang des Schreibens bei der Gesellschaft wird sich auch die Nürnberger Lebensversicherung mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Kündigungswunsch zu bestätigen.

Mit Abo-Manager können Sie auch alle anderen Verträge kinderleicht kündigen, beispielsweise, wenn Sie eine Photovoltaikversicherung haben, die Sie nicht mehr benötigen. Auch ein Beamtendarlehen, eine Versicherung für ein Betriebsgebäude, eine betriebl. Altersvorsorge, eine Sachversicherung, eine Aktie, die Berufsunfähigkeitsversicherung oder einen Handyvertrag kündigen Sie mit unseren passenden Musterschreiben kinderleicht.

 

Nutzen Sie den Widerrufsjoker

Bedenken Sie, dass eine Kündigung nicht immer notwendig ist, und zwar dann nicht, wenn Sie den Vertrag erst kürzlich abgeschlossen haben. Unter Umständen können Sie nämlich statt einer Kündigung einfach in Widerspruch gehen. Welches Widerspruchsrecht Sie haben und wie lang die Widerspruchsfrist ist, entnehmen Sie den Vertragsunterlagen. In diesen ist in der Regel eine Widerspruchsbelehrung enthalten, die Ihnen aufzeigt, bis wann Sie dem Vertrag widersprechen können. Der BGH hat diesbezüglich in der Vergangenheit einige Grundsatzurteile gefällt.