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CARO Autovermietung: Alle Wichtigen Infos

Um in einem fremden Ort schnell von einem Ort zum anderen zu kommen, eignet sich ein Mietwagen. Hierbei spielt der Vertrag eine wesentliche Rolle, wobei das Hauptaugenmerk auf der Mietzeit und der Übergabe des Fahrzeugs liegt. Bei der CARO Autovermietung bekommen Sie einen Mietwagen, der aufgrund seines einwandfreien Zustands überzeugt. Sauberkeit und Professionalität erhalten bei dem Unternehmen einen hohen Stellenwert.

 

Wie präsentiert sich die Mietzeit der Wagen?

Neben dem Unternehmen CARO Autovermietung steht die Verantwortung der Kunden im Mittelpunkt. Sobald Sie ein Auto mieten, bestätigen Sie mit der Unterzeichnung des Vertrags die vorgegebenen Richtlinien. Dazu gehört, dass Sie den Wagen in einem einwandfreien Zustand zurück zur Vermietung bringen. Ebenso erhält die vollständige und ordentliche Ausstattung des Autos eine hohe Priorität. Sie sorgen für den Umstand, dass sich sämtliche Zubehörteile sowie die Zulassungs-Bescheinigung I in dem Fahrzeug befinden. Bei einem Verlust eines Fahrzeugteils haften Sie als Mieter des Wagens.

Die Mietgebühr des Autos beginnt und endet an im Vorfeld festgelegte Stationen. Zu den Aspekten gehören beispielsweise bestimmte Ortschaften oder Adressen. Wissen Sie bereits, dass Sie die vereinbarte Mietzeit überschreiten, holen Sie die Zustimmung der CARO Autovermietung ein. Ohne diese Einwilligung gilt eine Zeitüberschreitung als Vertragsbruch, sodass im schlimmsten Fall eine Geldstrafe auf Sie zukommt. Zudem erhält der Vermieter des Autos die Erlaubnis, es auf Kosten des Mieters abschleppen zu lassen. Danach gelangt es in die CARO Autovermietung.

Eine zusätzliche Nutzung des Wagens stellt Ihnen der Vermieter in Rechnung. Des Weiteren steht es den Mitarbeitern der Autovermietung zu, das Fahrzeug jederzeit in Besitz zu nehmen. Das geschieht, sobald die Laufzeit des Vertrags endet. Neben einer kurzfristigen Nutzung gilt dieser Grundsatz ebenso für eine langfristige Miete. Hierbei nimmt der Vermieter das Auto in Beschlag, wenn Sie mit den Mietzahlungen mehr als eine Woche im Rückstand sind. Zudem informieren Sie die CARO Autovermietung, sobald Sie absehen, dass Sie den Zahlungen aus speziellen Gründen nicht nachkommen.

 

Was gibt es bei der Fahrzeugnutzung zu beachten?

Ausschließlich die in dem Vertrag genannten Fahrer erhalten die Berechtigung, das Auto zu benutzen. Bei einer Anmietung durch eine Firma, führen fest angestellte Berufsfahrer den Wagen. Bei der Übergabe des Fahrzeugs zeigen Sie als Mieter eine gültige Fahrerlaubnis vor. Zusätzlich besteht die Notwendigkeit, einen Personalausweis oder Reisepass zu präsentieren. Die Tatsache liegt daran, dass bei speziellen Fahrzeug-Gruppen Beschränkungen bei dem Alter sowie beispielsweise der Dauer des Besitzes existieren.

Vor der Reservierung eines Wagens lesen Sie sich die Bestimmungen durch oder fragen sie telefonisch ab. Besteht für Sie nicht die Möglichkeit, die bereits genannten Dokumente vorzuzeigen, bleibt dem Vermieter die Option, von dem Vertrag zurückzutreten. Ihnen als Mieter bleiben in diesem Fall keine Ansprüche auf Schadensersatz. Wissen Sie, dass Sie den gemieteten Wagen an eine Drittperson abtreten, geben Sie die relevanten Informationen an. Beispielsweise wenden Sie sich telefonisch an die CARO Autovermietung. Zu den zählen diese Auskünfte:

  • der Name des zusätzlichen Fahrers,
  • das Alter, wobei die Drittperson über ein Lebensalter von 21 Jahren verfügt,
  • ob der nicht im Vertrag genannte Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt,
  • ob der Interessent bereits eine einjährige Fahrpraxis aufweist
  • sowie ob der Drittfahrer die im Vertrag festgehaltenen Mietbedingungen kennt.

Das Handeln des zusätzlichen Fahrers vertreten Sie wie Ihr eigenes Verhalten. Zudem erhalten Sie mit der Unterzeichnung des Vertrags keine Erlaubnis, das Auto für gewerbliche Zwecke zu nutzen. Gleichzeitig sehen Sie davon ab, mit dem Fahrzeug an Motorsport-Veranstaltungen, Fahrzeug-Tests oder Fahrschul-Übungen teilzunehmen. Mit einer Weitervermietung des Wagens machen Sie sich eines Vertragsbruchs schuldig.

 

Welche Pflichten kommen mit der Miete auf Sie zu?

Während der Dauer der Fahrzeugmiete übernehmen Sie die Verpflichtung, den Wagen schonend zu behandeln. Zudem beachten Sie sämtliche fällige Inspektionen, um den einwandfreien Zustand des Autos zu gewährleisten. Des Weiteren halten Sie sich an die Verkehrssicherheit und kontrollieren regelmäßig den Wasser- und Ölstand sowie den Reifendruck des Wagens. Sobald Sie ein Problem an dem Auto feststellen, beachten Sie die Anweisungen der Betriebsanleitung. Hierbei besteht für Sie die Notwendigkeit, eine Überbeanspruchung des Fahrzeugs zu vermeiden.

Stellen Sie das Auto ab, verschließen Sie es ordnungsgemäß und achten darauf, dass das Lenkradschloss einrastet. Tritt aufgrund eines Versäumens Ihrerseits ein Schaden auf, übernehmen Sie für diesen die volle Haftung. Das gilt in Situationen, in denen Sie bereits eine Gebühr zu der Haftungs-Beschränkung zahlten. Bei einer Reparatur suchen Sie die nächste Vertragswerkstatt auf. Wissen Sie, dass die anfallenden Maßnahmen mehr als 100 Euro kosten, holen Sie im Vorfeld das Einverständnis des Vermieters ein.

Passiert Ihnen mit dem Auto ein Unfall, schalten Sie unverzüglich die Polizei ein. Zusätzlich bestehen Sie darauf, dass es zu einer Protokollierung eventueller Schäden kommt. Gleiches geschieht bei:

  • Diebstahl
  • Brand
  • Raub
  • oder einem Wildunfall

Des Weiteren erhalten Sie die Pflicht, die CARO Autovermietung über jeden Schaden zu informieren. Sämtliche Einzelheiten teilen Sie den Mitarbeitern des Unternehmens spätestens zwei Tage nach Eintritt der Beschädigung mit. Diese Regel gilt im gleichen Fall, wenn es sich um einen kleinen oder selbst verschuldeten Schaden handelt. Hierbei tragen Sie als Mieter die Beweislast, sofern die Polizei den Unfall nicht aufnimmt.

Im gleichen Fall obliegt es Ihnen, Zeugen für Diebstahl oder Schäden namentlich zu notieren. Des Weiteren achten Sie darauf, deren Adresse in Erfahrung zu bringen. Geschieht das nicht, besteht die Möglichkeit, dass Sie für jegliche Beschädigung haften. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs achten Sie auf einen vollen Kraftstoff-Tank. Kommt es zu einer verlängerten Mietzeit, erhält die CARO Autovermietung das Recht, eine Nutzungs-Entschädigung zu erheben. Diese beträgt die Höhe einer zuvor vereinbarten Fahrzeugmiete.

 

Welche Zahlungs-Bedingungen bestehen?

Den im Vorfeld bestimmten Mietpreis zahlen Sie bereits bei der Anmietung des Autos. Ausschließlich bei einem Kredit besteht die Möglichkeit, die Bezahlung nach der Mietzeit zu tätigen. Bei mehreren Mietern kommt es zu einer Haftung als Gesamtschuldner. Bei einem Zahlungsverzug erhalten Sie Mahnungen, die mit speziellen Mahnkosten einhergehen. Sämtliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrags halten Mieter und Vermieter in einer schriftlichen Form fest. Bei einer mündlichen Absprache erhalten Sie keine Garantie auf Erfüllung.

Mit dem Abschluss eines Vertrags erklären Sie sich mit einer Erhebung und Speicherung der persönlichen Daten einverstanden. Hierbei achtet die CARO Autovermietung auf die geltenden rechtlichen Bestimmungen. Somit dienen Ihre Angaben ausschließlich der Vertrags-Abwicklung und der Wahrung der berechtigten Interessen.

Quelle:

https://www.caro.info/mietbedingungen