Information zu Fidor Bank Konto kündigen
Wie kann ich bei der Fidor Bank kündigen?
Was ist bei der Kündigung zu beachten?
Wo muss die Kündigung hin?
Gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten bzw. Fristen?
Allgemeines rund um die Fidor Bank AG
Die Fidor Bank AG ist eine deutsche Bank, die Ihr Geschäft rein über das Internet führt. Der Sitz der Bank ist in München und mit circa 30 Mitarbeitern gehört Sie zu den kleinsten Deutschen Banken. Im Jahr 2003 wurde die Fidor Bank AG gegründet und seit 2007 ist sie börsennotiert. Das Angebot der Bank richtet sich an Geschäfts- sowie Privatkunden. Seit März 2010 setzt die Fidor Bank auf E-Wallet-Angebote (wie zum Beispiel das FidorPay-Konto).Durch dieses Angebot möchte sich die Bank am Markt etablieren. Für Privatkunden gibt es eine Auswahl an Konten. Tagesgeldkonten und Festgeldkonten mit Laufzeiten von 3 bis 48 Monaten, sowie Sparbriefe und verschiedene Anlageangebote sind neben dem klassischen Girokonto und die Inanspruchnahme von Krediten erhältlich. Für Geschäftskunden gibt es neben Finanzierungsprodukten ein spezielles E-Commerce Firmenkonto. Diese Produkte sind mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank verbunden. Es ergeben sich folglich Fragen, die hier beantwortet werden:
Wie kann ich bei der Fidor Bank kündigen?
Es gibt nach § 18 AGB (Kündigungsrechte des Kunden) ein Kündigungsrecht des Kunden, welches jederzeit ausgesprochen werden kann. Gibt es jedoch abweichende Kündigungsregelungen müssen diese eingehalten werden.
Was ist bei der Kündigung zu beachten?
Zunächst muss berücksichtigen werden, dass gesetzlichen Kündigungsrechte unberührt bleiben. Wichtig ist folgendes Kriterium: Die Kündigung muss schriftlich ausgesprochen werden! "Die Vereinbarung kann gemäß Teil A, § 4 Ziffer 2 der AGB vom Kunden in Textform jederzeit und von der Fidor Bank mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform gemäß Teil A, § 4 Ziffer 3 der AGB gekündigt werden."(Auszug aus der AGB)
Wo muss die Kündigung hin?
Die Kündigung ist an die Bank zu richten. Die Adresse der Bank lautet:
Fidor Bank AG
Sandstraße 33
80335 München
Gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten bzw. Fristen?
Natürlich finden Sie, wie bei jeder Bank üblich, Sonderkündigungsmöglichkeiten und Fristen die beachtet werden müssen. Bei der Anlage von Online Sparbriefen ist dies im § 4 der AGB geregelt. Folgende Sonderkündigungsmöglichkeiten und Fristen sind bei Abschluss eines Online Sparbriefes zu beachten(Auszug aus der AGB):
"1. Die Vertragslaufzeit muss mindestens 3 Monate und kann derzeit maximal 5 Jahre betragen. Die Fidor Bank behält sich die Erweiterung und Einschränkung des Laufzeitangebots jederzeit vor. Abgeschlossene Sparbriefe sind mit ihrer abgeschlossenen Laufzeit gültig. Es gelten für Neuabschlüsse immer die im Preis-/Bonusverzeichnis genannten Laufzeiten und Konditionen.
2. Der Sparbrief ist während der Laufzeit für beide Seiten grundsätzlich unkündbar. Für den Todesfall des Kontoinhabers wird nach vollendeter Erbenlegitimation ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
3. Rechtzeitig vor Laufzeitende wird ein Wiederanlageangebot an den Sparbriefinhaber versendet. Der Sparbriefinhaber kann dieses Angebot zur Wiederanlage annehmen oder eine Weisung zur Auflösung erteilen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird das Gesamtguthaben automatisch fällig und auf das FidorPay-Konto überwiesen, sofern Fidor kein anderslautender Auftrag vorliegt. Bei einer Wiederanlage wird ein neuer Sparbrief gemäß der vom Kunden angenommenen Bedingungen emittiert.
4. Die Bank ist nur gegen Vorlage der Sparbriefurkunde zur Leistung verpflichtet."