Information zu Continentale Kfz-Versicherung kündigen
Wie sehen die Kündigungsfristen aus?
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Wie kann ich meine Kfz-Versicherung bei der Continental kündigen?
Kfz-Versicherungen können im Allgemeinen immer schriftlich gekündigt werden. Eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam. Die Kündigung sollte am besten auf dem postalischen Weg geschehen. Doch bevor die Kfz-Versicherung gekündigt wird, sollte man sich um eine andere Versicherung bemühen. Dabei empfiehlt es sich im Internet einen günstigeren Versicherungstarif und eventuell auch bessere Leistungen zu suchen. Ein Vergleich über alle Versicherungen nimmt einen viel Arbeit ab. So kann man in Ruhe entscheiden, ob sich eine Kündigung tatsächlich lohnt. Ein Anruf bei der Versicherung reicht zur Kündigung nicht aus. Ganz sicher ist bei Kündigungen immer ein Einschreiben mit Rückschein. Außerdem sollte man bei der Kündigung der Kfz-Versicherung immer um eine schriftliche Bestätigung bitten. Vielleicht kann man auch schon vor der Kündigung mit den Versicherer sprechen, so erspart man sich möglicherweise späteren Ärger. Der Abschluss von Versicherungen bei teuren Autos ist mit einem besonderen Risiko behaftet, so können bei der Kündigung bspw. Probleme auftauchen.
Wie sehen die Kündigungsfristen aus?
Die Kfz-Versicherung läuft immer vom 01.01 bis 31.12. eines jeden Jahres. Die Kündigungsfrist endet immer am 30. November eines Jahres. Das heißt, das Kündigungsschreiben muss spätestens an diesem Tag bei der Versicherung vorliegen. Wird diese Frist verpasst, verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr und wird erst im darauffolgenden Jahr gültig. Es gibt allerding auch Versicherungsverträge, bei denen die Laufzeit nicht mehr dem Kalenderjahr identisch ist. Doch die Kündigungsfristen sind bei diesen Verträgen ähnlich, auch diese müssen einen Monat vor Vertragsablauf gekündigt werden. Kauf man sich ein gebrauchtes oder neues Fahrzeug, dann kann man die Versicherung dafür selber bestimmen. Dazu braucht man nur eine eVB-Nummer zu beantragen, die man der Zulassungsstelle vorzeigt. Die vertraglichen Einzelheiten werden durch den Versicherer abgeklärt.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Geht ein Schreiben von der Versicherung ein, dass der Beitrag erhöht wurde, dann kann man innerhalb von vier Woche kündigen. So hat man die Möglichkeit, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Wenn ein Unfall selber verschuldet wurde, und man dadurch in eine andere Schadensfreiheitsklasse eingestuft wurde, dann kann man nur von dem regulären Kündigungsrecht Gebrauch machen. Das Sonderkündigungsrecht kommt hier nicht zum Tragen. Die neue Versicherung wird sich in dem Fall von der alten Versicherung die aktuelle Schadensfreiheitsklasse bestätigen lassen. Vielleicht kann trotz einer Höherstufung von der neuen Versicherung profitieren, bspw. durch einen günstigeren Tarif. Dies kommt in vielen Fällen vor. Verkauf man ein Auto, dann ist keine Kündigung bei der derzeitigen Versicherung notwendig.