Süwag

Kündigungsadresse:

Süwag Energie AG

Schützenbleiche 9-11
65929 Frankfurt am Main


Telefon:69 3107-0
Fax:69 3107-2686
Diese Adresse von Süwag
haben wir zuletzt geprüft am:

12.05.2024

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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Süwag

Die Süwag ist eine Tochter der RWE. Das Unternehmen bietet in verschiedenen Bundesländern die Versorgung mit Energie an. Dabei handelt es sich hier um einen Stromversorger wie auch einen Gasanbieter. In vielen Orten ist zudem die Süwag der Grundversorger und damit die erste Wahl bei einem Neubezug.

Die Tarife der Süwag in Strom wie auch Gas sind von den Laufzeiten her ähnlich. Daher erfolgt auch eine recht gleiche Kündigung. Diese sollten Sie schriftlich an das Unternehmen richten. Wer ein Kundenzentrum in der Nähe hat, kann auch dieses aufsuchen und die Kündigung persönlich abgeben. So wird diese natürlich fristgerecht dokumentiert. Wer die schriftliche Kündigung vorsieht sollte diese per Einschreiben an die Süwag richten damit der Eingang nachgewiesen werden kann.
Die Süwag bietet die Dienstleistungen gegen Lastschrifteinzug im Sepa Verfahren an. Damit ist eine weitere Kündigung des Lastschriftmandats notwendig. Die Kündigung kann in einem mit der Kündigung des Versorgungsvertrages erfolgen. Damit geht dies recht einfach. Insofern während der Vertragslaufzeit bereits der Süwag das Sepa Lastschriftmandat entzogen wurde, ist ab diesem Zeitpunkt die Überweisung der fällig werdenden Beträge notwendig. Daher empfiehlt es sich die Kündigung des Lastschriftmandates erst zum Ende der Vertragslaufzeit zu terminieren. Dann werden alle Abschlagszahlungen noch termingerecht vom Konto abgebucht.

Wer einen neuen Vertrag mit der Süwag abschließt hat kein Widerrufsrecht. Der Vertrag an sich fällt nicht unter das Fernabsatzgesetz da es sich um einen Grundversorger handelt. Damit wird also ein neu geschlossener Vertrag direkt wirksam und muss auch erfüllt werden. Anderes gilt für einen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit. Diese Jahresverträge haben sehr wohl ein Widerrufsrecht da es sich nicht um den Grundversorgervertrag handelt.

Bei diesen Verträgen ist dann auch eine fristgerechte Kündigung notwendig. Wer sich für einen, oftmals günstigeren, Vertrag mit einer Bindung entscheidet erhält eine revolvierende Vereinbarung. Dies bedeutet, dass sich der Vertrag ohne Kündigung von Jahr zu Jahr einfach verlängert wenn keine andere Vereinbarung getroffen wird. Wer den Vertrag aufkündigen möchte muss drei Monate vor Ablauf des Jahres fristgerecht die Vereinbarung aufkündigen. Die Süwag wird dann direkt die Kündigung bestätigen und den Termin nochmals im Schreiben nennen damit keine Missverständnisse aufkommen. Wer zum Auslauf des Vertrages keinen neuen Stromanbieter gewählt hat fällt dann automatisch wieder in den Grundversorgertarif, wenn dies die Süwag als Grundversorger sein sollte also auch wieder in einen Tarif dieses Anbieters. Wenn der Grundversorger ein anderer Anbieter ist, dann erfolgt der Wechsel zu diesem Anbieter bis wieder eine anderslautende Vereinbarung mit einem neuen Versorger getroffen wird.

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