Information zu Süwag Energie Vertrag kündigen
Die Kündigungsfrist ? wie lange hat man Zeit zu kündigen ?!
Das Sonderkündigungsrecht ? kann ich jetzt überhaupt kündigen ?!
Den Vertrag kündigen bei der Süwag Energie AG ? aber wie ?!
Am besten ist es, den Vertrag schriftlich, also per Brief (als Einschreiben mit Rückschein), per Fax oder als E-Mail, zu kündigen. Das Schreiben sollte Ihren Namen, Ihre aktuelle Anschrift sowie in welcher Wohnung sie wohnen (z.B. 2. OG links) enthalten. Verlangen Sie in Ihrem Schreiben außerdem die schriftliche Bestätigung das Ihre Kündigung eingegangen und bearbeitet ist, sowie eine Bestätigung des von Ihnen genannten Kündigungstermins.
Allerdings ist es, bei einem Wechsel zu einem neuen Stromanbieter, auch üblich, dass der neue Anbieter bei Ihrem alten Anbieter, also der Süwag Energie AG, schon für Sie kündigt.
Die Kündigungsfrist ? wie lange hat man Zeit zu kündigen ?!
Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie die Kündigungsfrist einhalten, bei der Süwag ist es so, dass Sie den Vertrag erstmals mit einer Frist von mindestens 4 Wochen zum Ende der Erstlaufzeit kündigen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit, ist es möglich den Vertrag mit einer Frist von wieder mindestens 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragsverlängerung zu kündigen.
Auch für die Süwag Energie AG ist eine Kündigung immer mit einer Frist von mindestens 4 Wochen zum jeweiligen Ende der Erstlaufzeit bzw. der Vertragsverlängerung möglich.
Das Sonderkündigungsrecht ? kann ich jetzt überhaupt kündigen ?!
Sie haben, laut deutschem Gesetz, Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Stromanbieter, hier also die Süwag Energie AG, die Preise erhöht. Dies kann einem zu jeder Zeit passieren, wenn man keinen Tarif mit Preisgarantie gebucht hat. Oft ist die Frist dann aber so kurz, teilweise beträgt sie nur 2 Wochen, dass man nach einer Preiserhöhung schnell handeln muss.
Das Sonderkündigungsrecht tritt aber auch in Kraft wenn Sie in eine andere Region, die von Ihrem jetzigen Stromanbieter nicht beliefert wird, umziehen. Ebenso kann man davon Gebrauch machen wenn ein Todesfall vorliegt.
Sie sollten in jedem Fall beachten, dass sie, wie bei einer „normalen“ Kündigung, die Form einhalten. Das heißt, dass sie auch diese Kündigung schriftlich bei Ihrem jetztigen Stromanbieter einreichen.
Außerdem ist es wichtig, wenn Sie selbst kündigen und somit von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, dass Sie dieses auf der Anmeldung bei Ihren neuen Stromanbieter auch angeben, damit der Ablauf reibungslos ist.