Sparkasse Saarbrücken
Kündigungsadresse:
Sparkasse Saarbrücken
Neumarkt 17
66117 Saarbrücken
Telefon: | 0681 504-0 |
---|---|
Fax: | 0681 504-2411 |
Email: | service@sparkasse-saarbruecken.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Sparkasse Saarbrücken
Unter den Begriff Konto versteht man alle Arten von Konten, zu Beispiel das Girokonto, das Sparkonto, das Tagesgeldkonto oder das Darlehenskonto. Ein Bankkonto kann bei der Stadtsparkasse Saarbrücken beiderseits und jederzeit, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, gekündigt werden. Die Kündigung sollte schriftlich, per Post, Fax oder Email erfolgen und muss unterschrieben werden. Bei Auflösung des Anlagekontos ist die Sparkassenkarte zurückzugeben. Sowohl die Stadtsparkasse, als auch der Kunde haben prinzipiell die Möglichkeit, das Konto zu kündigen. Die Kündigung des Girokontos ist auf jeden Fall kostenlos und kann jederzeit erfolgen. Die Sparkasse kann keine Gebühren geltend machen.
Bei einigen weiteren Verträgen mit der Stadtsparkasse, wie zum Beispiel der betrieblichen Altersversorgung, Riester-Rente usw., richtet sich die Kündigungsfrist nach der vereinbarten Vertragslaufzeit. Wer die Vertragslaufzeit nicht abwarten möchte, kann jederzeit, zum Schluss einer Versicherungsperiode - jedoch nur vor Auszahlungsbeginn (z. B. Rente) - ganz oder teilweise kündigen. Auch hier muss die Kündigung schriftlich erfolgen.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Sonderkündigungsfristen gibt es im Falle eines Ablebens. Ist der Kunde verstorben, wird der errechnete Betrag an den nun Berechtigten ausgezahlt. Beitragsrückstände werden vom Rückkaufswert abgesetzt. Eine Kündigung durch die Bank erfolgt dann, wenn ein Kunde sich vertragswidrig verhält. Das bedeutet, dass entweder das Führen seines Kontos der Bank nicht zuzumuten ist, oder der Kunde das Konto finanziell nicht mehr halten kann. Um den Kunden abzusichern, besteht bei Banken und Sparkassen eine Selbstverpflichtung, die den Kunden ein Guthaben-Konto, auch in Notlagen erlaubt. Die Kündigungsfrist für die Stadtsparkasse beträgt vier Wochen. Es besteht auch die Möglichkeit das Girokonto zu wechseln. Dies geht problemlos und ohne Kündigungsfrist.
Wie lange dauert es bis ich eine Kündigungsbestätigung bekommen?
Die Kündigungsbestätigung dauert etwa ein bis zwei Wochen. Wer sofort eine Bestätigung benötigt, kann persönlich seine schriftliche Kündigung abgeben und sich eine Bescheinigung vor Ort aushändigen lassen.
Erlöscht mit der Kündigung automatisch meine erteilte Einzugsermächtigung?
Wo kein Vertrag mehr besteht, darf auch kein Geld eingezogen werden. Darum erlischt die erteilte Einzugsermächtigung natürlich automatisch mit dem letzten Zahltag. Anders ist dieses, wenn der Kunde das Konto wechseln möchte. Die Einzugsermächtigung erlischt dann nur für das Konto der alten Bank. So geht ein Kontowechsel:
1. Das neue Konto bei der Lieblingsbank finden und eröffnen
2. Geld auf das neue Konto einzahlen (Konto decken)
3. Die Bank über bestehende Buchungen und Lastschriften informieren. Die Kreissparkasse Wuppertal stellt diese dann auf das neue Girokonto um
4. Das alte Konto decken und dann auflösen
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Jeder Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Bei der betrieblichen Altersversorgung usw. ist die Widerrufszeit auf vier Wochen vertraglich festgesetzt.
Folgende Verträge und Bankkarten können bei der Stadtsparkasse Duissburg abgeschlossen und gekündigt werden:
Tagesgeldkonto, Altersvorsorge, Basis Rente, Betriebliche Altersversorgung, Deka-Bonus Rente, Deka-Fondssparen mit VL, Festzinssparen, Giro Start, Giro Direkt, Giro Klassik, Junior Rente, Kapital-Lebensversicherung, LBS-Bausparen, LBS-Bausparen mit VL, MasterCard, Online Banking, Prämiensparen, Privat Rente flexibel, PS-Sparen und Gewinnen, Riester-Rente, Riester Rente der Provenzial, Sparbuch mit VL, Spar Comfort, Sparkassen-Anlageplan, Sparkassenbrief, SparkassenCard, Sparkonto, Vl-Sparen allgemein, Vorsorge Plus- Riester-Sparplan kündigen