Sparkasse Heidelberg
Kündigungsadresse:
Sparkasse Heidelberg
Kurfürstenanlage 10-12
6911 Heidelberg
Telefon: | 06221 5110 |
---|---|
Fax: | 06221 511-5237 |
Email: | info@sparkasse-heidelberg.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Sparkasse Heidelberg
Ein Girokonto kann bei der Sparkasse jederzeit gekündigt werden. Wichtig ist, dass sich der Kontostand nicht im Saldo befindet. Ansonsten wäre eine Kündigung nicht möglich. Erst muss das Konto ausgeglichen sein, damit es endgültig gekündigt werden kann.
Welche Fristen müssen bei der Kündigung eines Kontos bei der Sparkasse eingehalten werden?
Ein Girokonto ist immer kurzfristig kündbar. Alle Gelder, die sich noch auf dem Konto befinden, werden ausgezahlt oder auf ein neues Konto übertragen. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Auf der Kündigung müssen die Kontodaten und die Unterschrift des Kontoinhabers hinterlegt sein. Anders ist es bei Verträgen, die das Festgeld oder Sparbriefe umfassen. Hierbei gibt es Vertragslaufzeiten, die eingehalten werden müssen. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht vorgesehen und ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei der Sparkasse?
Die Sparkasse bietet allen Kunden ein Sonderkündigungsrecht an. Hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen. Eine Sonderkündigung muss daher immer schriftlich erfolgen. Der Grund muss genau erörtert werden. Stirbt ein Kontoinhaber, dann können die Hinterbliebenden das Konto auch ohne Einhaltung der Vertragslaufzeit kündigen. Auch wenn sich die finanzielle Situation des Kontoinhabers ändert, gibt es die Möglichkeit zum Sonderkündigungsrecht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Kontoinhaber ins Hartz IV abrutscht oder Insolvenz beantragen muss. Dann kann das Konto unabhängig von den Laufzeiten gekündigt werden.
Wie lange muss man auf eine Kündigungsbestätigung bei der Sparkasse warten?
Eine Kündigungsbestätigung ist in der Regel nach ein bis zwei Wochen in der Post. Erst wenn die Kündigungsbestätigung vorliegt, kann sich der Sparkassenkunde sicher sein, dass das Konto fristgemäß gekündigt wird. Sollte nach zwei Wochen noch keine Kündigungsbestätigung vorliegen, dann kann bei der Filiale oder telefonisch bei der Sparkasse nachgefragt werden.
Was passiert mit der Einzugsermächtigung?
Wird ein Konto bei der Sparkasse gekündigt, dann werden auch automatisch alle Einzugsermächtigungen gelöscht. Sollten diese auch für das neue Konto gelten, dann kann der neuen Bank ein Auftrag erteilt werden, diese Einzugsermächtigungen zu übernehmen. Das spart Zeit und viel Arbeit.
Habe ich bei den Verträgen der Sparkasse ein Widerrufsrecht?
Alle Verträge, die mit der Sparkasse geschlossen werden haben ein Widerrufsrecht. Innerhalb von 14 Tagen nach der Unterzeichnung können diese Verträge schriftlich gekündigt werden. Die Angabe von Gründen ist nicht notwendig. Wichtig ist nur, dass der Widerruf innerhalb dieser 14 Tage bei der Sparkasse eintrifft. Wird der Widerruf per Post verschickt, dann zählt das Datum des Poststempels. Trifft der Widerruf zu spät ein, dann bleibt nur noch die fristgerechte Kündigung.