Handelsblatt
Kündigungsadresse:
Handelsblatt GmbH
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40213 Düsseldorf
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14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Handelsblatt
Täglich über Wirtschaft und Politik informiert ist man mit dem Handelsblatt. Doch möchte man sein Handelsblatt Abo beenden, so muss man einiges beachten. Wie im Detail man sein Abo durch eine Kündigung beenden kann, das kann man nachfolgend erfahren
So funktioniert die Kündigung
Möchte man sein Abo beim Handelsblatt kündigen, so geht dieses ausschließlich schriftlich. Schriftlich bedeutet hierbei beim Handelsblatt, das die Kündigung nicht nur über Postweg erfolgen kann, sondern auch per Fax oder E-Mail an den Verlag gerichtet werden kann. Einen Grund für die Kündigung muss man nicht nennen. Ist man sich unsicher wie ein Kündigungsschreiben aussehen kann, der findet im Internet entsprechende Vordrucke für die Kündigung beim Handelsblatt. Damit die Kündigung vom Abo auch beim Handelsblatt an der richtigen Adresse landet, sollte man sich vorher über die entsprechende Anschrift, über die Faxnummer oder über die E-Mail-Adresse informieren. Nach erfolger Kündigung, erhält man ein Bestätigungsschreiben der Kündigung, der Vertrag läuft dann aus. Bis zu diesem Zeitpunkt anfallende Abogebühren muss man bezahlen, entsprechende Einzugsermächtigungen verlieren mit der Kündigung ihre Wirksamkeit.
Das ist die Kündigungsfrist beim Handelsblatt
Maßgeblich für eine Kündigung eines Vertrages, ist immer die Kündigungsfrist die man als Kunde einhalten muss. Verpasst man diese Kündigungsfrist, kann dies Folgen haben, nämlich das sich das Abo um eine weitere Laufzeit verlängert. Beim Handelsblatt gibt es eine einheitliche Kündigungsfrist von 21 Tagen. Dies bedeutet, bis spätens 21 Tage vor Ablauf des Abo beim Handelsblatt, muss man dieses kündigen oder es verlängert sich. Wann jetzt konkret die Kündigung für sein Abo erfolgen muss, hängt von der Vertragslaufzeit ab. Den das Handelsblatt bietet unterschiedliche Vertragslaufzeiten an. Eine andere Kündigungsfrist hat man unmittelbar nach Vertragsabschluss, nämlich den sogenannten Widerruf. Hier gilt eine abweichende Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss. Dies bedeutet für den Kunden, wer sein neues Abo beim Handelsblatt gleich wieder kündigen möchte, kann dieses innerhalb einer Frist von 14 Tagen tun. Wird diese Frist verpasst, kann man nur mit der regulären Kündigungsfrist von 21 Tagen sein Abo beim Handelsblatt kündigen. Eine weitere Kündigungsform beim Handelsblatt ist noch die Sonderkündigung. Diese Sonderkündigung, besser auch als Sonderkündigungsrecht bekannt, hat man wenn sich der Vertrag ändert. Kommt es dazu, wird man vom Verlag des Handelsblattes darüber informiert, auch über sein Sonderkündigungsrecht.
Im Übrigen, egal ob reguläre Kündigung, Widerruf oder Sonderkündigung, in allen Fällen ist in punkto Kündigungsfrist und Einhaltung, maßgeblich der Zeitpunkt des Einganges beim Handelsblatt. Gerade wer über den Postweg kündigt, sollte aufgrund der Kündigungsfristen die Zustellzeiten von bis zu drei Tagen einplanen.
Vertragslaufzeiten beim Handelsblatt
Beim Handelsblatt gibt es mehrere Arten von Abos die sich in der Vertragslaufzeit unterscheiden. So gibt es zum Beispiel ein 1-Monat Abo, 3-Monats Abo und ein Abo für das ganze Jahr. Wie bereits erwähnt beträgt die Kündigungsfrist 21 Tage, wer jetzt ein 1-Monat Abo beim Handelsblatt hat, müsste dieses, auch damit die Kündigung wirksam ist, bereits nach einer Bezugsdauer von neun Tagen kündigen. Macht man dies nicht, verlängert sich automatisch das Abo beim Handelsblatt.