Handelsblatt Abonnement kündigen

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Handelsblatt GmbH
Kasernenstraße 67
40213 Düsseldorf
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Max Mustermann
Max Mustermann
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Information zu Handelsblatt Abonnement kündigen

Wie kann man sein Handelsblatt Abo kündigen?

Bei der Kündigung eines Handelsblatt-Abos sind verschiedene dinge zu bweachten.

I. Form der Kündigung
Eine Kündigung ist schriftlich möglich. Damit man keine Beweisschwierigkeiten hat, sollte man dies per einschreiben mit Rückschein erledigen. Die Kündigung ist zu richten an die Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH & Co. KG, Kasernenstr. 67, D-40213 Düsseldorf.

II.Kündigungsfrist
Die Kündigung kann bis maximal drei Wochen vor Ablauf des berechneten Bezugszeitraums erfolgen. Wird der Vertrag gekündigt, so endet er automatisch mit Ablauf des vereinbarten Bezugszeitraumes. Hat man sich demgemäß für ein Jahresabo entschieden, so ist eine Kündigung bis 21 Tage vor Ablauf der Jahresfrist möglich. solange ist man also an den Vertrag gebunden. Wer stattdessen aber lieber kürzere Kündigungsfristen bevorzugt. der sollte sich vorsichtshalber für ein Monats- oder Quartalsabo entscheiden. Hier hat man demgemäß kürzere Kündigungsfristen. Sonderkündigungsrechte sind vertraglich nicht vorgesehen. Deshalb sollte man unter Umständen erst einmal über ein kürzeres Kennenlern-Abo nachdenken. Hier gibt es Angebote für vier Wochen oder auch drei Monate.Beim Jahresabo bleibt außer der oben angeführten Kündigung im übrigen nur die 14-tägige Wiederrufsfrist nach Abschluß des Vertrages.

Allerdings bleib hiervon das in § 314 BGB festgelegte Recht zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund unberührt. In § 314 BGb ist folgendes festgelegt: Dauerschuldverhältnisse (und damit auch Zeitungsabos)können von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein derartiger wichtiger Grund liegt immer dann vor, wenn man es dem kündigenden Teil auch unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des jeweiligen Einzelfalls auch unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zumuten kann, das Vertragsverhältnis bis zur vereinbarten Beendigung bzw. bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen. Bei einer Vertragspflichtverletzung, zum Beispiel durch Nicht- oder Schlechtlieferung, ist es aber erforderlich, die Gegenseite abzumahnen und ihr eine angemessene Frist zu setzen. Erst wenn diese verstrichen ist, kann fristlos gekündigt werden. Außerdem kann Der Berechtigte nur innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung von den die Kündigung begründenden Umständen kündigen. Derartige Umstände können zum Beispiel in dauerhaften oder häufigen Lieferschwierigkeiten liegen. Auch wenn man zum Beispiel wegen Alters oder Krankheit die Zeitung nicht mehr lesen kann, Ob derartige Umstände vorliegen, muss immer im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden. Am besten ist es aber, mit dem Verlag über eine vorzeitige Vertragsauflösung zu verhandeln.

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