Firstload
Kündigungsadresse:
Firstload Care Center
Wood Street, 88
EC2V London, UK
Telefon: | 0043 720 699 623 |
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Fax: | 430 720 699 623 91 |
haben wir zuletzt geprüft am:
14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Firstload
Firstload ist ein Onlinedienst mit Firmensitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Der Onlinedienst bietet Usern Zugang zum Usenet an. Wer eine Mitgliedschaft beim Anbieter Firstload abschließt, darf Informationen mit anderen Mitgliedern austauschen und Daten von der Plattform herunterladen. Um möglichst viele User für eine Mitgliedschaft zu gewinnen, lockt Firstload mit einer kostenlosen 14-Tage-Probemitgiedschaft mit Zugriff auf mehrere Petabytes Dateien zum Herunterladen an. Wer es vergisst, seinen Testaccount rechtzeitig zu kündigen, gerät in die Kostenfalle und ist in einer teuren Mitgliedschaft gebunden. Die nachfolgende Anleitung erklärt Test- und Vollmitgliedern Schritt für Schritt, wie ein Test- oder ein Premiumabo beim Onlinedienst Firstload gekündigt werden kann.
Laut der AGB des Anbieters Firstload haben Verbraucher, die ein 14-Tage-Probeabo abschließen, das Recht, diese ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit während der Laufzeit zu kündigen. Laut den AGB des Onlinedienstes muss die Kündigung in schriftlicher Form (Brief, E-Mail, Telefax) erfolgen. Das Kündigungsschreiben per E-Mail, per Fax mit Sendebestätigung oder per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden. Da der Kündigungsbrief nach London geschickt werden muss, empfiehlt es sich, die Kündigung per E-Mail oder per Fax an den Onlinedienst zu versenden, um den Weg zur Post und das teure Porto einzusparen. Eine Kündigung per E-Mail ist zwar besonders komfortabel, allerdings auch sehr unsicher, da sich der Versand der Kündigung nicht beweisen lässt. Es ist daher zu empfehlen, das Kündigungsschreiben per Telefax an Firstload zu übermitteln und das Sendeprotokoll zusammen mit den Vertragsunterlagen sorgfältig aufzubewahren. Wer sein Beendigungsschreiben dennoch per E-Mail verschickt, darauf achten, ob er innerhalb weniger Minuten eine Eingangsbestätigung erhält. Trifft diese nicht ein, sollte die E-Mail mit der Kündigung so oft verschickt werden, bis der Eingang bestätigt wird. Im Kündigungsbrief muss unbedingt die Vertrags- beziehungsweise die Mitgliedsnummer angegeben werden. Damit die Kündigung oder der Widerruf akzeptiert ord, werden. Online werden bereits rechtsichere Musterbriefe für die Kündigung der Test- und Vollmitgliedschaft zur Vergügung gestellt. Diese Schreiben müssen lediglich mit den korekten Daten und der Mitgliednummer vervollständigt werden. Anschlie0end können die Musterbriefe an den Onlinedienst Firstload verschuckt werden.
Wer es versäumt hat, seine Testmitgliedschaft rechtzeitig zu kündigen, in eine kostempflichtige Mitgliedschaft gerutscht ist, muss seine Mitgliedschaft 14 Tage vor Ende der Mindestlaufzeit schriftlich kündigen. Da Firstload verschiedene Mitgliedschaften mit unterschiedlichen Inhalten und Laufzeiten anbietet, sollte der Kündigungstermin dem Vertrag entnommen werden. Beim "Paket Firstload 100" beispielsweise beträgt die Mindestlaufzeit sechs Monate. Im Kündigungsschreiben sollte darüber hinaus um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und des Kündigungstermins gebeten werden, die in der Regel innerhalb von 3 bis 7 Werktagen verschickt wird. Sollte die angeforderte Bestätigung wider Erwarten nicht beim Mitglied eintreffen, sollte diese erneut angefordert werden. Eine erteilte Bankeinzugsermächtigung muss ebenfalls durch einen gesonderten Satz im Brief widerrufen werden. Andernfalls werden trotz Kündigung weiterhin die Mitgliedsbeiträge vom Konto des ehemaligen Mitglieds abgebucht.
Eine erst kürzlich neu abgeschlossene Mitgliedschaft kann innerhalb von 14 tagen ohne die Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf muss in schriftlicher Form erfolgen. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung gibt es für Mitglieder von Firstload nicht. Abgeschlossene Mitgliedschaften sind verbindlich und müssen über die gesamte Laufzeit erfüllt werden.