BKK Deutsche Bank
Kündigungsadresse:
BKK Deutsche Bank AG
Königsallee 60c
40212 Düsseldorf
Telefon: | 02 11 / 90 65 - 0 |
---|---|
Fax: | 02 11 / 90 65 - 999 |
Email: | bkk.info@db.com |
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14.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei BKK Deutsche Bank
Bei der Berufskrankenkasse (BKK) der Deutschen Bank gilt für den Neu-Versicherten eine Bindungsfrist von mindestens 18 Monaten. Für Neu-Versicherte besteht bei nahezu allen Berufskrankenkassen in Deutschland diese sogenannte Bindungsfrist.
Es besteht aber die Möglichkeit, die Frist auszusetzen, wenn die Möglichkeit einer beitragsfreien Familienversicherung besteht. Wenn der Versicherte aus der gesetzlichen Krankenversicherung austritt oder ausscheidet, besteht diese Möglichkeit ebenfalls.
Der Versicherte genießt ein besonderes Sonderkündigungsrecht. Das heißt der Kunde kann in speziellen Fällen seinen Vertrag mit der BKK der Deutschen Bank auch früher beenden. Der Versicherte kann früher aus dem Vertrag austreten, wenn Die Berufskrankenkasse einen bereits existierenden Zusatzbeitrag oder eine vertraglich festgelegte Prämie deutlich mindert.
Ein Sonderkündigungsrecht besitzt nicht nur der Versicherte, sondern auch die Krankenkasse. Wenn ein deutlicher Vertragsbruch auf dem nahe liegend ist (Beiträge nicht gezahlt, Vereinbarungen nicht eingehalten).
Die Kündigungsfrist für den Versicherten bei der Berufskrankenkasse der Deutschen Bank beträgt gesetzlich zwei Monate. Grundsätzlich gilt also, dass die Krankenkasse jederzeit zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden kann. Voraussetzung ist natürlich, dass der Kunde schon 18 Monate unter Vertrag war.
Wenn die Krankenkasse der Deutschen Bank gekündigt werden soll, dann muss der Kunde ein formales Kündigungsschreiben mit allen wichtigen Angaben zu der Geschäftsstelle seiner Wahl geschickt werden. Wichtige Angaben sind zum Beispiel die Versichertennummer, die Namen aller Mitversicherten und natürlich die gültige Adresse und Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Der Kunde muss keinen ausdrücklichen Grund für seine Kündigung angeben. Gemäß § 175 SGB V hat die BKK der Deutschen Bank dem Versicherten innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung in schriftlicher Form zuzuschicken. Außerdem ist die Krankenkasse verpflichtet, die Kundendaten (Krankheiten, Behandlungen) an die nachfolgende Versicherung weiterzuleiten, damit wichtige Angaben nicht neu gemacht werden müssen.
Außerdem werden persönliche Daten des ehemaligen Versicherten unter Vorbehalt gelöscht. Die Berufskrankenkasse hat kein Recht die persönlichen Daten der Kunden an Dritte weiterzugeben, es sei denn, es liegt eine schriftliche Einverständniserklärung vor.
Widerrufsrecht bei der BKK der Deutschen Bank
Der Versicherte kann innerhalb der ersten 14 Tagen nach Vertragsanbruch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Hierzu wird extra ein Widerrufsformular von der BKK der Deutschen Bank angeboten. Dort kann der Kunde seine Daten schnell und einfach eintragen. Nach dem Versand zur Geschäftsstelle Ihrer Wahl werden Sie auch hier gemäß § 175 SGB V innerhalb von 14 Tagen eine Widerrufs- beziehungsweise Kündigungsbestätigung schriftlich erhalten. Ein Grund für den Widerruf hat der Kunde nicht anzugeben, es besteht aber die Möglichkeit, die Gründe des Widerrufs einem Versicherungsangestellten nahe zu bringen.