BKK Deutsche Bank Krankenkassenvertrag kündigen

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Datum
Vertragsnummer
BKK Deutsche Bank AG
Königsallee 60c
40212 Düsseldorf
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Max Mustermann
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Information zu BKK Deutsche Bank Krankenkassenvertrag kündigen

Wie kann ich meine Mitgliedschaft bei der BKK Deutsche Bank AG Krankenkasse kündigen?

Um die Mitgliedschaft bei der BKK Deutsche Bank AG Krankenkasse kündigen zu können, muss eine schriftliche Kündigung an die dafür zuständige Postadresse der Betriebskrankenkasse (BKK Deutsche Bank AG, Königsallee 45/47, 40212 Düsseldorf) erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss zwingend den eigenen Namen sowie die eigene Anschrift und die erhaltene Vertragsnummer bei der BKK Deutsche Bank AG enthalten. Ansonsten muss in dem Schreiben nur erwähnt werden, zu welchem Zeitpunkt man den Vertrag kündigen möchte und das Ganze mit dem aktuellen Datum sowie der eigenen Unterschrift versehen werden.

Wie sehen die Kündigungsfristen aus?

Die Kündigungsfristen sehen bei der BKK Deutsche Bank AG Krankenkasse eine Kündigung von zwei Monaten im Voraus vor. Das heißt, dass der Vertrag jederzeit zum übernächsten Monat gekündigt werden kann. Wenn die Kündigung also zum 31.12. erfolgen soll, muss das Kündigungsschreiben mit allen notwendigen Angaben bis zum 31.10. bei der zuständigen Stelle der BKK Deutsche Bank AG Krankenkasse in schriftlicher Form eingehen. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Kündigungsfrist erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 18 Monaten gültig ist und eine Kündigung auch erst nach der vertraglich festgelegten Bindungsfrist möglich ist. Die Bindungsfrist von 18 Monaten kann nur umgangen werden, wenn für den Versicherten eine Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung besteht oder der Versicherte aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden sollte.

Gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten?

Neben den vertraglich festgelegten Kündigungs- und Bindungsfristen kann sich der Versicherte bei der BKK Deutsche Bank AG Krankenhasse unter Umständen aber auch auf das Sonderkündigungsrecht berufen. Dieses schreibt vor, dass die Bindungsfrist von 18 Monaten aufgehoben werden kann, wenn die BKK Deutsche Bank AG Krankenkasse in diesem Zeitraum den bereits existierenden Zusatzbeitrag erhöht, einen Zusatzbeitrag erhebt oder eine bereits festgelegte Prämie mindert. Sollte dies innerhalb der ersten 18 Monate der Fall sein, kann die 18-monatige Bindungsfrist mit Berufung auf das Sonderkündigungsrecht aufgehoben werden und der Versicherte ist nur noch an die normale Kündigungsfrist von zwei Monaten gebunden. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Kündigungsfrist mit Berufung auf das Sonderkündigungsrecht erst ab dem Wirksamwerden der Erhöhung möglich ist. Wurde die Erhöhung beispielsweise zum 01.10. wirksam, kann der Vertrag zum Ende des übernächsten Monats, also in diesem Fall zum 31.12. gekündigt werden. Die Kündigung muss bei der zuständigen Adresse der Betriebskrankenkasse der Deutschen Bank AG gemäß der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist jedoch mit allen notwendigen Angaben zwei Monate vorher eingehen. Versäumt man nach Wirksamwerden der Erhöhung das rechtzeitige Einreichen der schriftlichen Kündigung, kann erst wieder zum darauffolgenden Monat gekündigt werden, so wie es in den allgemeinen Bestimmungen zur Kündigungsfrist festgelegt ist.

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