Information zu WELT am SONNTAG Abonnement kündigen
Wie sehen die Kündigungsfristen aus?
Gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten?
Wie kann ich mein ?Welt am Sonntag? Abo kündigen?
Unterschiedliche Firmen bieten Abonnements der Zeitung „Welt am Sonntag“ an. Demnach unterscheiden sich auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen. In einigen Fällen ist es ausdrücklich erwähnt, dass die Kündigung eines Abonnements schriftlich zu erfolgen hat. Aus Gründen der Dokumentation ist eine schriftliche Kündigung aber in allen Fällen zu empfehlen, auch wenn sie nicht ausdrücklich gefordert wird. Dies steht im Gegensatz zur Bestellung eines Abonnements, die auch telefonisch oder per e-mail erfolgen kann.
Bei der schriftlichen Kündigung ist zu beachten, dass der Abonnent ein kurzes Anschreiben an den jeweiligen Vertragspartner schickt, in dem vor allem der Zeitpunkt der Kündigung deutlich wird. Die Bearbeitung der Kündigung wird dadurch beschleunigt, wenn im Anschreiben Angaben zur Abonnentennummer gemacht werden.
Wie sehen die Kündigungsfristen aus?
Die Kündigungsfristen unterscheiden sich in Abhängigkeit davon, wer Vertragspartner des Abonnenten beim Abschluss des Abonnements ist. Es ist unerlässlich, sich vor der Kündigung in den jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Kündigungsfristen zu informieren. Diese können sich erheblich unterscheiden. Manchmal ist die Kündigung jederzeit zum nächstmöglichen Heft möglich, oder es sind Fristen zwischen 7 Tagen und 4 Wochen zum Monatsende für die Kündigung vorgesehen. Ist allerdings beim Abschluss des Abonnements ein bestimmter Verpflichtungszeitraum eingegangen worden, so ist die Kündigung nicht vor Ablauf dieses Zeitraums möglich. Hat sich der Abonnent bei Vertragsabschluss zum Bezug der „Welt am Sonntag“ über einen Zeitraum von 3, 6 oder 12 Monaten verpflichtet, so ist eine Kündigung erst im Anschluss an diesen Zeitraum zu den entsprechenden Fristen möglich.
Gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten?
Wie bei allen Verträgen gilt auch für ein Abonnement der „Welt am Sonntag“ das gesetzliche Widerrufsrecht nach Abschluss von Verträgen. Demnach kann der Vertragsabschluss innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Dieser Widerruf muss in Schriftform erfolgen, d.h. per Brief, E-Mail oder Fax.
Ein weiteres von Vertragspartner unabhängiges generelles Sonderkündigungsrecht besteht bei Verstoß gegen wesentliche Vertragsverpflichtungen, die trotz Abmahnung nach einer angemessenen Frist nicht nachgebessert wurden.
Zwar sehen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der verschiedenen Anbieter keine weiteren Sonderkündigungsrechte vor, dennoch lohnt es sich eine entsprechende, schriftlich begründete Anfrage an den jeweiligen Vertragspartner zu senden. Oftmals ist dieser sich aus Kulanzgründen dennoch mit einer Sonderkündigung einverstanden.