Sylter Rundschau Abonnement kündigen

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Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG
Fördestraße 20
24944 Flensburg
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Max Mustermann
Max Mustermann
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Information zu Sylter Rundschau Abonnement kündigen

Sylter Rundschau Abonnement kündigen

Gerade bei kleinen Zeitungen sind die Kündigungsfristen und die entsprechenden Modalitäten nicht immer ganz so schnell zu finden. In Bezug auf die Sylter Rundschau, soll dieser kleine Leitfaden dazu dienen, den ganzen Prozess etwas übersichtlicher zu gestalten.

Wie reicht man die Kündigung ein

Wer das Abonnement der Sylter Rundschau beenden möchte, muss dies schriftlich tun. Hierzu sollte die jeweilige Kundennummer zur Hand sein. Diese muss auf dem Schreiben unbedingt vermerkt werden. Wie bei allen Abos und Verträgen, empfiehlt es sich, die jeweiligen Unterlagen von Beginn des Bezuges an, aufzubewahren. Eine Kündigung kann jeweils bis zum 5. des laufenden Monats eingereicht werden, ansonsten gilt diese für den darauffolgen Kalendermonat. Die Vertragserklärung kann, gemäß dem deutschen Widerrufsrecht, auch binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen, widerrufen werden.

Bei einer Kündigung per Brief, ist dieser an den Vertriebspartner der Sylter Rundschau zu richten. Am besten wird ein solches Schriftstück per Einschreiben versandt, denn so kann auch sichergegangen werden, dass der Empfänger ihn tatsächlich erhält. Das Kündigungsschreiben ist dann zu senden an:

Schleswig-Holsteiner Zeitungsverlag GmbH & Co. KG
Fördestraße 20
24944 Flensburg


Wer aus bestimmten Gründen sehr eilig sein Abo beenden möchte, kann das entsprechende Schreiben auch per E-Mail versenden. Hier muss der Widerruf oder die Kündigung an leserservice@shz.de geschickt werden.
Alternativ bietet sich auch der Versand per Fax an. Die Nummer hat eine 0800'er Vorwahl und ist somit Kostenfrei.

Kündigung per Fax: 0800 - 2050 7101

Kündigungsfristen

Wichtig ist es, auf jeden Fall zu beachten, dass die Mindestvertragslaufzeit beendet ist, bevor man seine Kündigung einreicht. Hiernach kann, wie bereits erwähnt, eine Kündigung jeweils bis zum 5. des laufenden Monats erfolgen. Die Mindest-Laufzeit kann zwischen einem und zwei Jahren betragen, je nachdem welches Abonnement man gewählt hat.

Sollte man den Bezug der Sylter Rundschau nur für einige Zeit unterbrechen wollen, so kann dies ebenfalls über den Leserservice erfolge. Hierbei muss einfach nur eine entsprechende Mitteilung, über die oben angeführte E-Mail Adresse, an den Leserservice ergehen.

Auch das Nachschicken der einzelnen Exemplare an den Urlaubsort oder in Ausland ist möglich. Es muss allerdings ein entsprechend höheres Entgelt entrichtet werden.

Sonderkündigung möglich?


Ein Sonderkündigungsrecht wird vom Shz nicht eingeräumt. Um ein solches zu erwirken, muss dem Vertriebspartner grobe Fahrlässigkeit oder ein Pflichtversäumnis, für eine vertraglich garantierte Leistung vorgeworfen werden können. Sollten etwa Exemplare der Zeitung dauerhaft in beschädigtem Zustand eintreffen, kann dies für einen Sonderkündigungsgrund ausreichend sein. Im Zweifelsfall sollten hierzu die aktuellen AGBs des Unternehmens zu Rate gezogen werden.

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